Belegprüfung nach Eigentümerversammlung?
Die Jahresrechnung wurde ohne Belegrpüfung festgestellt und dem Verwalter Entlastung erteilt. Kann ich jetzt noch nachträglich eine Belegprüfung durchführen?
1 Antwort
Na ja, es sind eure Belege.
Der Verwalter bearbeitet und archiviert diese für euch.
Ich wüsste keinen Grund, warum man Dir als Miteigentümer eine Belegeinsicht verweigern sollte bzw. dürfte.
Du musst aber zu ihm hinfahren, Du hast keinen Anspruch darauf, dass er Dir diese vorbei bringt.
Und solltest Du Kopien anfordern, so darf er pro Kopie, soweit ich das weiß, 0,50 Euro zuzüglich Porto berechnen.