Haftung der Hausverwaltung?
Als Eigentümergemeinschaft (22 Parteien) haben wir eine Hausverwaltung. Vor Jahren wurde ein Wechsel des Gaslieferanten angeregt und auch durchgeführt. In der aktuellen Abrechnung von 2022/23 haben sich die Kosten der Belieferung von 8900 Euro auf 52000 Euro erhöht. Die Hausverwaltung hatte wohl nicht auf die Ankündigung der Preiserhöhung reagiert. Haftet in diesem Fall die Hausverwaltung? Meine Mieterin bekam anstelle von üblichen 400 - 600 Euro für Heizung eine Rechnung von 1800 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Feulner
1 Antwort
Jeder Gastabnehmer hat in diesem Jahr mehr bezahlt.
Wie kommst Du also darauf, dass der unterlassene Wechsel des Gasanbieters die Ursache sein kann? Hast Du konkrete Vergleichsrechnungen angestellt?
Es ist nach den vorgestellten Zahlen einfach unmöglich, dass die allgemeine Erhöhung zu einer Erhöhung in diesem Fall mit den Dimensionen geführt hat. Da muss es andere Gründe geben.