Nießbrauch & Hausgeldzahlung
Hallo, folgende Situation liegt vor: Ein Dreiparteienhaus wo die EG Wohnung mit Nießbrauch belastet ist. Die beiden anderen Wohnungen werden vom jeweiligen Eigentümer bewohnt. Der Nießbrauchnehmer hat nun selbstständig entschieden, kein Hausgeld mehr zu zahlen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die beiden anderen Eigentümer bzw. der Eigentümer der mit Nießbrauch belegten Wohnung? Wer zahlt nun den Hausgeldanteil des Nießbrauchnehmers?
3 Antworten
Da gibt das Wohneigentumsgesetz Antwort. Die beiden anderen Eigentümer wenden sich an den Verwalter - soweit vorhanden - oder an den haftenden Eigentümer der Wohnung. Der Nießbrauch begründet keinen Rechtsanspruch der Miteigentümer gegenüber dem Nießbraucher.
Also Geld vom 3. Eigentümer anfordern buw. inzwischen wohl eher mahnen, denn dieser ist schließlich Schulder des Hausgeldes.
Der Eigentümer!
Der Nießbrauchende ist nicht der Eigentümer. Deshalb braucht er auch keine Nebenkosten zu zahlen. Zahlen muss der rechtmäißge Eigentümer der Wohnung. Dieser sollte im Innenverhältnis zu seinen Nießnutzer klären, wer was zu zahlen hat. Ihr müsst euch an den Eigentümer wenden.
Super, vielen Dank, das haben wir uns schon gedacht & deshalb den Eigentümer der EG Wohnung informiert, welcher aber noch nicht wirklich aktiv geworden ist.