MMahnverfahren erst nach Zahlung eingeleitet. Muss ich die Gebühren bezahlen?
Mahnverfahren erst nach Zahlung eingeleitet. Rechtsanwaltskosten einforderbar?
Hallo,
ich bräuchte Auskunft für den folgenden Sachverhalt:
Ein Gläubiger hat eine Forderung von 59,70 Euro gegen mich, die er auch bereits 2x angemahnt hat. Ich habe am 29.05.17 die Zahlung geleistet und damit die Sache als erledigt angesehen.
Am 09.07.17 bekomme ich vom Amtsgericht einen Mahnbescheid mit dem Datum 08.07.2017. Grund: Ein dort am 05.07.2017 eingegangener Antrag aufgrund der oben genannten Sache. Ich habe allerdings keinen Einspruch dagegen eingelegt. Ich hatte allerdings den Kläger vorher schon über die Zahlung informiert. Anscheinend hat diese den Umstand nicht an den Anwalt, der das Mahnverfahren einleitete nicht weitet gemeldet.
Am 15.08.17 erhielt ich noch einen Vollstreckungsbefehl.
Nun schreibt mir der Rechtsanwalt des Gläubigers und verlangt von mir eine Zahlung von 158,50 Euro über die Kosten für den Mahnbescheid sowie Vollstreckungsbefehl sowie für die angefallenen Anwaltsgebühren usw.
Ist die Forderung des Anwalts rechtens? Schließlich wurde das Mahnverfahren erst nach meiner Zahlung eingeleitet.
Soll ich dagegen Klagen? Wie hoch sind meine Chancen? Vielen Dank schon mal !
3 Antworten
Natürlich war es von dem Gläubiger/seinem Anwalt nicht in Ordnung, im Juli einen Mahnbescheid zu beantragen, wenn Du Ende Mai gezahlt hast.
Auf der anderen Seite bist Du zumindest für einen Teil der kosten auf jeden Fall verantwortlich, denn wenn Du zumindest auf den Mahnbescheid mit Widerspruch reagiert hättest und den Zahlungsbeleg vorgelegt hättest, wäre der Vollstreckungsbescheid obsolet gewesen.
Erstmal danke für die Antworten ! ja ich weiß ich hätte Einspruch einlegen müssen, allerdings sind die Bescheide so formuliert dass man glaubt man würde noch weitere Kosten auslösen.
Außerdem dachte ich dass der Mandant dergestalt auf den Anwalt einwirken würde dass dieser auf seine Forderungen nicht mehr weiter bestehen würde.
Ich hatte etliche Telefonate mit der betreffenden Firma geführt.
ich wäre ja durchaus bereit die entstandenen Anwaltsgebühren zu bezahlen (noch vor der Erstellung des Mahnbescheids) aber der Anwalt besteht auf der Gesamtsumme.
Und außerdem wurmt mich die ganze Geschichte irgendwie auch.
Hat noch jemand eine Idee? also mir geht es darum zu wissen ob ich auch die Kosten für den meiner Meinung nach hinfälligen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bezahlen muss?
Vielen Dank schon mal.
Wie ich ja schon in der Frage schrieb, habe ich die Urschuld am 29.05.17 direkt an den Gläubiger gezahlt. Der Eingang wurde auch bestätigt und der Fall war damit eigentlich für diesen "erledigt". Es wurde allerdings nicht dem Anwalt mitgeteilt! Dieser beantragte dann wohl in der Annahme die Schuld wäre noch offen, den Mahnbescheid.
Wenn Du gezahlt hättest, wäre das Mahnverfahren nicht eingeleitet worden.
Überprüfe, wo Dein Geld geblieben ist und melde Dich dann wieder.
Nochmal - wo ist die Kohle ?!