Mietminderung weitergeben an Hausverwaltung möglich?

Meine Klingelanlage / Gegensprechanlage ist defekt.

Seit meiner sofortigen Meldung des Defekts (nach § 536c BGB) Anfang / Mitte Juni 2010, sind nunmehr mehr als 15 (in Worten fünfzehn!!!) Monate vergangen ohne das etwas entscheidendes passiert wäre. Ganz am Anfang war mal ein Elektriker da, aber leider ohne Erfolg.

Die Hausverwaltung hat mit mehrfach Termine versprochen, wann die Anlage repariert werden sollte. Diese sind alle nicht eingehalten worden!?! Es kam bis dato keiner mehr.

Event. sollte ich noch erwähnen, dass ich in einem Hochaus wohne (13 Stockwerke a 3 - 4 Wohneinheiten). Jedesmal wenn in anderen Wohnungen geklingelt wird, läutet es bei mir lautstark mit. Dank der "netten" Nachbarschaft geht das 24 Stunden täglich, rund um die Uhr und auch mit dauerläuten. Schlafen ist seit dem nicht mehr wirklich drin. Nicht mal mit guten Ohrstöpsel. Meine Nerven und meine Gesundheit sind am Ende (es gibt auch noch 2 nicht leise Dauerbaustellen am und ums Haus herum, bzw. seit 3 Monaten in der Wohnung über mir (07 - 22 Uhr) Renovierung mit rausstemmen der Wände etc. pp.).

Das "kleine" Problem in diesem Fall ist, dass mein Vermieter gleichzeitig mein Vater ist und ich diesem natürlich nicht die mögliche Mietminderung (habe ich schon recherchiert) auf's Auge drücken möchte.

Nun meine Frage:

Da es ja möglich ist die Minderung auch noch rückwirkend geltend zu machen wäre es diesem Fall nicht schlecht, wenn z.B. mein Vater diese ihm entstehenden Mindereinnahmen bei der Hausverwaltung geltend machen könnte.

Ist dies möglich?

Gibt es da entspr. Urteile?

Habe leider nix dahingehend gefunden :(

Danke im voraus für die die Antworten :)

Hausverwaltung, kostenübernahme, Mietminderung
Keine Gesetze gegen kriminelle/korrupte WEG-Verwalter!?

Ich habe 2012 eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft und bin seit dem immer wieder geschockt wie Gesetze in Deutschland den "kleinen Mann" unterjochen/bestrafen und Kriminelle durch Luecken und "Gummipesetze" schuetzen. Waerend, zum Beispiel, in den USA der Staat Eigentuemer gratis schuetzt und das WEG Gesetz genau beschreibt und definiert ist, kann man in Deutschland fast alles komplett umgehen, es sei denn, man hat Nerven, Zeit und Geld ohne Grenzen fuer Anwaelte und Gerichte.

Einer der 13 Eigentuemer in unserer WEG hat mit Luegen, Faelschungen und Bestechungen seinen Freund,MSB, als unseren Verwalter bestimmen lassen, der wiederum mit Luegen, Faelschungen und Diskriminierung macht was ihm am meisten Geld und Kontrolle bringt.

Eigentuemer die gegen den Verwalter sind, werden einfach nicht zur ETV eingeladen, Vollmachten dieser nicht anerkannt und auf Versammlungen defamiert, ignoriert und "Mundtot" gemacht.

Einladungen werden genau 15 Tage vor Versammlung auf Wegen verschickt die garantieren, dass "unbequeme" Eigentuemer Sie nicht oder zu spaet erhalten. Der BGH rollt die Verantwortung auf den Eigentuemer ab.

Auf Versammlungen werden Vollmachten der korrupten Eigentuemer, die nicht einmal vorliegen von dem Verwalter muendlich akzeptiert.

Eine Beschlussanfechtung ist teuer und kostet viel Zeit und Nerven. Die Gerichte faellen Entscheidungen die man vom "Dritten Reich" erwarten wuerde, unter dem Schutz kaum vorstellbarer veralteten Gesetze. So ist zum Beispiel die Einladung zur WEG-ETV im Gesetz beschrieben, aber nicht was passiert wenn diesem Gesetz nicht gefolgt wird!!!

