Nießbrauch & Hausgeldzahlung

3 Antworten

Da gibt das Wohneigentumsgesetz Antwort. Die beiden anderen Eigentümer wenden sich an den Verwalter - soweit vorhanden - oder an den haftenden Eigentümer der Wohnung. Der Nießbrauch begründet keinen Rechtsanspruch der Miteigentümer gegenüber dem Nießbraucher.

Also Geld vom 3. Eigentümer anfordern buw. inzwischen wohl eher mahnen, denn dieser ist schließlich Schulder des Hausgeldes.

Der Eigentümer!

Der Nießbrauchende ist nicht der Eigentümer. Deshalb braucht er auch keine Nebenkosten zu zahlen. Zahlen muss der rechtmäißge Eigentümer der Wohnung. Dieser sollte im Innenverhältnis zu seinen Nießnutzer klären, wer was zu zahlen hat. Ihr müsst euch an den Eigentümer wenden.


Sonne2011 
Beitragsersteller
 22.08.2011, 10:05

Super, vielen Dank, das haben wir uns schon gedacht & deshalb den Eigentümer der EG Wohnung informiert, welcher aber noch nicht wirklich aktiv geworden ist.