Mietminderung weitergeben an Hausverwaltung möglich?
Meine Klingelanlage / Gegensprechanlage ist defekt.
Seit meiner sofortigen Meldung des Defekts (nach § 536c BGB) Anfang / Mitte Juni 2010, sind nunmehr mehr als 15 (in Worten fünfzehn!!!) Monate vergangen ohne das etwas entscheidendes passiert wäre. Ganz am Anfang war mal ein Elektriker da, aber leider ohne Erfolg.
Die Hausverwaltung hat mit mehrfach Termine versprochen, wann die Anlage repariert werden sollte. Diese sind alle nicht eingehalten worden!?! Es kam bis dato keiner mehr.
Event. sollte ich noch erwähnen, dass ich in einem Hochaus wohne (13 Stockwerke a 3 - 4 Wohneinheiten). Jedesmal wenn in anderen Wohnungen geklingelt wird, läutet es bei mir lautstark mit. Dank der "netten" Nachbarschaft geht das 24 Stunden täglich, rund um die Uhr und auch mit dauerläuten. Schlafen ist seit dem nicht mehr wirklich drin. Nicht mal mit guten Ohrstöpsel. Meine Nerven und meine Gesundheit sind am Ende (es gibt auch noch 2 nicht leise Dauerbaustellen am und ums Haus herum, bzw. seit 3 Monaten in der Wohnung über mir (07 - 22 Uhr) Renovierung mit rausstemmen der Wände etc. pp.).
Das "kleine" Problem in diesem Fall ist, dass mein Vermieter gleichzeitig mein Vater ist und ich diesem natürlich nicht die mögliche Mietminderung (habe ich schon recherchiert) auf's Auge drücken möchte.
Nun meine Frage:
Da es ja möglich ist die Minderung auch noch rückwirkend geltend zu machen wäre es diesem Fall nicht schlecht, wenn z.B. mein Vater diese ihm entstehenden Mindereinnahmen bei der Hausverwaltung geltend machen könnte.
Ist dies möglich?
Gibt es da entspr. Urteile?
Habe leider nix dahingehend gefunden :(
Danke im voraus für die die Antworten :)
1 Antwort
Das funktioniert anders. Dein Ansprechpartner ist natürlich der Vermieter. die Hausverwaltung hat mit der Mietminderung nichts am Hut. Also wenn Mietminderung, dann vom Vermieter. Der kann sich dann an die Hausverwaltung wenden um die Differenz wieder zurückzuholen. Das geht aber auch nur, wenn der HV ein Versäumnis nachgewiesen werden kann.
Die Hausverwaltung ist nicht der Eigentümer. Gegen sie kannst du keine Mietminderungskosten geltent machen. Dir als Mieter bleibt immer nur der Weg über den Vermieter. Dieser kann von der HV verlangen, dass der Mangel abgestellt wird. Sollte die HV dazu nicht in der Lage sein, muss sich auch der Vermieter darum kümmern, dass in der nächsten Eigentümerversammlung diese Sache angesprochen wird.
Der Schaden, der geltent gemacht werden kann muss klar beziffert sein. sonst ist es keine Schaden. Was ist denn der monetäre Schaden bei dir?
Übrigens wenn einer Schadenersatzpflichtig ist, dann doch der Heimwerker, der an der Leitung herumgepfuscht hat.
danke erst mal für die schnellen rückantworten.
event. habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt!?!
es handelt sich nicht um die klingel / gegensprechanlage, welche bei mir in der wohnung neben der eingangtüre sitzt.
der defekt (das habe ich inzw. rausbekommen und das gegensprechteil habe ich auch schon erneuert um dies als fehlerquelle auszuschliessen!), liegt in der anlage, bzw. der verkabelung, welche zum haus gehört. also damit sache der hausverwaltung den defekt zu beheben. irgend so ein möchtegern heimwerker meiner nachbarn hat wohl die leitung angebohrt o.ä.!?!
daher war ja meine frage, ob die mietminderungskosten an die hv weitergegeben werden können und ob es da schon entspr. urteile gibt.