Hallo zusammen,
ich arbeite selbstständig als Web-Entwickler und habe des öfteren Kundenbesuche bzw. auch Besuche von potentiellen Kunden. Ich nutze für die Fahrten einen Privat PKW von einem Familienmitglied.
Ich buche die Fahrtkilometer * 0,30 € als Reisekosten Fahrtkosten Unternehmer (SKR04 6673) mit Eigenbeleg. Aber was mache ich mit den Parkgebühren (Parkautomat Straße oder Parkhaus)? Gehören die zum Verpflegungsmehraufwand (SKR04 6674)? Und wenn ja, wird dieser doch in Pauschalen geregelt ab 8h oder mehr - aber meine Kundenbesuche sind meistens nur 1-2h lang.
Außerdem habe ich gelesen, dass Parkgebühren als Anschaffungsnebenkosten gelten, wenn Sie sich einem Wareneinkauf zuordnen lassen. Das ist aber bei einem Kundenbesuch nicht der Fall.
Ich stehe hierbei ziemlich ratlos da und kann mir nicht vorstellen, dass diese nicht irgendwo mit angerechnet werden können. Vielen Dank schonmal!