Kupferschrott aus dem eigenenhaushalt beim Schrotthändler?verkauft?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Die Verschrottung von Gegenständen aus dem täglichen Gebrauch ist kein privates Veräußerungsgeschäft, denn die Gegenstände sind da explizit ausgenommen.

Solange Du nur den Schrott aus der Sanierung Deines eigenen Hauses verscherbelst, solange ist es steuerlich uninteressant.

Wenn du den Schrott aus deinem Haus an einen Schrotthändler verkaufst, ist das nicht steuerpflichtig. Dafür interessiert sich das Finanzamt nicht.


Phantomxl 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 07:42

Also es gibt gar kein steuerfreibetrag im jahr den ich einhalten muss? hab im google gesucht dann kam sowas raus:

Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gibt es zwar keinen steuerlichen Freibetrag, dafür aber wenigstens eine Freigrenze in Höhe von 600,00 € (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Das heißt, Ihr Gesamtgewinn aus allen Geschäften bleibt steuerfreiwenn er im Kalenderjahr weniger als 600,00 € beträgt.

🤔🤔

orgel  22.04.2022, 09:34
@Phantomxl

Nein, der Steuerfreibetrag kommt hier gar nicht zum tragen. Außerdem, wie willst du bei der Veräußerung von Kupferschrott überhaupt den Gewinn ermitteln? Denn da müsstest du ja die Anschaffungskosten gegenrechnen... Außerdem dürfte die Anschaffung der Kupferteile schon länger als 1 Jahr her sein??

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, ... , wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr (Spekulationsfrist) beträgt. Unter die Regelung fallen nicht Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/privates-veraeusserungsgeschaeft-46072