Steuerliche Handhabung einer Aufwandsentschädigung für Hausverwaltungsarbeiten?

2 Antworten

Ich meine, wenn Du noch einen Hauptjob als Angestellter hast, greift der Härteausgleich. Bei Nebeneinkünften von 480,-€ pro Jahr werden 180,-€ versteuert. Wenn Du nur 8,50 pro Monat nimmst und unter 410,-€ pro Jahr bleibst, wäre die Einnahme komplett steuerfrei.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/haerteausgleich-was-ist-das.html&ved=2ahUKEwjD0Ifz3YrpAhUwzqYKHVjlDzkQFjABegQIDBAH&usg=AOvVaw1aiiW8mGErb-VYM2Ard7nz

Wie wird diese Einnahme steuerlich gewertet?

Um welche Steuerart geht es denn eigentlich?

Aber eine Einnahme ist umsatzsteuerlich eine Einahme und gewerbesteuerlich und einkommensteuerlich auch.