Mein Ex Mann hat vor 4 Jahren einen Kredit über 30000€ aufgenommen.Ich habe als 2. Kredidtn. unterschrieben. Nun ist er verstorben und ich soll / muss zahlen?
Die Sache ist nur die, dass ich einzig meine Rente habe, die gerade so zum Überleben reicht
3 Antworten
Ich sehe das ein wenig anders!
Solltest Du damals vor 4 Jahren finanziell genauso schlecht wie heute aufgestellt gewesen sein, hätte die Bank Dich als zweiten Kreditnehmer vermutlich ablehnen müssen!
Denn hierfür hättest Du die erforderliche Bonität haben müssen!
Hat diese Dich dennoch mit aufgenommen, so war dieses nicht OK!
Ich würde das tatsächlich mal von einem Anwalt prüfen lassen.
Aber Achtung!!!
Wenn das tatsächlich missbräuchlich gemacht wurde und unwirksam ist:
Dann erbst Du und die andere Erben vermutlich die Schulden. Also rechtzeitig überlegen/nachrechnen, ob das Erbe dann ausgeschlagen werden muss!!!
DU irrst!
Die Pflicht zur Bonitätsprüfung ist per Gesetz geregelt!
Wenn keine ausreichende Bonität vorhanden ist, dürfen die einen Kredit nicht vergeben.
Was im Übrigen ja auch im Interesse der Banken sein sollte.
Ein Grund, warum man sich im Beratungsgespräch auch "nackig" machen muss, also alle Ein- und Ausgaben offenlegen muss.
Dann wird ausgerechnet, ob man überhaupt, neben der Schufa und Co., kreditwürdig ist.
Eine Beraterpflicht der Banken.
Und im Übrigen sollte man Banken und Kneipen NICHT vergleichen!
Ein Kneipenwirt wird in der Regel auch keinen Fremden anschreiben lassen, eher bekannte und langjährige Stammkunden.
Also ich bin ja kein Erbe , da ich die Ex bin. Kinder haben schon Erbe ausgeschlagen, da das nicht die einzigen Schulden waren. Im Prinzip ist die Rente ein sicheres Einkommen und das ist den Banken doch wichtig.. Da mein Ex selbstständig war, bekam er schlecht einen Kredit
Nun ist er verstorben und ich soll / muss zahlen?
Ich habe als 2. Kredidtn. unterschrieben.
Du hast doch den Vertrag mit unterschrieben , ergo zeichnetest Du auch für die Rückzahlung.
Genau so schaut es aus. Als zweiten Kreditnehmer kann die Bank dich vollständig in Anspruch nehmen.
bin kein Jurist, halte das aber mal für ziemlich dünnes Eis, wenn keine augenscheinlichen Zweifel an der Geschäftstüchtigkeit bestehen. Dann müßte ja auch jeder Kneipenwirt erst mal die Bonität seiner Gäste prüfen und wenn er dies versäumt wäre das ein Freischein für Zechprellerei.