Der Grundfreibetrag ist in der Berechnungsformel eingearbeitet, das steht so in § 32a EStG, daher ist es nicht auf dem ersten Blick so ersichtlich:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

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Wenn der Betrieb aufgegeben wurde bzw. aufgegeben wird müssen die Gegenstände natürlich dem Betriebsvermögen entnommen werden, egal was danach mit denen geschieht.

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Bei ca 17.000 € wird der Steuersatz vermutlich mehr als 0 % betragen.

Wie kommt man darauf, dass der 0 % betragen könne?

Bei einer Erhöhung hat man immer mehr netto als vorher.

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Der Staat verlangt das schon mal gar nicht.

Sie kann jederzeit kündigen und sich woanders eine Arbeitsstelle suchen.

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Kindergeld nicht, ansonsten ja

https://www.sozialleistungen.info/wohngeld/einkommen-des-haushalts/

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Jedes Elternteil darf dir 400.000 € steuerfrei schenken, insgesamt also 800.000 €.

Was darüber geht muss versteuert werden, dafür muss man in Steuerklasse I als Kind versteuern:

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__19.html

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Die Lösung steht in § 10d EStG

"Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind....vom Gesamtbetrag der Einkünfte .....abzuziehen"

Es geht also nicht um die sich nicht auswirkende Steuern, sondern um den Gesamtbetrag der Einkünfte.

Unsd da Sie im Folgejahr positive Einkünfte hatten wurde der Verlustvortrag damit verrechnet.

Das können Sie dem Einkommensteuerbescheid 2020 auch entnehmen.

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Anlage S ganz unten den eingenommenen Betrag eintragen.

Anlage S ganz oben Art der Tätigkeit und eine 0 eintragen.

Und auch Beträge unter 410 € sind einzutragen, die sind z.B. wichtig für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung etc

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Neiddebatte kann man es natürlich nennen.

Aber es wäre eine Bevorzugung von Besserverdienern, natürlich eine Idee der FDP, von wem auch sonst.

Eine besserverdienende Familie hätte eine Steuerersparnis bis zu 325 € im Monat, während das Kindergeld nur 250 € beträgt. Und die 250 € müssten dann reichen für nicht nicht so gut Verdienenden.

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Es kommt auf den Totalüberschuss an, erst wenn alle Jahre aufaddiert ein Plus ergeben wird diese Vorläufigkeit rausgenommen.

Und dann kann man beantragen, dass die für alle Jahre rausgenommen wird.

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Russland ist uns nicht mehr freundlich gesinnt.

Wenn § 23 EStG zutrifft wird er es (auch) hier versteuern müssen, ggfs unter Anrechnung der russischen dafür gezahlten Steuer, egal ob nach D überwiesen oder nicht.

https://www.ey.com/de_de/steuernachrichten/russland-setzt-bestimmte-dba-regelungen-mit-38-staaten-aus

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Den ganzen Baum entfernen geht natürlich nicht, einzelne Äste schon:

https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/darf-man-ins-eigene-grundstueck-ragende-aeste-vom-baum-des-nachbarn-kappen-5659/

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Ein Wechsel während des Studiums wird nicht möglich sein.

Außerdem wirst du während des Studiums keine Langeweile haben, versprochen.

Du wirst dich hauptsächlich mit deinen Kommilitonen beschäftigen für Lerngemeinschaften abends umd an den Wochenenden, die Zeit wird gut ausgefüllt sein.

Und in den wenigen Praxiszeiten kannst du bequem mit dem Metronom nach Hamburg fahren......

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Autokäufer will im Nachhinein Geld zurück?

Hallo! Ich wende mich an euch, weil ich wirklich fertig bin.

Ich habe vor 8 Tagen guten Gewissens mein Auto privat verkauft, weil ich auf ein größeres umsteigen wollte. Das Fahrzeug wurde die Jahre davor stets gepflegt und gewartet.
Ich habe es selbst in gebrauchtem Zustand im Alter von 8 Jahren gekauft und nun, nach weiteren 6 Jahren wieder weiterverkauft = das Auto ist also 14 Jahre alt.
Es hat keine motorischen Mängel, lediglich am Radkasten zwei kleine (ca. 1x1 bis 1x2 cm) Lackschäden, die leicht zu beheben wären. Ich habe diese in meiner Privatanzeige in Form Bilder deklariert + auf Schönheitsmakel verwiesen.
Als der Käufer mit seiner Frau zu mir nach Hause kam, um das Auto direkt mitzunehmen, bot ich ihm an, eine Probefahrt, Besichtigung etc zu machen. Er lehnte dies mit dem Argument ab, dass er das Auto UNBEDINGT haben möchte.
Wir haben einen Kaufvertrag unterzeichnet, in dem festgehalten wird, dass das Auto „wie besichtigt und Probe gefahren, in gebrauchten Zustand, ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird“.

Nun schickte er mir gestern Bilder von den kleinen Unebenheiten am Lack und forderte mich auf, ihm SOFORT 1000€ (Gesamtpreis war 4500€) zurückzuzahlen, da er ansonsten rechtliche Schritte einleitet.

Ich habe selbst einen Juristen in der Familie, der mir gesagt hat, dass er anhand des Kaufvertrags für solche Fälle selbst haftet. Ich habe ihn darauf verwiesen und danach den ganzen Tag und Abend weiterhin per Whatsapp Bilder samt dazugehörige Vorwürfe erhalten, was ich alles verschwiegen hätte, was absolut nicht stimmt. Sie haben das Auto 5min besichtigt und keine Fragen gestellt und für mich waren die genannten Sachen Kleinigkeiten, die weder Auto noch Fahrtüchtigkeit beeinflussen.

Nun meine Frage: obwohl ich schon gehört habe, dass mir nichts passiert, habe ich Angst - ich bin eine 23-jährige Frau und mein Käufer ein 70-jähriger Mann, der offensichtlich versucht, mich einzuschüchtern. Was soll ich tun bzw. was kann mir passieren?

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beliebtes Mittel um den Kaufpreis nachträglich zu reduzieren.

einfach ignorieren !

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Anschaffungskosten von 1997 ermitteln, prozentualen Anteil der Einliegerwohnung ermitteln, prozentulen Anteil des Grundund Bodens ermitteln, Wert durch 1,95583 teilen.

1997 bis heute = fiktive Afa (Abschreibung)

ab dann monatsgenaue Abschreibung

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