Dürfen Ehepartner wirklich nicht an WEG Versammlung teilnehmen?
Bei der WEG Versammlung merkte ein Eigentümer an, daß es nicht angehen kann, daß manche den Ehepartner mitbringen, wenn dieser nicht auch Eigentümer ist. Stimmrecht hat der ja auch keins. Ist das wirklich so, dürfen hier "unberrechtigte" nicht zuhören, obwohl ja direkt betroffen als Mitbewohner?
2 Antworten
Ich würde mir den Paragraphen zeigen lassen, der das verbietet. Dann sind die Fronten geklärt. Ich denke nämlich nicht, dass es so eine Vorgabe beim Ehepartner gibt ;) Und wenn der Unzufriedene so etwas nicht vorweisen kann: keine Gedanken mehr drüber machen und einfach mitbringen. Es geht ja nur um's Zuhören, abstimmen kann er sowieso nicht, aber das ist ja klar.
gefunden bei www.anwalt-mietrecht.de
KG Berlin, WuM 2001, 44
Die vertrauliche Behandlung der internen Angelegenheiten der Wohnungseigentümer stellt grundsätzlich ein berechtigtes Interesse dar, weshalb die Eigentümerversammlungen nicht öffentlich und Dritte daher grundsätzlich auszuschließen sind.
Das entscheidet der Veranstalter. Es gibt keinen Grund warum Fremde die meist eh zähen Verhandlungen stören. Das ist kein Kaffeeklatsch bei dem Unberechtigte nerven