Kann der Arbeitgeber von einem Verlangen Reisekosten vorzustrecken?
Kann der Arbeitgeber von einem Verlangen, dass man Reisekosten für eine Dienstreise vorstreckt oder hat man ein Recht darauf einen Vorschuss zu bekommen um nicht auf private Gelder zurückgreifen zu müssen?
6 Antworten
Soweit ich weiß ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, die anfallenden Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen.
Wenn der Arbeitgeber keine Reisekosten vorstreckt, kann der Arbeitnehmer eine Erstattung der Kosten verlangen, die er für die Dienstreise selbst aufgewendet hat. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer jedoch sorgfältig dokumentieren, welche Ausgaben für die Dienstreise entstanden sind, um eine ordnungsgemäße Erstattung zu gewährleisten.
Es kann jedoch auch sinnvoll sein, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob ein Vorschuss gewährt wird oder nicht. Hier kann ein Seminar zum Reisekostenrecht wie z.B. das auf https://www.ebinghaus-seminare.de/seminar/detail/reisekostenrecht-1/ empfohlene Seminar hilfreich sein, um die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Reisekosten zu verstehen
Gegenfrage: Weshalb sollte ich meinem Arbeitgeber einen zinslosen Kredit für beruflich veranlasste Reisen gewähren und noch das volle Risiko für diese Kosten tragen? Beruflich veranlasste Reisen sind vom Arbeitgeber zu bezahlen. Punkt. Dann bedarf es auch keiner Vorschüsse.
Der Grund dafür, das Arbeitgeber diese Form des Schmarotzertums anstreben ist, das sie auf diese Weise einerseits die Buchhaltung entlasten und damit Personalkosten einsparen. Zweitens "motivieren" sie dadurch Angestellte, die Reisekosten zeitnah abzurechnen. Drittens wälzen sie finanzielle Risiken - inklusive der Haftung im Falle von z.B. Insolvenz - auf die Arbeitnehmer ab und viertens macht sich der Arbeitgeber so einen "schlanken Fuß", weil ein solches Vorgehen die eigene Liquidität positiv beeinflusst.
Ich finde das - insbesondere wenn der Arbeitgeber keine Alternativen anbietet und seine Mitarbeiter zum Abschluss eines Kreditkartenvertrages drängt - rechtswidrig. Zumindest jedoch frei von einer belastbaren Rechtsgrundlage. Als Arbeitnehmer würde ich immer und in jedem Fall davon absehen.
Übrigens: Eine solche Karte zieht u.U. sowohl Schufa-Abfrage als auch Schufa-Vermerkt nach sich, was möglicherweise nicht jedem recht ist...
Ein weniger häufig belasteter Aspekt ist neben der Haftung des Arbeitnehmers, der Abwälzung von Administration, dem zinslosen Darlehen aber das enorme Risiko im Falle einer finanziellen Notlage:
Hier kann eine Kreditkartenabrechnung der Firmenkreditkarte zum echten Bedrängnis werden. Beispiel ist der Extremfall einer Kontenpfändung. Hier steht dem Betroffenen dann auf Antrag ein Freibetrag zu, der sehr gering ist - trifft eine hohe Kreditkartenabrechnung ein, wird diese möglicherweise bedient und es bleibt nichts mehr für Miete oder grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung. Ferner können zusätzliche negative Auswirkungen auf die Bonität eintreten, die einem lange anhaften.
Dumm: Wenn man sich in der Probezeit befindet, dann könnte der Arbeitnehmer einen Grund "erfinden", sich von einem Querulanten zu befreien...
Das Vorgehen der Arbeitgeber ist zumindest moralisch und ethisch fragwürdig. Und es stellt eine Benachteiligung und einen Übergriff auf die Arbeitnehmer dar. Das wird weder durch das Direktionsrecht noch andere rechtliche Normen gedeckt.
