Gewinn- und Verlustrechung - wie werden Reisekosten gehandhabt?

2 Antworten

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Jede Reise ist einzeln abzurechnen. Insbesondere wenn man Pauschalen geltend macht, ist das entsprechend udn zeitnah zu erfassen.

http://www.akberlin.de/fileadmin/akb/kammerrecht/Reisekosten_Inland_2016.pdf


Joki4712 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 11:41

gilt das auch bei kurzen Reisen von wenigen Kilometern die keine Verpflegungspauchalen ausweisen sondern nur Kilometergelder?

wfwbinder  17.11.2016, 11:57
@Joki4712

Nein, für Kilometergeld kannst Du eine monatliche Liste führen und es in einer Summe auszahlen.

Wenn es sich um Fahrten mit eigenem PKW, Taxi oder Straßenbahn im Nahverkehr handelt und die Gesamtkosten nicht nur plausibel sind, sondern auch überschaubar bleiben, kann man diese Kosten den Mitarbeitern mit einem jährlichen Pauschalbetrag ohne Einzelangaben erstatten.

Pauschalen in der Größenordnung von 150 bis 450 EUR pro Jahr, wurden vom FA noch nie beanstandet. 


Joki4712 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 11:40

Leider beantwortet das nicht meine Frage