Eigentuemer belegen und verschliessen Gemeinschaftsraeume und der korrupte Verwalter tut nicht dagegen, im Gegenteil, er vermietet die Raeume ohne Beschluss fuer eine laecherliche Gebuehr.

Kann mir mal bitte einer sagen warum das "Land der Regeln, Gesetze und Ordnung" so krank ist?

Gesetz, Hausverwaltung, Recht, WEG, Gerichtsverfahren
Nutzungsentschädigung nach Verkauf ETW bis zur verzögerten Zahlung des Kaufpreises

Wir haben in 2010 unsere ETW verkauft, neu und hochwertig modernisiert.

Da die Käufer Nachwuchs erwarteten und ihre Mietwohnung schon kündigten, bevor überhaupt der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, wurden wir quasi vom Makler gedrängt, die ETW schneller als geplant zu übergeben.

Beim Notarstermin war nicht klar, ob die "Verwalterin" noch dem Verkauf zustimmen dürfte, da sie ihr Amt niederlegte als wir selber in 2007 die ETW kauften, aber noch nicht Eigentümer dieser waren. Es wurde von ihr kein neuer Verwalter vorgeschlagen und gewählt, sie hatte sich aber bereit erklärt, sich weiterhin um die Außen-Belange zu kümmern.

Der Notar hat erst nach Beurkundung die Unterlagen zu dieser damaligen WEV, deren Termin wir nicht kannten, und an der wir ja sowieso noch nicht hätten teilnehmen dürfen, den Verwaltervertrag angefordert und mit der "Verwalterin" gesprochen. Herausgekommen ist, dass bei der Amtsniederlegung Fehler gemacht wurden, was uns dann beim Verkauf viel Ärger eingebracht hat.

Wir übergaben die ETW an die Käufer 2 Tage vorfristig am 10.6.10. Die Geldzahlung war am 15.6. vorgesehen. Das Geld kam aber nicht, weil wir nun erst die Einwilligung der anderen 5 Miteigentümer einholen mussten, und dies beim Notar notariell beglaubigt werden musste.

Eine Miteigentümerin verweiterte aus purer "Schikane" die Unterschrift und verzögerte den Prozess um Monate. Wir mussten in dieser Zeit einiges an Zeit, Kraft und Geld investieren, einige WEV einberufen, weil die "Querulantin" hier wiederum kleine Formfehler monierte.

Letztendlich wurde im Dez. 2010 eine Verwalterin gewählt. Nach strikter Einhaltung aller Fristen konnte sie im Jan 2011 endlich ihres Amtes walten und dem Verkauf unserer ETW zustimmen, so dass Mitte Feb 2011 endlich der Kaufpreis überwiesen wurde.

Da wir ein Haus gekauft, den Verkaufspreis der ETW mit in die Finanzierung aufgenommen hatten, kamen wir finanziell ziemlich in die Enge, da wir Zinsen für das Haus und auch den Kredit für die Wohnung zahlen mussten.

Die Käufer traten in der Zeit anwaltlich an uns heran und wollten von uns auch noch Bereitstellungszinsen haben, die ihre Bank ihnen schon ab Juli berechnete. Unser Anwalt schmetterte dies jedoch ab und forderte von den Käufern eine Nutzungsentschädigung für die bis zur Zahlung des Kaufpreises ja unentgeltlich genutzte ETW. Hier wiederum kam der Anwalt der Käufer mit Gegenargumenten. Es kam nicht einmal zu einem Entgegenkommen auf Käuferseite.

Unser Anwalt tut zz. nichts, argumentiert, dass die Forderung der Nutzungsentschädigung, die sein Vater, der den Fall zuerst in den Händen hatte, zu hoch angesetzt sei (ortsübliche Miete) und er recherchieren müsse, was es in dem Fall an konkreter Rechtsprechnung (mit rechtskräftigen Urteilen) gibt.

Was und gegen wen können wir hier etwas unternehmen? Hier wurden definitiv von einigen Seiten Fehler gemacht (Makler, Notar, WEG, Ex-Verwalterin) zu unseren Lasten.

Gibt es Urteile?

Bekommen wir doch noch Nutzungsentschädigung?

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Eigentümerversammlung, Wohnungsverkauf