Muss/kann ich den Zutritt auf das Nachbargrundstück zur Wartung eines Zauns einklagen?
Hallo, wie haben vor 15 Jahren einen 1,8 m hohen Sichtschutzzaun zum Nachbarn errichtet. Der Nachbar wollte sich nicht an den Kosten beteiligen. Beim Bauamt haben wir gefragt, was wir da machen sollen. Da hat man uns geraten, den Zaun nicht direkt an der Grenze, sondern auf unserem Grundstück zu errichten. Das haben wir gemacht. Daraufhin hat der Nachbar erfolglos geklagt auf Demontage oder Rückschnitt des Zauns auf 1,2 m, damit er den Blick zu uns rüber hat.
Nun haben wir die ganze Zeit das Problem, dass wir vom Nachbarn nicht die Erlaubnis bekommen, sein Grundstück zu betreten, um den Zaun zu warten (neue Schrauben usw.). Der Zaun ist auch an einigen Stellen wackelig geworden deswegen.
Ich war erfolglos beim Schiedsmann. Der Nachbar erlaubt nicht den Zutritt. Was kann ich jetzt noch machen?
5 Antworten
"Da hat man uns geraten, den Zaun nicht direkt an der Grenze, sondern auf unserem Grundstück zu errichten. "
In diesem Fall baut man den Zaun 50 cm neben die Grundstücksgrenze.
Und dies 50 cm dürft ihr natürlich auch betreten, denn die gehören ja euch, auch wenn sie vielleicht auf dem Nachbargrundstück nicht sichtbar abgetrennt sind und er sich sogar um die Pflege kümmert.
Danke für die Antwort. Beim Bauamt hat man uns geraten, den Zaun nicht 50 cm von der Grenze aufzustellen, sondern so 10-20 cm. Und zwar deswegen, dass dann der Nachbar nicht klagen kann. Die Empfehlung war verkehrt. Jetzt sind wir in der Bredouille. Der Nachbar hat pflegt den Zaun nicht, sondern reißt alles ab, was am Zaun auf seiner Seite wächst (Rankpflanzen usw). Von dem Gezerre ist dann der Zaun auch zu seiner Seite hin geknickt, obwohl er sehr stabil einbetoniert ist.
Denk einfach einmal darüber nach, wie Du den Zaun reparieren kannst, ohne das Nachbargrundstück zu betreten. Beim Aufstellen ist Dir ja auch eine Lösung eingefallen, wie Du die Widersprüche Deines Nachbarn ins Leere laufen lassen konntest. Und jetzt sitzt er halt am längeren Hebel. Zum Aufstellen des Zaunes mußtest Du ja auch nicht das Nachbargrundstück betreten.
Zieht mal einen Fachmann zu Rate. Ich schätze, wenn Ihr auf das letzte Zaunelement verzichtet, könnt Ihr zum einen den Zaun von da aus demontieren und dann neu aufbauen. Das könnt Ihr dann alles ohne das Grundstück des Nachbarn zu betreten. Das letzte Zaunelement könnt Ihr ja dann umgestalten und auch niedriger halten, so dass später auch immer eine Reparatur von Eurem Grundstück aus möglich ist.
Zusätzliche Schrauben von Eurer Seite reindrehen. Ist klar was evt. später kommen wird, wenn der Zaun umkippt? Dann wird er Schadenersatz haben wollen und wieder gegen die Errichtung eines neuen Zauns vorgehen.
Vielen Dank! Ich denke, dass wird das Beste sein, Stützelemente auf meiner Seite zu fixieren und zusätzliche Schrauben. Wenn ich den Zutritt einklagen muss, dann ist vom Zaun nichts mehr übrig, befürchte ich, weil das bei den Gerichten immer sehr lange dauert.
Ja du darfst Rechtlich, wenn es keine andere möglichkeit gibt von deinem Nachbarn aus an deinen Zaun. Aber nicht einfach aufs Grundstück gehen, wenn er das nicht möchte muss du vorher zum Anwalt.
Lass dich beim Anwalt beraten. Wenn du die genaue Rechtslage weist gehst du nochmals zu deinem Nachbarn und versuchst in ruhe mit ihm zu reden. Wenn er nicht einlenken möchte kannst du ihn meines Wissens darauf verklagen.
"Ich war erfolglos beim Schiedsmann."
Was heißt/bedeutet das! WAS hat der Schiedsmann den gesagt und vorgeschlagen? Wieso war dieser Termin erfolglos, weil der Nachbar nicht mitspielte, oder was/warum?
Meiner Meinung nach kannst Du dich hier auf das sogenannte "Hammerschlagsrecht" berufen und den Zutritt notfalls einklagen!
"Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das Leiterrecht erlaubt es ihm, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen sowie eventuell dort Geräte und Materialien vorübergehend zu lagern."
Danke für die Antwort. Der Nachbar ist beim Schiedsmann mit einem Rechtsanwalt erschienen. Beim Schiedsmann hat sie auch den Zutritt verboten. Der Rechtsanwalt hat auf sein Honorar hingewiesen, dass er wenn man sich beim Schiedsmann einigt, leer ausgeht. Der Schiedsmann sagte, ich sollte es auf dem Klageweg versuchen. Aber das dauert ja lange. Das wollte ich vermeiden. Ich bin mir nicht sicher, ob das Hammerschlagrecht auch bei Zäunen gilt.
Und? Gibt es schon Ergebnisse bzw Neuigkeiten?
Und klar gilt dieses Recht auch für Zäune und Grenzwände!
https://www.google.de/amp/s/www.myhomebook.de/projects/bauen/hammerschlags-und-leiterrecht%3famp
Danke für die Antwort. Beim Errichten hat der Nachbar den Zutritt auf sein Grundstück erlaubt, wollte sich aber nicht an den Kosten beteiligen. Dann hat ihm, als der Zaun fertig war, die Höhe von 1,80 m nicht gefallen (obwohl er zur anderen Seite auch so einen Zaun hatte) und hat erfolglos geklagt. Seitdem erlaubt er den Zutritt nicht. Der Zaun ist zur Seite des Nachbarn schief, viele Holzteile sind halb oder ganz ab. Wegen der Höhe kommt man von uns aus nicht dran. Ich habe alle Möglichkeiten überlegt.