Gegenversicherung will nur 33% zahlen und mein Anwalt verlangt von mir zur Klage einen Vorschuß

2 Antworten

Hast Du schon mal was von PKH (= Prozeßkostenhilfe) gehört? Die kann man bei Bedürftigkeit beantragen und zwar bei dem für die Prozeßsache zuständigen Gericht. Ob Du Anspruch hast, kannst Du selber ja schon einmal ermitteln:

http://www.pkh-rechner.de/

Wenn Du keinen Anspruch haben solltest, dann mußt Du das Geld für den Prozeß irgendwie zusammenkratzen. Oder willst Du etwa klein beigeben und willkürliche Kürzungen hinnehmen?

Das mit dem Vorschuss ist durchaus üblich, wenn der Anwalt das Gefühl hat, dass die finanzielle Situation des Mandanten nicht besonders gut ist. Eventuell könnt ihr euch aber auf einen geringeren Vorschuss einigen, damit die Klage auch eingereicht wird. Für die Zukunft würde ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen.