Wir hatten das auch.

Waren zur Versammlung , hatten aber kein Stimmrecht.

Maßgebend ist die Eintragung ins Grundbuch.

Gruß Z... .

...zur Antwort

Gerüchte sind in einer Firma kontraproduktiv !

In Deutschland gilt  der Grundsatz der Vertragsfreiheit .Der Arbeitgeber kann mit seinem Arbeitnehmer jederzeit eine einvernehmliche Gehaltskürzung vereinbaren .

Da ein bestehender Arbeitsvertrag nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mitarbeiters möglich ist , hat der AG schlechtere Karten.

Die gesetzlichen Vorgaben müssen beachtet werden. Das sind :

1.Tarifverträge

2.Das Allgemeinen Geleichbehandlungsgesetzes

3.Betriebsrat muß gefragt werden

4.Änderungskündigung / Beendigungskündigung 

Am Ende bleibt noch das Arbeitsgericht.

Also , sucht das Gespräch mit euren Vorgesetzten ! Setzt euch mit eurem Betriebsrat in Verbindung.

 Die Gerüchte sind nicht gut.

Gruß Z... .

 

 

...zur Antwort

Der Kfz-Haftpflicht melden.

 

Wie hoch ist sie denn geflogen ? Wegen dem Gerüst ?

Gruß Z... .

...zur Antwort

Deine Mutter hat sicher auch abgelehnt, den Schaden zu begleichen. Gerade bei dieser Arbeit , aber auch bei anderen , kann etwas passieren.

 Die Reinigungsfirma muss das ihrer Betriebshaftpflicht melden.

Sollte die Firma keine Betriebshaftpflichtversicherung haben kann der Cheffe auch die 20 Euronen aus der Portokasse begleichen.

Gruß Z... .

...zur Antwort

gibt also gar keine Papierkarten mehr aus.

Nein.

Deine Steuer -ID ,die du zugestellt bekommen hast, ist für deinen AG ausreichend.

Hattest du als "Freiberufler" keine "Nummer" beim FA ??

Gruß Z... .

Übrigens :

"Stürzt ein Mann ins Finanzamt: "Ich möchte sofort denjenigen sprechen, der meine Steuererklärung bearbeitet hat" - "Sind Sie denn geladen?" - "Und wiiiiiiie!"

Oder :

" "Denen habe ich's aber gegeben!", sagte der Steuerzahler, als er das Finanzamt verließ."

...zur Antwort

Hä !

 7 Jahre gepennt !!

Von welchem Konto hat denn dein Stromanbieter danach abgebucht ????

Das Guthaben unter persönliche Erfahrung abbuchen !

Wie viel sind es denn ?

Gruß Z... .

...zur Antwort

Letztes Jahr war sie für ein halbes Jahr Arbeitslos und hat kein Arbeitslosengeld bekommen weil mein Einkommen zu hoch war.

Das kann doch so nicht stimmen!

Deine Freundin hat gearbeitet und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Unabhängig von deinem Einkommen steht ihr Arbeitslosengeld zu!

Oder hat sie die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ?

Bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) wird auch dein Einkommen dazu gezählt.

Steuerlich kann das eigentlich nur deine Freundin evtl. in Betracht ziehen .

Gruß Z... .

...zur Antwort

Nein .

Die Fragen der BG wahrheitsgetreu beantworten !

Den Entscheid abwarten!

Bei nicht behagen Widerspruch einlegen !!!

Gruß Z... .

...zur Antwort

Für Bestandsimmobilien übernimmt der von Miet- in Eigentumswohnungen umwandelnde Hauseigentümer die Aufgabe.

 Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die Grundlage.

Hilfreich könnte ein Architekt sein .

http://www.immobiliengutachter-ruhr.de/Leistungsspektrum/Teilungserklaerung.html

Gruß Z... .

...zur Antwort

Das ist nicht rechtens !

Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht im

 § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts :

" (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

(1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen.

Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen . ... "

Grundsätzlich gilt, „Krank ist wie gearbeitet“ Es sind ihr die Zeiten als Lohn zu zahlen , wie  sie nach Dienstplan gearbeitet hätte.

