Wasserschaden, Mieter Unterbringung, wer zahlt?

2 Antworten

Der Vermieter muss die Unterbringungskosten nur zahlen, wenn er am Wasserschaden schuld ist. Wenn dies die WEG-verwaltung zu vertreten hat, kann natürlich der Eigentümer an diese herantreten.

Und es geht natürlich nur um die Differenz Unterbringungskosten minus erstattetem Mietausfall.

Es sind also verschiedene Dinge zu prüfen, z.B.:

-Hat der Mieter überhaupt Anspruch auf Schadensersatz für die Differenz zur gesparten Miete?

- was steht in den AGB der Gebäudeversicherung

- inwieweit ist die WEG bzw. die Hausverwaltung für die Wartung der Rohre verantwortlich?

https://www.mietminderung.org/mietminderung-hotelkosten/


wom100 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 17:40

Hat mir sehr geholfen