Einbau Wärmezähler von Eigentümern einer WEG verweigert
In einer WEG, in welcher jede der drei Wohneinheiten vom Eigentümer bewohnt wird, wurde der Einbau eines Wärmezählers mit 2:1 Stimmen abgelehnt. (keine der möglichen Ausnahmeregelungen treffen zu).
- Kann der Befürworter des Wärmezählers dennoch den Einbau durchsetzen damit die Heizkostenabrechnung mit "zeitgemäß" durchgeführt wird?
- Eine 15% Kürzung der Heizkosten steht den Eigentümern per §12 der HeizkostenV nicht zu. Gibt es andere Möglichkeiten die es dem Eigentümer ermöglichen die Heizkostenabrechnung anzufechten?
- In naher Zukunft will der Befürworter des Wärmezählers seine Wohnung vermieten. Dadurch besteht die Gefahr, dass der zukünftige Mieter 15% der Heizkosten zurückbehält. Kann der Eigentümer in diesem Fall sowohl den Einbau des Wärmezähler als auch der Verteilung der Installations- und Betriebskosten auf alle Eigentümer erzwingen? Immerhin werden nach einem Einbau die Heizkosten alle Parteien, ob gewollt oder nicht, unter Berücksichtigung des Wärmezähler berechnet.
Ich danke Euch schon jetzt für Eure Hilfe!
3 Antworten
Hallo, für dich folgendes gefunden:
: " für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten müssen Vermieter bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. So schreibt es die Heizkostenverordnung vor.
Alte Warmwasserzähler, die bereits seit dem 1. Januar 1987 laufen, müssen bis zum 31. Dezember 2013 ausgetauscht sein. Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern, die vor dem 1. Juli 1981 in Betrieb waren, um den Verbrauch an Heizwärme zu erfassen, muss der Vermieter ebenfalls bis zum Jahreswechsel durch geeichte Heizwärmezähler ersetzt haben.
Denn die Messdaten alter Geräte dürfen ab 1. Januar 2014 nicht mehr für die Jahresabrechnung verwendet werden. Wurde der Austausch gegen die geeichten Warmwasserzähler oder Heizwärme-Verbrauchsmesser verpasst, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen – aber nur für den Anteil, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde. "
hier schon irgendwie nachvollziehbar :
In naher Zukunft will der Befürworter des Wärmezählers seine Wohnung vermieten. Dadurch besteht die Gefahr, dass der zukünftige Mieter 15% der Heizkosten zurückbehält
Ich hoffe ich konnte etwas helfen. K.
jetzt weiß ich endlich warum in unserer Wohnanlage die Zähler eingebaut werden- ich bekomme morgen welche....
Danke für die Aufklärung. A.
Wenn einer nicht will, muss man ihn verklagen. Und dann entscheidet ein Dritter.
Als Vermieter musst du Wärmezähler einbauen oder 15% Kürzung hinnehmen. Die anderen Eigentümer müssen das eben nicht, was das Abstimmungsverhalten erklärt :-)
Wo liegt das problem, die Zähler nur an den Strängen zu deiner ETW zu verbauen, bevor du vermietest?
G bimager761
Danke für Deine Antwort. Es sieht also anscheinend so aus, dass der Vermieter für dein Einbau verantwortlich ist. Somit dieser die Einbau- und Betriebskosten zu tragen hat. Ich gehe davon aus, dass man die Heizkostenabrechnung nur entweder nach dem alten oder neuem System durchführen kann. Das "ungerechte" dabei ist dann, dass wenn der Vermieter dies finanziert um seinen Pflichten für seine Wohnung nachzukommen, werden zwangsläufig alle Eigentümer werden davon profitieren. Wieder etwas dazugelernt :-)