Gegenversicherung will nur 33% zahlen und mein Anwalt verlangt von mir zur Klage einen Vorschuß
Ich hatte einen Verkehrsunfall, war aber nicht Schuld. Der Unfallverursacher mußte sofort bei der Polizei Strafe zahlen. Plötzlich gab der Unfallgegner seiner Versicherung an , er wäre doch nicht Schuld. Ich hatte einen Gutachter und bin zum Anwalt. Die Gegenversicherung sagt plötzlich, ich hätte eine erhebliche Mitschuld und zahlt nur 33%. Dem Gutachter wurde sein Geld überwiesen und mir wurde von meinem Anwalt anstatt über 1000,- Euro, nur 80,- Euro überwiesen. Da die Gegenversicherung nicht mehr auf Schreiben reagiert, will mein Anwalt nun Klage einreichen und ich soll, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe, Vorkasse an meinen Anwalt leisten. Dadurch das mein Auto Totalschaden war, habe ich meine letzten Cents zusammengekratz um mir ein altes gebrauchtes Auto zu kaufen. Ich kann nicht noch in Vorkasse für die Klage treten. Was soll ich machen ? Ich habe das Gefühl, daß mein Anwalt auch kein besonders großes Interesse an dem Fall hat.
2 Antworten
Hast Du schon mal was von PKH (= Prozeßkostenhilfe) gehört? Die kann man bei Bedürftigkeit beantragen und zwar bei dem für die Prozeßsache zuständigen Gericht. Ob Du Anspruch hast, kannst Du selber ja schon einmal ermitteln:
Wenn Du keinen Anspruch haben solltest, dann mußt Du das Geld für den Prozeß irgendwie zusammenkratzen. Oder willst Du etwa klein beigeben und willkürliche Kürzungen hinnehmen?
Das mit dem Vorschuss ist durchaus üblich, wenn der Anwalt das Gefühl hat, dass die finanzielle Situation des Mandanten nicht besonders gut ist. Eventuell könnt ihr euch aber auf einen geringeren Vorschuss einigen, damit die Klage auch eingereicht wird. Für die Zukunft würde ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen.