Bargeld abheben - Karte deaktiviert
Für das Sparkassen-Girokonto meines kürzlich verstorbenen Vater habe ich eine Vollmacht über den Tod hinaus. Ich habe die Sparkasse persönlich über den Tod meines Vaters informiert und dabei eigentlich alles geklärt, dachte ich.
Als ich am Automaten Kontoauszüge ausdrucken wollte, mußte ich feststellen, daß die Karte deaktiviert war. "Das wird bei Verstorbenen immer so gemacht", hieß es. Die Kontoauszüge wurden mir aber manuell ausgedruckt.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich mit meiner Vollmacht (plus Kennwort) von dem Konto Geld abheben?
Ich selbst war kein Kunde dieser Sparkasse, kenne mich mit deren Gepflogenheiten nicht aus und habe von meinem eigenen Konto seit Jahrzehnten kein Bargeld ohne Karte abgehoben. Gibt es einen Vordruck, den man statt der Karte benutzen kann?
2 Antworten
Der Tod des Kontoinhabers bewirkt keine Kontosperre. Auch nach dem Tod des Kontoinhabers werden von dem Kontoinhaber erteilte Überweisungsaufträge ausgeführt.
Mit dem Tod des Kontoinhabers treten seine Erben in alle Rechten und Pflichten des Erblasser ein, § 1922 BGB. Dies gilt auch für ein Konto.
Grundsätzlich kann nur das Nachlassgericht eine sog. Kontosperre anordnen, doch viele Banken tun dies aus Sicherheitsgründen um nicht selbst am Schluss zu haften.
Dies tritt vor allem ein, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus, vom Verstorbenen selbst und nicht durch ein offizielles Formular der Sparkasse erstellt wurde.
Wir kennen die Gepflogenheiten Deiner Sparkasse nicht. Gedulde Dich bis morgen, 9.00 Uhr, greife zumTelefonhörer und rufe bei der Sparkasse an. Dort wird man Dir Auskunft auf alle Deine Fragen geben.