Mietminderung weitergeben an Hausverwaltung möglich?

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Das funktioniert anders. Dein Ansprechpartner ist natürlich der Vermieter. die Hausverwaltung hat mit der Mietminderung nichts am Hut. Also wenn Mietminderung, dann vom Vermieter. Der kann sich dann an die Hausverwaltung wenden um die Differenz wieder zurückzuholen. Das geht aber auch nur, wenn der HV ein Versäumnis nachgewiesen werden kann.


franky67 
Beitragsersteller
 02.10.2011, 16:16

danke erst mal für die schnellen rückantworten.

event. habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt!?!

es handelt sich nicht um die klingel / gegensprechanlage, welche bei mir in der wohnung neben der eingangtüre sitzt.

der defekt (das habe ich inzw. rausbekommen und das gegensprechteil habe ich auch schon erneuert um dies als fehlerquelle auszuschliessen!), liegt in der anlage, bzw. der verkabelung, welche zum haus gehört. also damit sache der hausverwaltung den defekt zu beheben. irgend so ein möchtegern heimwerker meiner nachbarn hat wohl die leitung angebohrt o.ä.!?!

daher war ja meine frage, ob die mietminderungskosten an die hv weitergegeben werden können und ob es da schon entspr. urteile gibt.

Niklaus  02.10.2011, 16:26
@franky67

Die Hausverwaltung ist nicht der Eigentümer. Gegen sie kannst du keine Mietminderungskosten geltent machen. Dir als Mieter bleibt immer nur der Weg über den Vermieter. Dieser kann von der HV verlangen, dass der Mangel abgestellt wird. Sollte die HV dazu nicht in der Lage sein, muss sich auch der Vermieter darum kümmern, dass in der nächsten Eigentümerversammlung diese Sache angesprochen wird.

Der Schaden, der geltent gemacht werden kann muss klar beziffert sein. sonst ist es keine Schaden. Was ist denn der monetäre Schaden bei dir?

Übrigens wenn einer Schadenersatzpflichtig ist, dann doch der Heimwerker, der an der Leitung herumgepfuscht hat.