Kreditkartenbetrug - was nun?

Ich war letzte Woche auf einer Geschäftsreise in Polen. Abends habe ich dann mit den Kollegen gemeinsam zum Abendessen 2 Bier und 2 Schnaps Wodka getrunken (ca. 22-24 Uhr) - mehr nicht und dies können wohl auch meine Kollegen bezeugen.

Danach wollten uns die polnischen Kollegen die Stadt zeigen und sind mit uns in eine Bar gegangen (daran kann ich mich bereits nicht mehr erinnern) Laut meinen deutschen Kollegen, habe ich da nichts mehr getrunken, weil ich mich auf Geschäftsreise mich nicht komplett ins Jenseits befördern will und am nächsten Tag ja fit sein müsse.

Ab 2 Uhr morgens war ich dann wohl verschwunden und bin dann gegen 5 Uhr auf einer Wiese neben einer rostigen Brücke, komplett verwirrt aufgewacht. Zum Glück nur mit leichten Kratzern und mit all meinen Wertgegenständen. Meine mich aber erinnern zu können, dass ich in einem dunklen Raum festgehalten wurde und gezwungen wurde einen hohen Betrag zu bezahlen.

Den darauffolgenden Tag ging es mir noch nie so schlecht, Schüttelfrost etc und bin mir sicher dass das nicht die 2 Bier und 2 Shots Wodka waren!

Paar Tage später schau ich auf meine Abrechnungen - über 7000 Euro umgerechnet wurden abgebucht von meiner Firmenkreditkarte. Wie die Dame am Kundentelefon meinte, wurden noch viele weitere getätigt, diese aufgrund der Sperre abgelehnt.

Die Beträge waren außerdem sehr wirr, wie 9.999, - Zloty (Landeswährung) und für Polen verhältnismäßig viel zu viel!

Trotzdem zeigt sie sich wenig kulant, und meinte im Prinzip, ich hätte Pech gehabt... Mein Chef weiß auch Bescheid, und versucht alles Mögliche in die Wege zu leiten aber nachweisen kann ich leider nicht mehr, dass K.o. Tropfen eventuell verabreicht wurden.

Nun meine Frage, wie hoch ist die Chance, das Geld wiederzusehen? Vielen Dank

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Nun meine Frage, wie hoch ist die Chance, das Geld wiederzusehen?

Sehr gering !!

Arbeit und Feier sollten selbst bei der KK getrennt werden.

Auch kann deine Arbeit nicht so eilig gewesen sein , wenn du mit feiern gehst.

Gruß Z... .

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Wir hatten das auch.

Waren zur Versammlung , hatten aber kein Stimmrecht.

Maßgebend ist die Eintragung ins Grundbuch.

Gruß Z... .

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Gerüchte sind in einer Firma kontraproduktiv !

In Deutschland gilt  der Grundsatz der Vertragsfreiheit .Der Arbeitgeber kann mit seinem Arbeitnehmer jederzeit eine einvernehmliche Gehaltskürzung vereinbaren .

Da ein bestehender Arbeitsvertrag nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mitarbeiters möglich ist , hat der AG schlechtere Karten.

Die gesetzlichen Vorgaben müssen beachtet werden. Das sind :

1.Tarifverträge

2.Das Allgemeinen Geleichbehandlungsgesetzes

3.Betriebsrat muß gefragt werden

4.Änderungskündigung / Beendigungskündigung 

Am Ende bleibt noch das Arbeitsgericht.

Also , sucht das Gespräch mit euren Vorgesetzten ! Setzt euch mit eurem Betriebsrat in Verbindung.

 Die Gerüchte sind nicht gut.

Gruß Z... .

 

 

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Der Kfz-Haftpflicht melden.

 

Wie hoch ist sie denn geflogen ? Wegen dem Gerüst ?

Gruß Z... .

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Deine Mutter hat sicher auch abgelehnt, den Schaden zu begleichen. Gerade bei dieser Arbeit , aber auch bei anderen , kann etwas passieren.

 Die Reinigungsfirma muss das ihrer Betriebshaftpflicht melden.

Sollte die Firma keine Betriebshaftpflichtversicherung haben kann der Cheffe auch die 20 Euronen aus der Portokasse begleichen.

Gruß Z... .

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Ja guten Tag ! ;-))

Schön , dass du mal eine Frage bei uns stellst  !

Wie alt bist du ?? Bist du noch berechtigt ??

Ich zitiere mal :

"Waisengeld

Halbwaisen erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 12 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehalts des Verstorbenen. Ist der überlebende Elternteil einer Halbwaise nicht witwen- oder witwergeldberechtigt, wird Vollwaisengeld gezahlt. Vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ist das Waisengeld von einem Antrag der Waisen und davon abhängig, dass  nach dem Kindergeldrecht dem Grunde nach ein Anspruch auf Kindergeld gegeben ist."

http://www.beamtenversorgungsrecht.de/beamtenversorgungsrecht/hinterbliebenenversorgung/ratgeber\_beamtenversorgung\_kapitel\_4

Hat denn schon mal einer der Beamten diese Konstellation überprüft ? Oder ist das wie in Griechenland , "Was ich habe habe ich" ? Ich will es behalten . ;-)

Entschuldigung , aber wenn der Anspruch auf Kindergeld besteht , kann auch der Anspruch  deiner HW Rente bestehen .


Gruß Z... .

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gibt also gar keine Papierkarten mehr aus.

Nein.

