Steuerliche Handhabung einer Aufwandsentschädigung für Hausverwaltungsarbeiten?
Ich bin neu als Verwalter ein Eigentumswohnanlage bestellt worden. Es sind 6 Wohneinheiten, ein davon bewohne ich selbst eine habe ich vermietet, die anderen 4 Wohnungen gehören anderen Eigentümern. Ich habe vor, jährlich pro Wohnung 120 € (10€x12Monate) zu verlangen, dies sind dann für die 4 Eigentümer insgesamt 480 € jährlich für mich, als Aufwandsentschädigung für alle Arbeiten. Damit soll alles abgedeckt was ein Hausverwalter zu tun hat. Das Abrechnungsprogramm kauft die Gemeinschaft. Unser bisheriger professioneller Hausverwalter hat pro Jahr 2.300 € verlangt. Er hat das Mandat niedergelegt, da es sich für ihn nicht rentiert.
Meine Frage: Wie wird diese Einnahme steuerlich gewertet? Es fallen, außer unbedeutenden sachlichen Kosten (Porto, Telefon), keine direkten Kosten an, aber sehr wohl will ich auch nicht ganz unentgeltlich so viel Zeit investieren.
2 Antworten
Ich meine, wenn Du noch einen Hauptjob als Angestellter hast, greift der Härteausgleich. Bei Nebeneinkünften von 480,-€ pro Jahr werden 180,-€ versteuert. Wenn Du nur 8,50 pro Monat nimmst und unter 410,-€ pro Jahr bleibst, wäre die Einnahme komplett steuerfrei.
Wie wird diese Einnahme steuerlich gewertet?
Um welche Steuerart geht es denn eigentlich?
Aber eine Einnahme ist umsatzsteuerlich eine Einahme und gewerbesteuerlich und einkommensteuerlich auch.