Gruß Z... .

...zur Antwort

Im Zeitalter der Elektronik sind doch deine LSTB schon an das FA unterwegs.

"Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine "neue" Lohnsteuerbescheinigung mit den selben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden."

Stand bei "Hilfe - ElsterInformationsAssistent".

Wer keine Arbeit hat der macht sich welche.

Übrigens.

"Wer viel arbeitet, macht viele Fehler.
Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Wer keine Fehler macht, wird befördert ... ."

Gruß Z... .

...zur Antwort

Ein Verwandter ist nicht zur gesetzlichen Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist (§ 1930 BGB).

Also , lebt im Erbfall auch nur ein Verwandter der ersten Ordnungen, sind alle Verwandten der zweiten, dritten, usw. Ordnungen keine gesetzlichen Erben mehr.

Wenn also der Sohn der Tante keine Nachkommen hat , seit ihr dran.

Allerdings erbt ihr nur den Anteil, der eurem "Stamm" zusteht.

http://www.testamentsregister.de/testament/gesetzliche-erbfolge-/verwandtenerbrecht

Gruß Z... .

...zur Antwort

Erbengemeinschaft ?????

Die Erbengemeinschaft und wie sie aufgelöst werden kann.

Lies das mal:

   http://www.deutsche-landwirte.de/070200b.htm

Gruß Z... .      

...zur Antwort

Seit 1. Januar 2014 sind alle Zweitwohnungen von der Steuer absetzbar, die weniger als halb so weit vom Arbeitsplatz entfernt liegen wie der Hauptwohnsitz.

Aber:

"Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung bezieht, hat nicht nur steuerliche Vorteile. Viele Kommunen haben sich in Deutschland dazu entschlossen, eine Zweitwohnsitzsteuer zu erheben. Diese wird bei jeder Zweitwohnung fällig, unabhängig davon, ob sich die Hauptwohnung am gleichen Ort befindet. Wie hoch die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer ist, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt: Sie beträgt etwa in Berlin fünf, in München neun und in Stuttgart zehn Prozent auf Basis der Jahresnettokaltmiete."

http://news.immowelt.de/recht-steuern/artikel/2121-zweitwohnsitz-tipps-zur-steuererklaerung-2014.html

Gruß Z... .

...zur Antwort

Sicherlich ist die Finanzierung der ETW mit der Sparkasse passiert .

 Die LBS Vario - ... ist eine "Tochter" der Sparkassen .

Jetzt schaust du in Ruhe deine Unterlagen durch , und es wird sich alles aufklären.

Du solltest ansonsten mit deinem Kreditgeber in Kontakt treten, nicht mit der LBS.

 Gruß Z... .

...zur Antwort

https://www.finanzfrage.net/nutzer/NanoMeter3/fragen/neue/1

Deine Fragen , vor allem die Erste, deuten auf Schulden hin.

Aber da meine Glaskugel immer noch auf das Zulassungszertifikat warten muss, ist eine Aussage nur vage.

Einen Termin bei der Schuldnerberatung ist auch über Festnetz oder einem gebrauchten mobile (kurz für "mobile phone" ) möglich !!!

Ach so , per Brief geht es auch .

Gruß Z... . 

...zur Antwort

Die Kündigung auch eines Altersteilzeitvertrages ist grundsätzlich möglich.

 Allerdings läufst du damit Gefahr , arbeitslos zu werden. Mit Abschluss des Altersteilzeitvertrages bist du einen neuen Arbeitsvertrag eingegangen. Der alte Vertrag lebt dann vermutlich nicht wieder auf, wenn der Altersteilzeitvertrag gekündigt wird .

Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nach einer Insolvenzsicherung( § 8a ATG ) nicht nach, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Altersteilzeitvertrages.

Du bist daher gut beraten, die Insolvenzsicherung erforderlichenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.

Lies auch hier :

http://www.ingenieur.de/Arbeit-Beruf/Recht-Gehalt/Altersteilzeit-Insolvenz-in-Turbulenzen-geraten

Gruß Z... .

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.