Rückforderung von Renovierungskosten der Ex nach Trennung (unverheiratet)?

5 Antworten

Kaufe ihr doch ihre 3/10 ab zum aktuellen wert gegenübernahme der Restschulden udn eine Barzahlung., denn darauf hat sie ja Anspruch.

Wenn Du ihr einen Teil der Renovierungskosten zahlst, hätte sie ja noch immer Anspruch auff einen Teil des Hauses und sogar inkl. des Werts dieser Renovierung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

DerAugust 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:33

Sie möchte ja auf Ihre 3/10 verzichten und nur ihren teil der eingebrachten Renovierungskosten zurück haben.

wfwbinder  09.11.2023, 13:26
@DerAugust

Kann sie tun, aber im Sachverhalt sind keine Werte angegeben, woraus man die Steuerberaltungen errechnen könnte.

Du fragst nur, ob es zulässig ist, dass sie die Kosten erstattet haben möchte udn dazu lässt sich nur sagen, dass wir in Deutshcland vertragsfreiheit haben. Also ih rkönnt vereinaren wass ihr wollt, wenn Ihr Euch einigt.

Sie kann Dir alles schenken. Ihr könnt Euch einigen, das Du 40.000,- Euro zahlst. Sie überträgt Dir ihren Anteil für die Retschulden + 20.000,- Euro. Wir wissen nur, das Du 3/10 vom Haus bekommst udn das es Renovierungen gab, die xx,xx Euro gekoste haben.

Um Dir die Problematik zu schildern.

Ihr habt 200.000,- gezahlt und finanziert. in welchem Jahr auch immer.

Ihr habt für 80.000,- renoviert.

3/10 gehören der Partnerin

Nun sind ein paar Jahre vergangen.

Sie will ihre Renovierungskosten zurück haben 40.000,-.

Das Haus ist inzwischen 350000,- wert. Restschuld ist 150.000,-

Du bekommst 3/10 von 350.000,- = 105.000,-. Übernimmst ihren Finanzierungsanteil von 45.000,- (3/109 von 150.000,- Rest). und Zahlst 40.000,- in Bar Renovierung.

also zahlst Du 85.000,- für einen wert von 105.000,- wobei die Differenz Schenkung ist. Da der Freibetrag unter fremden 20.000,- ist, keine Schenkungssteuer, sondern nur Grunderwerbsteuer auf 85.000,- Euro.

Aber mit anderen Werten kann es völlig anders sein.

Ihr müsste Euch erstmal einigen, wie es laufen soll, dann kann man sagen, welche Auswirkungen es hat.

Ihr müsst Euch nur einigen, wie Ihr es machen wollt.

DerAugust 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 14:45
@wfwbinder

Wow, das ist ausführlich. Vielen Dank schonmal! Ich melde mich, sobald wir uns hingesetzt haben!

Sie verzichtet auf ihre 3/10 und dann möchtest Du dich um die anteilige Erstattung der Renovierungskosten drücken???


DerAugust 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:30

Ich bin nicht Krösus. Es geht darum, dass ich es nicht komplett bezahlen kann. Jedenfalls nicht auf einen Schlag. Das hat mit drücken nichts zutun. Aber danke für den Kommentar.

Nachdem sie im Grundbuch steht, gehört ihr auch auch 3/10 vom Haus. Wie "wilees" feststellt, ist es die Frage, was sie ansonsten zu den zu den Wohnkosten und einem möglichen Kredit beigetragen hat. Diese Kosten sind in jedem Fall gegenzurechnen. Je nachdem was das Ergebnis ist, bekommt sie von Dir entweder noch Geld oder aber sie muß Dir Geld zahlen. Da wir aber keine Hellseher sind, können wir das Ergebnis nicht wissen.


DerAugust 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:02

Sie hat sich zu 50% an allen Kosten beteiligt, also Wohnkosten und Kreditkosten. Einkauf etc. haben wir abwechselnd erledigt.

DerAugust 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:06
@Snooopy155

Ich hätte erwähnen müssen, dass sie auf Ihre 30% verzichtet. Es geht rein um die Renovierungskosten. Sorry.

Snooopy155  09.11.2023, 11:09
@DerAugust

Wenn sie auf ihre 30 % vezichtet, dann wirst Du eben zur Schenkungssteuer herangezogen, Zahlen mußt Du in jedem Fall, es fragt sich nur an wen. Ein Anwalt wäre m. E. mit einzubeziehen die bessere Lösung.

DerAugust 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:11
@Snooopy155

Wenn kreditseitig eine Schuldhaftentlassung durchbekommt und aus dem Grundbuch gestrichen wird, muss ich Schenkungssteuer zahlen?

Snooopy155  09.11.2023, 11:17
@DerAugust

Ja, da sie mit Dir nicht verwandt ist sind die Freigrenzen sehr niedrig. Daher rate ich dazu einen Anwalt mit zu rate zu ziehen, da ein Verzicht auf einen Grundbucheintrag von einem Notar zu vollziehen ist, alles andere kann der Anwalt vorher schon abklären. Zahlen wirst Du so oder so. Auch kostet ein Grudbucheintrag sowieso die Notarkosten.

Zumindest stehen ihr für die 3/10el eine Nutzungsentschädigung/Miete zu.

Alles andere währe besser über einen Anwalt aufdröseln zu lassen.

Sofern du sie auszahlen willst, wird für die Wertermitlung ja der derzeitige Zustand des Hauses, also nach Renovierung zugrunde gelegt. Dadurch erhält sie ja bei Auszahlung ihren Teil der Ausgaben zurück.


DerAugust 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:06

Ich hätte erwähnen müssen, dass sie auf Ihre 30% verzichtet. Es geht rein um die Renovierungskosten. Sorry

berlina76  09.11.2023, 11:24
@DerAugust

Das Haus geht zu 100 % auf dich über?

Dann zahlst du ihr die Renovierungskosten, das wird mit hoher wahrscheinlichkeit weniger sein, als die 30%

Stellt sich u.A. die Frage, was hat sie sonst monatlich noch zu den Wohnkosten beigetragen? Hat sie diese Zahlungen aus Ersparnissen oder einem (noch laufenden ) Kredit gezahlt?


DerAugust 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 10:53

Teils, teils. Wir haben einen Teil aus Ersparnissen gezahlt, den Rest aus dem laufenden Kredit bedient.