Deine Steuer -ID ,die du zugestellt bekommen hast, ist für deinen AG ausreichend.

Hattest du als "Freiberufler" keine "Nummer" beim FA ??

Gruß Z... .

Übrigens :

"Stürzt ein Mann ins Finanzamt: "Ich möchte sofort denjenigen sprechen, der meine Steuererklärung bearbeitet hat" - "Sind Sie denn geladen?" - "Und wiiiiiiie!"

Oder :

" "Denen habe ich's aber gegeben!", sagte der Steuerzahler, als er das Finanzamt verließ."

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Hä !

 7 Jahre gepennt !!

Von welchem Konto hat denn dein Stromanbieter danach abgebucht ????

Das Guthaben unter persönliche Erfahrung abbuchen !

Wie viel sind es denn ?

Gruß Z... .

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Letztes Jahr war sie für ein halbes Jahr Arbeitslos und hat kein Arbeitslosengeld bekommen weil mein Einkommen zu hoch war.

Das kann doch so nicht stimmen!

Deine Freundin hat gearbeitet und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Unabhängig von deinem Einkommen steht ihr Arbeitslosengeld zu!

Oder hat sie die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ?

Bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) wird auch dein Einkommen dazu gezählt.

Steuerlich kann das eigentlich nur deine Freundin evtl. in Betracht ziehen .

Gruß Z... .

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Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

Hallo,

ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.

Daher folgende Fragen

1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?

2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will

3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?

4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.

Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.

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Laut § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben  Abs. 1 BauO NRW gilt:

" 8b. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m,"

Nur wenn dem Nachbar seine Terrassenüberdachung größer ist , bräuchte er eine Genehmigung.

Dein Bekannter sollte sich höflich mit seinem zukünftigen Nachbarn über sein Vorhaben unterhalten .

Es gibt sicherlich eine Lösung ohne gleich zu zanken.

Hier die Quelle meines Zitates:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838

Gruß Z... .

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Nein .

Die Fragen der BG wahrheitsgetreu beantworten !

Den Entscheid abwarten!

Bei nicht behagen Widerspruch einlegen !!!

Gruß Z... .

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Für Bestandsimmobilien übernimmt der von Miet- in Eigentumswohnungen umwandelnde Hauseigentümer die Aufgabe.

 Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die Grundlage.

Hilfreich könnte ein Architekt sein .

http://www.immobiliengutachter-ruhr.de/Leistungsspektrum/Teilungserklaerung.html

Gruß Z... .

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Das ist nicht rechtens !

Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht im

 § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts :

" (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

(1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen.

Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen . ... "

Grundsätzlich gilt, „Krank ist wie gearbeitet“ Es sind ihr die Zeiten als Lohn zu zahlen , wie  sie nach Dienstplan gearbeitet hätte.

Gruß Z... .

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Im Zeitalter der Elektronik sind doch deine LSTB schon an das FA unterwegs.

"Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine "neue" Lohnsteuerbescheinigung mit den selben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden."

Stand bei "Hilfe - ElsterInformationsAssistent".

Wer keine Arbeit hat der macht sich welche.

Übrigens.

"Wer viel arbeitet, macht viele Fehler.
Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Wer keine Fehler macht, wird befördert ... ."

Gruß Z... .

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Bietet ihm ein Wohnrecht an. Eingetragen ins Grundbuch!

Jetzt ist die Frage wie wir das umgehen können?

Was wollt ihr umgehen ??

Gruß Z... .

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Ein Verwandter ist nicht zur gesetzlichen Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist (§ 1930 BGB).

Also , lebt im Erbfall auch nur ein Verwandter der ersten Ordnungen, sind alle Verwandten der zweiten, dritten, usw. Ordnungen keine gesetzlichen Erben mehr.

Wenn also der Sohn der Tante keine Nachkommen hat , seit ihr dran.

Allerdings erbt ihr nur den Anteil, der eurem "Stamm" zusteht.

http://www.testamentsregister.de/testament/gesetzliche-erbfolge-/verwandtenerbrecht

Gruß Z... .

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Erbengemeinschaft ?????

Die Erbengemeinschaft und wie sie aufgelöst werden kann.

Lies das mal:

   http://www.deutsche-landwirte.de/070200b.htm

Gruß Z... .      

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Seit 1. Januar 2014 sind alle Zweitwohnungen von der Steuer absetzbar, die weniger als halb so weit vom Arbeitsplatz entfernt liegen wie der Hauptwohnsitz.

Aber:

"Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung bezieht, hat nicht nur steuerliche Vorteile. Viele Kommunen haben sich in Deutschland dazu entschlossen, eine Zweitwohnsitzsteuer zu erheben. Diese wird bei jeder Zweitwohnung fällig, unabhängig davon, ob sich die Hauptwohnung am gleichen Ort befindet. Wie hoch die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer ist, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: Sie beträgt etwa in Berlin fünf, in München neun und in Stuttgart zehn Prozent auf Basis der Jahresnettokaltmiete."

http://news.immowelt.de/recht-steuern/artikel/2121-zweitwohnsitz-tipps-zur-steuererklaerung-2014.html

Gruß Z... .

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Sicherlich ist die Finanzierung der ETW mit der Sparkasse passiert .

 Die LBS Vario - ... ist eine "Tochter" der Sparkassen .

Jetzt schaust du in Ruhe deine Unterlagen durch , und es wird sich alles aufklären.

Du solltest ansonsten mit deinem Kreditgeber in Kontakt treten, nicht mit der LBS.

 Gruß Z... .

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