Bargeld abheben - Karte deaktiviert
Für das Sparkassen-Girokonto meines kürzlich verstorbenen Vater habe ich eine Vollmacht über den Tod hinaus. Ich habe die Sparkasse persönlich über den Tod meines Vaters informiert und dabei eigentlich alles geklärt, dachte ich.
Als ich am Automaten Kontoauszüge ausdrucken wollte, mußte ich feststellen, daß die Karte deaktiviert war. "Das wird bei Verstorbenen immer so gemacht", hieß es. Die Kontoauszüge wurden mir aber manuell ausgedruckt.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich mit meiner Vollmacht (plus Kennwort) von dem Konto Geld abheben?
Ich selbst war kein Kunde dieser Sparkasse, kenne mich mit deren Gepflogenheiten nicht aus und habe von meinem eigenen Konto seit Jahrzehnten kein Bargeld ohne Karte abgehoben. Gibt es einen Vordruck, den man statt der Karte benutzen kann?
2 Antworten
Der Tod des Kontoinhabers bewirkt keine Kontosperre. Auch nach dem Tod des Kontoinhabers werden von dem Kontoinhaber erteilte Überweisungsaufträge ausgeführt.
Mit dem Tod des Kontoinhabers treten seine Erben in alle Rechten und Pflichten des Erblasser ein, § 1922 BGB. Dies gilt auch für ein Konto.
Grundsätzlich kann nur das Nachlassgericht eine sog. Kontosperre anordnen, doch viele Banken tun dies aus Sicherheitsgründen um nicht selbst am Schluss zu haften.
Dies tritt vor allem ein, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus, vom Verstorbenen selbst und nicht durch ein offizielles Formular der Sparkasse erstellt wurde.
Stimmt, klingt makaber. Hätte besser schreiben sollen, vor dem Ableben des Kontoinhabers erteilte Überweisungsaufträge....Sorry
Danke für die Antwort.
Das Konto ist auch nicht gesperrt, aber die Karte.
Für die Vollmacht wurde ein Formular der Sparkasse benutzt. Das Berliner Testament, in dem ich als Alleinerbe bestimmt wurde, erwähnt solche Einzelheiten gar nicht.
Meine Frage ist, da die Karte nun einmal deaktiviert wurde, ob ich Bargeld auf andere Weise abheben kann.
Ich sehe da nur die Möglichkeit, dass Du mit der Vollmacht und dem Personalausweis direkt am Schalter versuchst, etwas zu erreichen.
Sollte es aber auch dort nicht möglich sein, wird Dir dann aber spätestens dort mitgeteilt, wie Du weiterhin vorgehen musst.
Wir kennen die Gepflogenheiten Deiner Sparkasse nicht. Gedulde Dich bis morgen, 9.00 Uhr, greife zumTelefonhörer und rufe bei der Sparkasse an. Dort wird man Dir Auskunft auf alle Deine Fragen geben.
"Antworten" dieser Art sind ein ständiges Ärgernis. Wenn ich HIER etwas frage, heißt das nicht, daß ich nicht wüßte, wo ich AUCH fragen könnte.
Ich habe eine Frage gestellt, die wahrscheinlich nicht nur für "meine" Sparkasse gilt, sondern für alle Banken:
Gibt es einen Vordruck, mit dem man ohne Karte Bargeld abheben kann?
Fragen dieser Art sind ein ständiges Ärgernis und ein Verstoß gegen die Richtlinien des Forums.
Gegen welche Richtlinie wurde verstoßen?
Das erinnert mich an Faust, als Mephisto zur Witwe Marthe sagt: "Ihr Mann ist tot und läßt Sie grüßen!".