Wer zahlt Anwaltsgebühren bei Klage der WEG gegen Eigentümer?
Stellen wir uns folgende Situation vor:
Aufgrund aktueller Energiekosten beschließt die WEG Verwaltung eine Sonderumlage von den Wohnungseigentümern einzuholen.
Ein Wohnungseigentümer weigert sich nun diese Zahlung zu leisten und reagiert aggressiv auf die Zahlungsaufforderungen. Abmahnung seitens der WEG mit Zahlungsfrist wird ignoriert.
Nun bleibt wohl nichts anderes übrig, als gerichtlich dagegen vorzugehen.
Frage: Wer zahlt nun die Anwaltsgebühren für die Klage gegen den Eigentümer?
Zunächst Vorschuss aus der WEG Kasse und dann mit der nächsten Jahresabrechnung Umverteilung der Anwaltskosten alleinig auf den betroffenen Eigentümer? Es kann ja eigentlich nicht an den anderen Eigentümern hängen bleiben, wenn es nicht deren verschulden war.
Oder werden solche Kosten bei Erfolg der Klage automatisch vom Beklagten eingeholt?
3 Antworten
Ergänzend zu den richtigen Antworten von Alarm67 und Privatier59 möchte ich erwähnen, dass ihr euch sicher sein solltet, dass solch eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ein Rechtsanwalt wird euch auch in jeder sinnfreie Klage vertreten, da er ja in jedem Fall daran verdient.
Mir stellt sich hier eine andere Frage: Seit wann kann die Verwaltung eine Sonderumlage einholen? Dazu ist ein Beschluss der WEG nötig, den Wirtschaftsplan 2023 mit entsprechend höheren Vorschüssen festzustellen oder eine Ergänzung vorzunehmen und sich aber auch per Beschluss den Rückgriff auf die Rücklage einräumen zu lassen.
Deine Fragestellung ist etwas merkwürdig.
Wenn die WEG verliert, dann zahlt auch die WEG, also alle Eigentümer.
Wäre ja noch schöner, wenn der klagende Eigentümer recht hat, gewinnt, dann aber von der WEG, die im Unrecht war, die Rechnung bekommt.
Es gilt in Deutschland der Grundsatz der prozessualen Kostenerstattung. Wer den Prozeß verliert muss dem Gegner alle Kosten erstatten.
Das gilt auch in diesem Falle.
Nicht beantworten läßt sich damit natürlich, ob beim Gegner auch Geld zu holen ist. Wenn ein Miteigentümer so reagiert spricht das eher für eine wirtschaftliche Notlage. Es kann also durchaus lange dauern, bis die WEG ihr Geld wieder sieht. Im schlimmsten Fall überhaupt nicht.