Erbengemeinschaft und Hartz4?

2 Antworten

@Gaenseliesel hat Dir ja schon einen super Artikel reingegeben.

Was das Haus angeht: Ihr seid eine Erbengemeinschaft und könnt - wie Du ja auch schreibst - nur gemeinsam über diesen Erbteil verfügen. Solange das Haus nicht verkauft ist, ist dieser Erbteil für Dich nicht verwertbares Vermögen.

Was das Bargeld angeht, musst Du davon erstmal leben. Das geht so:

Das Erbe wird auf sechs Monate aufgeteilt. Ich gehe davon aus, dass es wesentlich höher ist als die 6 Monate Hartz IV. Ab dann ist es Dein Vermögen, und Du bist raus aus Hartz IV.

Achte unbedingt darauf, dass Du Dich dann krankenversicherst!

Von dem Erbe lebst Du dann so lange, bis Du in absehbarer Zeit nur noch Dein Schonvermögen hast, und wenn Du dann wieder bedürftig sein solltest, beantragst Du wieder rechtzeitig Hartz IV:

Schonvermögen - Freibeträge auf Vermögen bei Hartz IV

https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html

und hier hast Du einen

Schonvermögen Rechner - Arbeitslosengeld 2 / Hartz IV

https://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Du darfst normal gut davon leben, Du darfst das Geld aber nicht verprassen.

Hartz-4-Bezieher verprassen erhaltenes Erbe

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-bezieher-verprassen-erhaltenes-erbe-644556

und

Urteil der Woche: Bei verprasstem Erbe kein Anspruch auf Grundsicherung

https://www.jumpradio.de/thema/urteil-der-woche-erbe-verprasst-kein-anspruch-auf-hartz-vier-100.html

7 Jahre + 7 Monate = 91 Monate.

200.000 Euro : 91 Monate = 2.197,80 Euro

Wenn Du also in dem Rahmen für Deine Ausgaben bleibst, bist Du laut diesem Urteil im Grünen Bereich.

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Wichtig zu wissen: Wohngeld

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

Wenn Du nicht mehr als 60.000 Euro hast, kannst Du Wohngeld beantragen. Du siehst, bei Wohngeld ist der Staat sehr viel großzügiger als das Jobcenter mit dem Freibetrag.. Hier hast Du einen

Wohngeld-Rechner

http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/Wohngeldrechner.php

Damit kommst Du dann deutlich länger mit dem geerbten Geld aus.

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Wegen der Instandhaltungskosten für das Haus geh auf die Seite (google so)

Frag einen Anwalt

Dort kannst Du für kleines Geld einen Fachanwalt für Soziales fragen, ob Du während der Hartz-freien Zeit Geld für das Haus ausgeben darfst.

Wenn das Geld lange genug reicht, wird das Haus ja in Deiner Hartz-freien Zeit verkauft. Der Erbteil hat mit dem Jobcenter ja nichts zu tun, weil Du in der Zeit ja gar nicht "Kunde" beim Jobcenter warst. Du lebst dann weiter von Deinem Vermögen und vielleicht auch vom Wohngeld.

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Du schreibst ja nicht, wann Deine Mutter verstarb und somit das Erbe Euch zufloss. Du meldest ja nun das Erbe dem Jobcenter an und teilst dabei mit, dass das Haus an die Erbengemeinschaft ging, und weil Du über Deinen Erbteil nicht verfügen kannst, ist das unverwertbares Vermögen.

Falls Du gefragt wirst, warum Du nicht früher das Erbe angemeldet hast, wirst Du ja berichten, dass Du aufgrund des Todes keines klaren Gedankens fähig warst, weil Du so voll warst mit Trauer. Als Du nun daran dachtes, dass doch das jobcenter davon wissen muss, hast Du es sofort gemeldet.

Zum einen wirst Du das ja schriftlich machen, das Schreiben dort abgeben und die Abgabe auf einer mitgebrachten Kopie dir bestätigen lassen. - . Und wenn Du ins Jobcenter gehst, um das Schreiben abzugeben und die Sache zu klären, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt. Allgemein ist die Erfahrung, dass Jobcenter-Mitarbeiter dann korrekter und auch freundlicher sind. - Wenn Du in dem Gespräch traurig bist oder weinen musst, brauchst Du es nicht zurückzuhalten. (Mach es aber nicht künstlich, das wird gemerkt, und dann kann Sachbearbeiter sauer werden.)

Dieser Rat ist ja nun nicht so leicht oder gar nicht umzusetzen wegen der Corona-Sache. Damit nicht noch mehr Zeit ins Land geht, ist es sinnvoll, das Schreiben per Einschreiben/Rückschein aufzugeben. Es ist sehr hilfreich, wenn jemand, der nicht zu Deiner Familie gehört, sehen kannst, wie Du das Schreiben in den Umschlag steckst. Denn mit dem Rückschein wird ja nur der Erhalt eines Briefumschlags bestätigt. Wäre hilfreich, wenn der Zeuge bereit ist, auf einem Doppel des Schreibens zu bestätigen, dass er gesehen hat, wie Du den Brief in den Umschlag stecktest. Vielleicht geht er ja sogar mit Dir zusammen zur Post und sieht, wie du ihn aufgegeben hast.

Falls Du nämlich später nicht nachweisen kannst, dass Du das Schreiben bei der Post aufgegeben hast, könnte es ja ein fettes Bußgeld geben.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Auch erkläre ich, warum es so wichtig ist, dass man einen Nachweis für die Abgabe des Briefes hat. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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Diesen Abschnitt brauchst Du vermutlich nicht mehr, gebe ihn aber lieber mit rein. Wenn Du ihn nicht brauchst, dann vielleicht Freunde von Dir:

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.