Gewinn- und Verlustrechung - wie werden Reisekosten gehandhabt?
Muß ich meiner Gewinn und Verlustrechmung zur Ermittlung des Reingewinns die einzelnen Kurzreisen jedes Mal in einem eigenene Beleg erfassen oder kann ich über das Jahr einen Sammelbeleg mit den einzelnen Positionen ausstellen.? Erkennt diesen das Finanzamt an?
2 Antworten
Jede Reise ist einzeln abzurechnen. Insbesondere wenn man Pauschalen geltend macht, ist das entsprechend udn zeitnah zu erfassen.
http://www.akberlin.de/fileadmin/akb/kammerrecht/Reisekosten_Inland_2016.pdf
Wenn es sich um Fahrten mit eigenem PKW, Taxi oder Straßenbahn im Nahverkehr handelt und die Gesamtkosten nicht nur plausibel sind, sondern auch überschaubar bleiben, kann man diese Kosten den Mitarbeitern mit einem jährlichen Pauschalbetrag ohne Einzelangaben erstatten.
Pauschalen in der Größenordnung von 150 bis 450 EUR pro Jahr, wurden vom FA noch nie beanstandet.
gilt das auch bei kurzen Reisen von wenigen Kilometern die keine Verpflegungspauchalen ausweisen sondern nur Kilometergelder?