Kauf auf Kleinanzeigen. Falscher Artikel, selbst unter falschem Namen weiterverkauft. Was nun?
Ich habe vor einigen Wochen eine Kamera auf Kleinanzeigen gekauft, die fälschlicherweise als ein Modell der zweiten Generation beschrieben war. Da mir die Kamera nicht gefiel, habe ich sie weiterverkauft unter der gleichen Beschreibung (ohne zu wissen, dass es sich um die erste Generation handelt).
Meinem Käufer ist dieser Fehler nun aufgefallen und hat sich bei mir gemeldet. Was mache ich nun? Ich möchte die Kamera natürlich nur ungern zurücknehmen, da ich sonst auf den Kosten sitzenbleiben würde (für die erste Generation bekommt man natürlich deutlich weniger). Was sagt die Rechtslage? Pech für mich?
1 Antwort
Was sagt die Rechtslage? Pech für mich?
Kurz und knapp: Ja. Du kannst maximal versuchen, dich am ursprünglichen Verkäufer schadlos zu halten.
Der Artikel ist mangelhaft, weil er nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 Abs. 1 BGB). Da eine Nachbesserung (§ 439 BGB) hier nicht möglich ist (es sei denn, du kannst kurzfristig eine passende Kamera besorgen), kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (§ 440 BGB). Auch ein Gewährleistungsausschluss wäre vermutlich unwirksam (§ 444 BGB). Du hast ausdrücklich eine Eigenschaft zugesichert, die nicht erfüllt ist.