ich bin eigentümer einer wohnung in der sich ein gaszähler befindet. der absperrhahn der sich ca. 5 cm vor dem gaszähler befindet läßt sich nicht mehr absperren. (seit ca.7 jahre nicht mehr bewegt). da die betreiberfirma des zählers diesen, zwecks stichprobenmäßiger überprüfung, ausbauen wollte, konnte sie das gas nicht abstellen. die betreiberfirma erklärte mir, dass ich hierfür verantwortlich wäre und ich einen neuen absperrhahnen, auf meine kosten, installieren müßte. die folgekosten, haupthahn absperren, nach installation, die einzelnen wohnungen im haus (10 st.) entlüften usw. muß ich persönlich für alles aufkommen, die eigentümergemeischaft oder der betreiber des zähler. vielen danke für ihr interesse
Der Gasabsperrhahn ist nicht gangbar, wer ist verantwortlich, wer muß zahlen?
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