Wie schenkt und leiht man innerhalb der Familie?
Hallo,
meine Frau und ich wollen eine Immobilie erwerben. Dafür möchten meine Schwiegereltern uns 200.000 € schenken. Die ersten 100.000 € haben sie bei der Bank. Das ist also kein Problem. Dann haben meine Schwiegereltern noch eine Wohnung, die sie in zwei bis drei Jahren verkaufen werden. Da wir die zweiten 100.000 € aber jetzt brauchen, steht im Raum, dass wir diese zweiten 100.000 € zunächst von meiner Schwägerin bekommen. Die Schwägerin würde das Geld dann in zwei, drei Jahren von ihrem Papa bekommen. Es ist also eigentlich keine Schenkung von der Schwägerin, bei der über 20.000 € Steuern fällig wären. Es ist eher ein zinsloses Darlehen der Schwägerin an ihre Eltern, die das Geld dann wiederum uns schenken.
Wir wollen da vor dem Finanzamt nicht irgendwie rumtricksen, sondern es ist genau so, wie beschrieben. Wird uns das geglaubt bzw. wie sollten wir vorgehen, damit alles rechtlich (Einkommensteuer, Schenkungssteuer) in Ordnung ist?
Dank und Gruß
Philipp
2 Antworten
Hallo Rat2010,
das Geld geht natürlich an meine Frau. Im Prinzip bin ich da raus. Hätte ich anders formulieren sollen...
Du meinst also, wir machen einen Vertrag zwischen Schwester und Eltern über ein zinsloses Darlehen und wenn die Eltern das Geld dann meiner Frau schenken, fallen somit keine Steuern an. Wahrscheinlich ist es sinnvoll, dass das Geld dann auch erstmal zu den Eltern fließt und die es dann weiterleiten, oder?
Was bedeutet "Die Schenkungen sind anzuzeigen"?
Danke nochmal.
Gruß
Philipp
Wieso ist diese Antwort über der älteren Antwort? Rat2010, weißt Du trotzdem noch was?
Weil du "uns" schreibst ist erst mal wichtig zu wissen, dass dir die Eltern deiner Frau nur schenkungsteuerpflichtig mehr als 20.000 € schenken können.
Du bist in Steuerklasse 2, hast also die 20.000 € Freibetrag je Schenkung und dann einen Steuersatz von 15 %.
Häufig (nicht immer) ist das aber auch nicht gewollt.
Erst mal sollten also deine Schwiegereltern an deren Tochter schenken. Ob die dann dir was schenken will, ist deren Sache. Sie könnte dir auch ein Darlehen geben.
Die Schwester deiner Frau sollte das Geld als (zinsloses) Darlehen (bis zum Verkauf der Wohnung) an ihre Eltern geben. Zumindest scheint mir das an unkompliziertesten. Da gäbe es auch andere Wege.
Wichtig sind eigentlich nur der Darlehensvertrag zwischen deiner Schwägerin und deren Eltern und dass du bei Schenkungen von den Eltern deiner Frau außen vor bleibst. Die Schenkungen sind anzuzeigen (§ 30 ErbStG).