Parkgebühr bei Kundenbesuch mit Privat PKW buchen?
Hallo zusammen,
ich arbeite selbstständig als Web-Entwickler und habe des öfteren Kundenbesuche bzw. auch Besuche von potentiellen Kunden. Ich nutze für die Fahrten einen Privat PKW von einem Familienmitglied.
Ich buche die Fahrtkilometer * 0,30 € als Reisekosten Fahrtkosten Unternehmer (SKR04 6673) mit Eigenbeleg. Aber was mache ich mit den Parkgebühren (Parkautomat Straße oder Parkhaus)? Gehören die zum Verpflegungsmehraufwand (SKR04 6674)? Und wenn ja, wird dieser doch in Pauschalen geregelt ab 8h oder mehr - aber meine Kundenbesuche sind meistens nur 1-2h lang.
Außerdem habe ich gelesen, dass Parkgebühren als Anschaffungsnebenkosten gelten, wenn Sie sich einem Wareneinkauf zuordnen lassen. Das ist aber bei einem Kundenbesuch nicht der Fall.
Ich stehe hierbei ziemlich ratlos da und kann mir nicht vorstellen, dass diese nicht irgendwo mit angerechnet werden können. Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Die Parkgebühren, die bei den Fahrten zum Kunden entstehen, sind neben der km-Pauschale als Werbungskosten absetzbar (allerdings nicht als Verpflegungsmehraufwand, das hat doch gar nichts miteinander zu tun?).
Parkgebühren für das Abstellen des PKW in der Nähe des eigenen Unternehmens sind dagegen nicht absetzbar, die sind in der 30-ct-Pauschale enthalten.
Nein, Werbekosten meint bei Selbständigen tatsächlich Werbung (Annoncen, Flyer). Ich lese, dass Parkgebühren nicht zu den Fahrzeugkosten gehören, sondern zu den Reisenebenkosten.
Und die Reisenebenkosten stehen in der EÜR in der gleichen Zeile wie die Übernachtungskosten. Nur wie man über SKR 04 die dahin bekommt, weiss ich nicht, ausser über 6680, was irgendwie absurd erscheint.
Vielen Dank, das hat mir weitergeholfen!
Reisenebenkosten sind in der EÜR vom Kontenbereich SKR04 6680-6687 (laut https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st4375361803.pdf) und im SKR04 Kontenrahmen (https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st4375361803.pdf) gibt es nur das von Dir genannte Konto 6680. Wäre es nun möglich, das Ganze zu lösen, in dem man z.B. ein Aufwands-Konto 6681 Reisenebenkosten in der Buchhaltungssoftware (in meinem Fall sevDesk) hinzufügt und dorthin bucht?
Ja so habe ich das auch verstanden mit 6530. Ist ja in meinem Fall ein privater PKW und das Parkgebühren Reisenebenkosten sind stimmt auch. Habe eben gesehen, das SKR04 6680 als "Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand und Reisenebenkosten" im Kontenrahmen 2020 bezeichnet wird https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st11812750347.pdf). Also denke ich mal, dass man es auch nach da buchen kann.
Das sind doch Betriebsausgaben, Aufwendungen, die du für den PKW hast. Kannst du die nicht dem Kunden in Rechnung stellen? Du hast doch bestimmt auch Anfahrtskosten, die du in Rechnung stellst.
Wird bei einem Verkaufsgespräch eigentlich nicht gemacht. Wenn es eine Beratung vor Ort ist, dann schon.
Parkgebühren sind Parkgebühren.
Die entsprechende Position heißt meines Wissens "sonstige Kfz-Kosten".
Also passt es, wenn ich Parktickets für einen Kundenbesuch eines potentiellen Kunden auf SKR04 6600 Werbungskosten buche und für die angefallenen Kilometer * 0,30€ einen Eigenbeleg ausstelle und auf SKR04 6673 buche?