Unstimmigkeiten bei Belegprüfung der Hausverwaltung
Ich hatte als Verwaltungsbeirat die Aufgabe die Belegprüfung für unsere WEG vorzunehmen. Dabei viel mir unter anderem eine Abbuchung von ca. 1900,- € auf eine uns unbekannte WEG auf, ( diese WEG hatte die selbe Verwaltung wie wir ). Meine Nachfrage, was diese Abbuchung bedeuten soll, wurde mir erklärt, das es sich um ein Versehen hadle und schon wieder eine Rückbuchung erfolg wäre. Meine Frage nach nach dem Rückbuchungsbeleg, wurde mir geantwortet, er wäre im Moment nicht Greifbar. Die drei wöchige Frist bis zur Eigentümerversammlung wurden nicht genutzt um die Rückbuchung zu belegen. Bei der Eigentümerversammlung konnte dann der Verwalter auch keine Klarheit erbringen. Meine Frage: wie sollte man sich in so einem Falle verhalten bzw. entscheiden
2 Antworten
Wenn der Beleg nicht auftaucht, sollte die Entlastung verweigert werden und auch die Zustimmung zu Jahresabrechnung sollte der WEG empfohlen werden abzulehnen. Wenn der Betrag nachweislich nicht umgebucht wird, dann ist das eine Veruntreuung des Geldes eurer Eigentümergemeinschaft.
Bei der nächsten Vertragsverlängerung des Verwaltervertrages sollte der Vertrag nicht verlängert wird und stattdessen ein neu Hausverwaltung gesucht werden.
Wegen grober Veruntreuung kann auch einer HV eine Sonderkündigungsrecht bestehen,
Mein Rat. Kauf dir mal ein Buch über die Arbeit eines Verwaltungsbeirates und besuche auch ein Seminar darüber. Außerdem gibt es auch Hilfe z.B. hier http://www.wohnen-im-eigentum.de/
Verhalten? Natürlich dem Verwalter die Entlastung verweigern.
Wenn Du die Kontoauszüge geprüft hast, hätte sich doch zumindest die Bankbuchung der Rückbuchung finden lassen müssen. Bei dem Betrag erscheint das ein wenig übertrieben, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass da mit hin- und her Schieberei ein Fehlbetrag verschleiert werden soll.