Hat man bei einem Jobwechsel die Lohnsteuerklasse 6?
Grüße Euch,
ich wünsche Euch Ein gutes neues Jahr!
Es geht um die Lohnabrechnung für Oktober 2015 und dazugehörige Steuerklassen. Im Oktober habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Für diesen Monat hatte ich zwei Lohnabrechnungen von zwei verschiedenen Arbeitgeber 01.10 – 16.10 X GmbH und 19.10-31.10 Y GmbH, beide Lohnabrechnungen haben Lohnsteuerklasse 1. Es war für mich alles in Ordnung. Aber neulich habe ich vom X GmbH Zahlungsnachforderung 200 Euro per Post bekommen. Sie haben eine Korrektur für die Periode 01.10 – 16.10 in der Lohnabrechnung vorgenommen, und zwar sie haben die Periode mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet. Ich habe gestern im Internet über das Thema recherchiert, die Lohnsteuerklasse 6 bekommt man für eine doppelte Beschäftigung und ich finde es stimmt nicht so, weil ich einen Job(X GmbH) gekündigt erst dann den neuen Job(Y GmbH) angefangen. Zwischen diesen zwei Jobs liegen sogar zwei Tage. Ich hatte keine Jobs parallel ausgeübt.
Fragen:
- Hat mein ehemaliger Arbeitgeber recht den Lohnsteuerklasse 6 für Oktober verwenden?
- Soll ich den Nachzahlungsbetrag 200 Euro an den Arbeitgeber überweisen?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
3 Antworten
Danke und ebenfalls ein gutes neues Jahr 2016 !
Ich würde die Sachlage erst einmal mit dem Arbeitgeber klären und fragen weshalb dieser Zeitraum mit Stkl. 6 abgerechnet wurde. Du hast doch Arbeitsvertäge, die eine Doppelbeschäftigung eindeutig widerlegen können.
Hat man bei einem Jobwechsel die Lohnsteuerklasse 6?
Nicht grundsätzlich, aber Kl."6" ist immer dann nötig, wenn in einem MONAT (!) von mehreren Arbg. Lohn zufließt - ob für nebeneinander oder nacheinander liegende Zeiträume/Tage spielt keine Rolle.
In den Monats-Tabellen für die Steuerklassen 1-4 sind die gesetzlichen Freibeträge mit jeweils 1/12 enthalten. Wenn in einem Monat aber 2 Arbg. bspw. mit StKl 1 abrechnen, werden dir fälschlicherweise auch 2 x diese Vergünstigen in voller Höhe gewährt.
D.h., du hast am Jahresende statt 12/12 sogar 13/12 bekommen. Damit das nicht passiert, muss einer der beiden mit StKl 6 abrechnen.
Wenn Du auch eine neue Jahreslohnsteuerbescheinigungbekommst, wo die 200,- Euro ausgewiesen sind, dann kannst Du zahlen, weil Du das Geld über die Einkommensteuererklärung angerechnet bekommst.
Das Problem ist aufgetaucht, weil für Oktober beide Arbeitgeber die ELSTAM-Daten geladen haben. dadurch war eben eine der beiden Anstellungen eine zweite Arbeitsstelle.