Vorsteuerabzugberechtigt (Kassenbon)?

3 Antworten

Du darfst bei dem Beleg keine Vorsteuer ziehen, denn die Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Wenn Du es machst, ist allerdings kaum zu befürchten, dass es mal entdeckt wird.

Was mich aber stutzig macht:

Ich habe vor Ort in einem Geschäft ein gebrauchtes Gerät gekauft.

Könnte der Beleg völlig falsch sein, weil der Verkäufer § 25 a UStG Differenzbesteuerung nutzt? Ist es eine Sache die typischer Weise nur von Unternehmern genutzt wird, oder könnte es gebraucht auch von einer Privatperson an den Händler gegeben worden sein?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

flunger96 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 16:54

Hallo, habe gerade ergänzend oben ein Foto hochgeladen, gerne entsprechend bewerten.

wfwbinder  21.05.2024, 19:07
@flunger96

Es ist doch alles vorhanden. AufderRechnugn stehtDte ich hinter edri Schwärnzug)e u dnauf dem KasAsenbelegdr e= Zahlsungsnaschweis iste die Ums(atzsteuer als Summe ausgewiesen. Alles OK:

flunger96 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 23:22
@wfwbinder

Hallo, danke erstmal. Ich hab das leider nicht ganz verstanden da sind ein paar Buchstaben verrutscht. "Alles Ok" hab ich aber verstanden, deshalb denke ich diese Kombination wie auf dem Bild berechtigt zum Vorsteuerabzug. In dem Fall alles geklärt, danke.

wfwbinder  22.05.2024, 05:54
@flunger96

Ja, aes sind alle Angaben vorhanden. das ist entscheidend. Auf dem Zahlungsbeleg ist die USt als Summe ausgewiesen. Auf der großen Rechnung Deine Adresse. Alles gut.

Die Frage lautet also, ob ein Kassenbon eine Rechnung ist?

Weisst Du selbst.


Eifelia  20.05.2024, 08:42

Eigentlich nicht 🙂: Eigentlich lautet die Frage, ob ein Kassenbon über ein Gerät, das mehr als 250 € brutto gekostet hat, zum Vorsteuerabzug berechtigt - und das tut er nicht, da es sich nicht um eine Kleinbetragsrechnung handelt und er nicht alle Pflichtangaben für eine ordnungsgemäße Rechnung enthält.

flunger96 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 17:50
@Eifelia

Hey Eifelia, ich habe die Frage oben um ein Bild ergänzt. Schau dir das gerne mal an wenn du Zeit hast und gib Rückmeldung.

Ziehe die Vorsteuer und gut ist!

Kassenbon als Beleg abheften/einscannen.

A)

Werden heute keine Belege eingereicht, wenn dann nur auf Anforderung

und

B)

Ist eine Betriebsprüfung mangels ausreichender Anzahl von Mitarbeiter eh unwahrscheinlich.

Und selbst wenn, darüber stolpert eh keiner, interessiert vermutlich auch keinen!


flunger96 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 16:54

Hallo, habe gerade ergänzend oben ein Foto hochgeladen, gerne entsprechend bewerten.

Alarm67  21.05.2024, 16:58
@flunger96

Und?

Da steht doch "SCHWARZ aud WEISS":

Beleg nur gültig mit der ausgewiesenen USt auf den Kassenbon!

Und diesen hast Du doch gem . Deiner Ausführung!

Also WO ist Dein Problem???

flunger96 
Beitragsersteller
 21.05.2024, 17:00
@Alarm67

Das stimmt, aber der Bruttobetrag ist über 250€ und deshalb frage ich mich ob das jetzt geht mit dem Kassenbon (Vorsteuerabzug). Denn die Frage die sich stellt, ist ja ob es auch mit dem Barverkauf Dokument eventuell trotzdem keine richtige Rechnung ist, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Alarm67  21.05.2024, 17:10
@flunger96

Mach es doch noch komplizierter als es ist!

Sorry, oh man, ......