Hallo,
nach dem Einreichen meiner Reisekostenabrechnung und der kürzlichen Erstattung des Betrages kommen mir jetzt Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung.
Sachverhalt: Längere Zeit geschäftlich unterwegs, Mittagessen wird durch Geschäftspartner gestellt (hier müsste Abzug von €9,60 von der Tagespauschale vorgenommen werden). Nach Rücksprache mit der Fibu wird es wohl intern so gehandhabt, dass man darauf verzichte dem MA für das Mittagessen die Pauschale zu kürzen (mündliche Aussage). Also wurde hier kein Abzug vorgenommen, die RKA eingereicht und der Betrag entsprechend erstattet. Abgesehen von der steuerrechtlichen Relevanz finde ich die möglichen internen disziplinarischen Folgen weitaus gravierender und möchte daher nachträglich eine Korrektur vornehmen und den Pauschalbetrag zurückerstatten.
Macht das jetzt überhaupt noch Sinn? Was wäre jetzt der beste Schritt damit zu verfahren? Rückuüberweisung oder mit nächstem Gehalt verrechnen? Neue RKA erstellen oder alte korrigieren?
Danke im Voraus.