Wasserschaden, Mieter Unterbringung, wer zahlt?
Nach einem größeren Wasserschaden müssen zur Reparatur und Sanierung die Mieter für ca.5 Wochen untergebracht werden. Die Mieter haben keine Hausratversicherung. Es wurde auch kein Mobiliar beschädigt. Nur feuchte Wände und Fußboden.
Gebäudeversicherung zahlt Trocknung, Renovierung, zusätzliche Stromkosten - und Heizungskosten sowie Mietausfall.
Der Eigentümer muss die Unterbringungskosten selbst bezahlen. Von wem können diese eingeklagt werden? Gebäudeversicherung oder WEG?
2 Antworten
Der Vermieter muss die Unterbringungskosten nur zahlen, wenn er am Wasserschaden schuld ist. Wenn dies die WEG-verwaltung zu vertreten hat, kann natürlich der Eigentümer an diese herantreten.
Und es geht natürlich nur um die Differenz Unterbringungskosten minus erstattetem Mietausfall.
Es sind also verschiedene Dinge zu prüfen, z.B.:
-Hat der Mieter überhaupt Anspruch auf Schadensersatz für die Differenz zur gesparten Miete?
- was steht in den AGB der Gebäudeversicherung
- inwieweit ist die WEG bzw. die Hausverwaltung für die Wartung der Rohre verantwortlich?
Schau hier, es kommt ja auch auf die Ursache an:
https://deutsche-schadenshilfe.de/wasserschaden-wer-zahlt-unterbringung-hotel-kosten/