Vorsteuerabzugberechtigt (Kassenbon)?
Ich habe vor Ort in einem Geschäft ein gebrauchtes Gerät gekauft.
Ich habe keine richtige Rechnung erhalten, sondern ein Blatt auf dem "Barverkauf / Anzahlung" steht. Der Artikel ist dann auch im Brutto Preis gelistet und der Mehrwertsteuersatz 19% ist vermerkt. Allerdings keine Mehrwertsteuerausweisung.
Nur auf dem angehängten Kassenbon ist die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Der Betrag liegt über 250€. Ist in diesem Fall das Dokument "Barverkauf / Anzahlung" + Kassenbon ausreichend für Vorsteuerabzug oder brauche ich eine klassische Rechnung?
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3 Antworten
Du darfst bei dem Beleg keine Vorsteuer ziehen, denn die Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
Wenn Du es machst, ist allerdings kaum zu befürchten, dass es mal entdeckt wird.
Was mich aber stutzig macht:
Ich habe vor Ort in einem Geschäft ein gebrauchtes Gerät gekauft.
Könnte der Beleg völlig falsch sein, weil der Verkäufer § 25 a UStG Differenzbesteuerung nutzt? Ist es eine Sache die typischer Weise nur von Unternehmern genutzt wird, oder könnte es gebraucht auch von einer Privatperson an den Händler gegeben worden sein?
Es ist doch alles vorhanden. AufderRechnugn stehtDte ich hinter edri Schwärnzug)e u dnauf dem KasAsenbelegdr e= Zahlsungsnaschweis iste die Ums(atzsteuer als Summe ausgewiesen. Alles OK:
Hallo, danke erstmal. Ich hab das leider nicht ganz verstanden da sind ein paar Buchstaben verrutscht. "Alles Ok" hab ich aber verstanden, deshalb denke ich diese Kombination wie auf dem Bild berechtigt zum Vorsteuerabzug. In dem Fall alles geklärt, danke.
Ja, aes sind alle Angaben vorhanden. das ist entscheidend. Auf dem Zahlungsbeleg ist die USt als Summe ausgewiesen. Auf der großen Rechnung Deine Adresse. Alles gut.
Die Frage lautet also, ob ein Kassenbon eine Rechnung ist?
Weisst Du selbst.
Eigentlich nicht 🙂: Eigentlich lautet die Frage, ob ein Kassenbon über ein Gerät, das mehr als 250 € brutto gekostet hat, zum Vorsteuerabzug berechtigt - und das tut er nicht, da es sich nicht um eine Kleinbetragsrechnung handelt und er nicht alle Pflichtangaben für eine ordnungsgemäße Rechnung enthält.
Ziehe die Vorsteuer und gut ist!
Kassenbon als Beleg abheften/einscannen.
A)
Werden heute keine Belege eingereicht, wenn dann nur auf Anforderung
und
B)
Ist eine Betriebsprüfung mangels ausreichender Anzahl von Mitarbeiter eh unwahrscheinlich.
Und selbst wenn, darüber stolpert eh keiner, interessiert vermutlich auch keinen!
Hallo, habe gerade ergänzend oben ein Foto hochgeladen, gerne entsprechend bewerten.
Und?
Da steht doch "SCHWARZ aud WEISS":
Beleg nur gültig mit der ausgewiesenen USt auf den Kassenbon!
Und diesen hast Du doch gem . Deiner Ausführung!
Also WO ist Dein Problem???
Das stimmt, aber der Bruttobetrag ist über 250€ und deshalb frage ich mich ob das jetzt geht mit dem Kassenbon (Vorsteuerabzug). Denn die Frage die sich stellt, ist ja ob es auch mit dem Barverkauf Dokument eventuell trotzdem keine richtige Rechnung ist, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Hallo, habe gerade ergänzend oben ein Foto hochgeladen, gerne entsprechend bewerten.