Wann immer möglich: Finger weg! Buchungen ggf. direkt über die Reisestelle des Unternehmens buchen und bezahlen lassen. Ein Arbeitgeber kann weder disziplinarische Maßnahmen von Bestand einleiten oder einen durchsetzbaren Zwang ausüben, falls ein Arbeitnehmer keine Kreditkarte besitzt oder besitzen will: Vor Gericht würde sich der Arbeitgeber mit nahezu sicherer Wahrscheinlichkeit eine "blutige Nase" holen...
Es kann durchaus ein Anspruch auf Vorschuß bestehen, selbst wenn ein solcher weder dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag unmittelbar entspringt. Es gibt nämlich so etwas wie eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Reisekostenvorschuss---f30967.html
Ohne absolute Notwendigkeit würde ich aber nicht aus diesem Gesichtspunkt einen Anspruch auf Vorschuß geltend machen wollen: Es macht sicher keinen guten Eindruck vor seinem Chef als kleinkarierter Korintenkacker dazustehen. Noch schlimmer wäre, wenn der Chef den Eindruck bekommt, dass sein Mitarbeiter nicht mit Geld umgehen kann. Dann hat man im Nu den "EDEKA-Stempel" aufgedrückt.
Was soll das mit dem kleinkarierten Korinthenkacker - man stellt seinem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung - aber doch nicht sein privates Bankkonto. Solange man mit einer Kreditkarte bezahlen kann, mag es ja zutreffen, dass man seine Auslagen bekommen hat, bevor die Kreditkarte die Abbuchung vom Bankkonto vornimmt.
Ich halte es für selbstverständlich, dass man entweder einen ausreichenden Vorschuß bekommt oder dass man eine Firmenkreditkarte bekommt und man so nicht in Vorlage gehen muß.
Das ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Einem Kleinverdiener ist sicherlich nicht zuzumuten, die Kosten für einen längeren Auslandsaufenthalt vorzuschießen. Wenn aber ein leitender Angestellter mit sechsstelligem Jahreseinkommen bei ein paar hundert Euro meint nicht ohne Vorschuß auszukommen, dann wirkt das wirklich nur noch lächerlich.
Und das Argument, einem Beschäftigten seien Vorschüsse aus eigenem Geld nicht zuzumuten wirkt schon merkwürdig: Was sollen dann die Millionen Beamten in diesem Lande sagen. Wenn die krank werden, müssen die den Onkel Doktor erst mal aus eigener Tasche bezahlen und dann wochen- oder gar monatelang auf Erstattung durch Beihilfestelle und PKV warten. Gewiß, ein anderes Problem aber eine genau ähnliche Situation.
Der AG sollte einen Vorschuss auf die Reisekosten zahlen. Die Reise trittst Du ja in seinem Auftrag an. Wie hoch belaufen sich denn die vermutlichen Kosten? Ist es mit Deinem Gehalt vereinbar diese Kosten vorzustrecken oder benötigst Du einen Vorschuss. Bei Monteuren zahlt man ja auch die Auslösung, weil Kosten für Unterkunft und Logis entstehen. Bleibt sorgfältig abzuwägen.
Bisher fand ich die Regelung in der Art einigermaßen praktisch. Da man im Voraus nicht genau weiß, was so eine Dienstreise kostet, muss man sich irgendeinen Betrag als Vorschuss geben lassen, die Abrechnung anfertigen und dann zurückzahlen oder eine Ergänzung bekommen.
Das ging zu Anfang soweit, dass ich ohne Vorschuss nach Japan flog - klappte auch alles wunderbar, bis ich vor der Rückreise das Hotel zahlen sollte - da hatte ich angenommen, dass das (wie sonst auch üblich) die Firma übernimmt - hat sie dann im Nachhinein doch gemacht.
Ich weiß zwar nicht,was EDEKA ist, aber so eine Blöße würde ich mir nicht geben wollen.
Ich weiß zwar nicht,was EDEKA ist,
Da kann ich Dir gerne neben "Einer DEr Keine Ahnung hat" auch noch die Variante "Ende DEr KArriere" anbieten. Beide Varianten sind eng korreliert.
Einer DEr Keine Ahnung hat?