Abwasserentsorgung, Wasserversorgung?
Guten Tag
Meine Schwiegereltern haben ein ca. 1000qm großes Grundstück mit einem Einfamilienhaus. 1996 bin ich mit meiner Frau in das Haus eingezogen und meine Schwiegereltern haben auf dem gleichen Grundstück für sich ein neues Haus gebaut.
2004 erfolgte ein 1/3 Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Alles erfolgte über einen Notar sowie Eintrag im Grundbuch.
Seitdem Einzug haben wir und meine Schwiegereltern unabhängig Wasser und Abwasser bezahlt. In jedem Haus befindet sich eine Wasseruhr sowie wurde durch den Zweckverband geprüft wie viel Flächen versiegelt sind. Es gab keine Probleme, auch bei den Gebühren nicht.
Jetzt, nach über 20 Jahre kommt ein Schreiben vom Zweckverband, dass eine Änderung erfolgt ist. Bei einer Prüfung hat man festgestellt dass es sich um ein Grundstück handelt. Man redet von Gemeinschaftsmitglieder. Warum im neuen Haus meiner Schwiegereltern ein Wasserzähler eingebaut wurde, kann nicht gesagt werden.
Mit der neuen Änderung wurde einfach der alte Vertrag gelöscht, obwohl ich in März 2021 die Abrechnung von 2020 noch bekommen habe, sowie die Lastschrift. Jetzt droht man uns mit Mahnung usw.
Anmerken möchte ich noch, dass seit einigen Jahren, seitdem Tod meiner Schwiegermutter, kein Kontakt mehr zum unterem Haus besteht, was für uns die Angelegenheit noch schwieriger macht.
Frage: Ist das Rechten und kann der Zweckverband einfach so handeln?
Dirlam
1 Antwort
So ordnen wir mal:
Ein Grundstück 2 Häuser, also eine Immobilie bestehend aus 2 Häusern. Eigentumsverhältnisse Gemeinsames Eigentum 2 Eheleute mit ideellen Anteilen.
Anteile 1/3 eine Ehepaar und 2/3 das 2. Ehepaar, ein Ehepartner verstorben. Erben wurden nicht benannt. Vermutlich die Witwe.
Wasserverband liefert frisch-Wasser auf Grund von Satzungen. Verträge werden also durch Abnahme eingegangen. Man kann also nicht von alten Verträgen sprechen und auf Bestand bestehen. Weil, sobald man Wasser abnimmt den Vertrag eingeht und die Satzungen anerkennt.
Fakt ist es wurde ja rechtsverbindlich abgerechnet und gezahlt in der Vergangenheit. Bis zu diesem Zeitpunkt ist alles abgegolten und erledigt. Nachträgliche Berechnungen können nicht stattfinden.
Es geht also um zukünftige Abrechnungen und Lastschriften in diesem Zusammenhang. Da würde ich mal bei den Lastschrift anfangen. Die ist ja uralt und nicht mehr rechtskräftig, weil sich die gesetzlichen Dinge zu Lastschriften geändert haben. Man wird also die Lastschriften auch jahre zurückbuchen lassen können, wenn man will. Weil Formfehler in der Abbuchungserlaubnis, Rechtsbelehrung wg. Rückbuchungen fehlt. Deshalb wollen die eine Neue Erlaubnis.
Zu dem Rechtsverhältnis der Immobilie mit 2 Häusern, ist es so, das jeder der Miteigentümer gesamtschuldnerisch haftet. Also der Abwasserverband muss sich nicht an jeden einzelnen wenden, mit Abrechnung und Zahlung, sondern nur an einen. Der muss zahlen und kann dann die Rechnung aufteilen und Teile von den Miteigentümer fordern. Das wird der Hintergrund der ganzen Sache sein.
Wie aber die 2 Wasseruhren in die Abrechnung dann passen sollen, weis ich auch nicht, weil es sind ja Wasseruhren des Verbandes, die zur Abrechnung dort vorhanden sind. Die Uhr-Nr. müssen ja dort auftauchen, beide.