Wann wird mein Eintrag im Führungszeugnis gelöscht?

4 Antworten

Bestell dir ein neues Führungszeugnis, der Eintrag wird nicht mehr auftauchen. Nach 3 Jahren, ab Rechtskraft, wird er zumindest im FZ nicht mehr auftauchen.

Es wäre hilfreich, wenn man nicht den Kopf verdrehen müsste, um das Bild anzuschauen.

Bei Geldstrafen beträgt die Frist für die Aufnahme ins FZ drei Jahre (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BZRG) ab dem ersten Tag des Urteils (§ 36 BZRG).

Insofern dürfte ein aktuelles Führungszeugnis keine Eintragungen mehr enthalten. Im Register selbst bleibt der Eintrag insgesamt 10 Jahre stehen (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a BZRG).


Ich mag mir nicht den Hals verdrehen - ich hatte schon genug Schwierigkeiten auf der (vergeblichen) Suche nach der Finanzfrage.