Bedarf der Beschluss für Einbau eines Kaminofens mit Durchbruch durch die Außenwand für Kaminrohr durch (Mit-) Eigentümer der Zustimmung aller Eigentümer?
Der Verwalter unserer WEG hat einen Rundlaufbeschluss in Umlauf gegeben und bittet um Zustimmung zum Anliegen eines Eigentümers der WEG, einen Kamin mit Durchbruch durch die Außenwand zum Durchführen des Abgasrohrs umzusetzen. (Unbedenklichkeit eines Schornsteinfegers beigefügt- Interesse klar, der verdient Geld damit)
Da dies eine bauliche Veränderung der Bausubstanz darstellt war nach altem WEG Recht das ein von allen Miteigentümern zustimmungspflichtiger Beschluss. Wie ist das nach neuem Recht ab 2020? Können wir dagegen stimmen, da es mit Geruchsbelästigung für unsere Mieter im DG einhergeht. Muss man das begründen?
Danke für den Rat!
3 Antworten
Da geht es um die §§ 20 und 21 WEG. Lese selbst nach
https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html
Wenn du eine Geruchsbelästigung fürchtest könnte das eine unbillige Benachteiligung nach § 20 Abs. 4 WEG sein.
Damit könntest du argumentieren, wenn eine Mehrheit den Umbau zustimmt, wovon ich allerdings nicht ausgehe. Wäre ja schlimm, wenn wie vor hundert Jahren jede Wohnung seinen eigenen Kamin hätte und die Städte wieder alle russig werden.
Klar Zustimmung verweigern, wg. Geruchsbelästigung, höherer Brandgefahr, zusätzlichen Kosten, Umweltverschmutzung.
Wer zahllt eigentlich die große Brandschau in allen Wohnungen? Das Kehren muss der Eigentümer des Schonsteins zahlen.
Zur großen Brandschau alle 3 Jahre muss der Schorni in jede Wohnung des Gebäudes schauen können.
Ein Rundlaufbeschluss bedarf immer der aktiven Zustimmung aller Eigentümer. Auf einer Eigentümerversammlung kann dann ggf ein Mehrheitsbeschluss reichen.