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Privatinsolvenz oder außergerichtlicher Vergleich?

Ich weiß nicht, ob ich das über einen Anwalt im Sinne einer Privatinsolvenz machen lasse oder den Anwalt für einen außergerichtlichen Vergleich zu beauftragen?
Der mich vertretende Anwalt gibt ja nur ein oder zwei Angebote mit einer Einmalzahlung von 20-30% der Gesamtschulden bei den Gläubigern ab und wenn das scheitert ist der Fall für Ihn abgeschlossen.

Bei einer Privatinsolvenz genauso wie bei einem außergerichtlichen Vergleich, wird den Gläubigern auch in den ersten Schritten ein Vergleichsangebot unterbreitet.

Dazu ist es dreimal günstiger da im Falle eines Scheiterns des Vergleichs, der gerichtliche Vergleich sowie der Insolvenzplan in den Kosten der Privatinsolvenz schon enthalten sind.

Macht doch gar kein Sinn das 3 fache zu verlangen wenn nur 2 Angebote abgegeben werden und bei einer Privatinsolvenz viel mehr gemacht wird uns es auch noch viel billiger ist...

Beispiel Max Pastulka:
Privatinsolvenz
Was ist enthalten?

750 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • notwendiger außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten
Vergleich:Was ist enthalten?

2700 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • Vergleichsverhandlungen mit einer Nachbesserung
  • ggf. Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Rate
Anwaltskosten, Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, vergleich, Insolvenzverfahren
Schuldenbereinigungsplan Anwalt?

Hallo Community,

ich habe vor 2 Jahren einen Schuldenbereinigungsplan durch einen privaten Anwalt erstellen lassen und habe meinem Anwalt damals den vollen Betrag bezahlt auf den wir uns geeinigt hatten ( ca. 3.000€ ).

Ich zahle seit 2 jahren regelmäßig meine 400 € monatlich an meine 3 Gläubiger darunter ist ein Gläubiger die DSL-Bank. Die DSL-Bank hat als Aftraggeber für Inkassoverfahren bis jeher die Proceed collections beauftragt und ich zahle die verinbarten raten an die Proceed collections. Nun habe ich Post von der Intrum & DSL-Bank bekommen dass die DSL Bank einen neuen Inkassodienstleister hat nämlich die Intrum. Nach Absprache mit beiden Inkassounternehmen ( Proceed collections & Intrum ) ist das auch richtig so.

Jetzt habe ich nur das Problem dass die Intrum den Urpsungsbetrag den ich vor der Schulderegulierung hatte ( ca. 30.000 € ) haben möchte obwohl ich immer und regelmäßig meine raten bei der Proceed collections bezahlt habe.

Da die Intrum ziemlich aggressiv vorgeht und mir mir etlichen sachen droht musste ich wieder meinen Anwalt einschalten um diese Angelegenheit zu klären. Meine Frage ist jetzt, ist es berechtigt wenn der Anwalt mir bzgl. dessen eine Rechnung stellt ? Oder muss er diese Dienstleistung ohne Anspruch auf Geld erledigen weil es um eine " Alte bekannte " Angelegenheit geht. Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden, und bräuchte dringend Hilfe.

Nice to Know: Ich habe der Intrum die damals beim Schuldenbereinigungsplan geeinigte rate mit dem Hinweis auf dem Verwendungszweck " Unter Vorbehalt " überwiesen obwohl sie aktuell die Volle Summe fordern. Also es dient lediglich meiner Absicherung damit niemand von denen behaupten kann ich hätte nichts mehr gezahlt.

MfG,

Ich

Anwaltskosten
Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen?

Der Sachverhalt: Da ich Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung (März) festgestellt hatte, habe ich diese von einem Anwalt des Mietervereins prüfen lassen. Dieser hat meinen Vermieter dann um Kopien der Belege gebeten, um die fraglichen Punkte nachvollziehen zu können. Mein Vermieter hat aber nicht kooperiert. So wie ich das verstanden habe, ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Kopien an den Anwalt der Gegenseite zu schicken, wenn Mieter und Vermieter sich am selben Ort befinden. Der Anwalt des Mietervereins hatte mir auch davon abgeraten, selbst zur Geschäftsstelle des Vermieters zu gehen, um Einsicht in die Unterlagen zu fordern – wie es mir nach meinem Verständnis wohl zusteht – weil ich mich dann einem hohen psychischen Druck ausgesetzt hätte. Außerdem verstehe ich zu wenig davon. Es war eine Nachforderung fällig, die ich erstmal einbehalten hatte, bis die Sache geklärt war (bezahlt im Juli); JETZT habe ich erfahren, dass ich die innerhalb von 30 Tagen hätte bezahlen müssen, wenn auch unter Vorbehalt der Rückforderung. Darauf hat der Anwalt vom Mieterverein mich aber nicht hingewiesen. Die Frage: Mein Vermieter hatte ebenfalls einen Anwalt mit der Sache betraut, und jetzt soll ich dessen Honorar berappen – mit der Begründung, ich hätte die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht angezweifelt. (Meiner Meinung nach nicht – es konnte nur nicht bewiesen werden, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.) Muss ich also das Honorar des Anwalts der Gegenseite tragen? Danke für Eure Antworten!

anspruch, Anwaltskosten, Recht, Zahlung

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