Ausnahme E-Rechnung 2025?
Hallo zusammen,
ab 01/2025 muss man ja im B2B-Geschäft den inländischen Business-Kunden eine Rechnung mit strukturierten Rechnungsdaten z.B. als XRechnung oder Zugferd zusenden. Ausnahme ist, wenn der Rechnungsempfänger die Zustimmung erteilt, dass er weiterhin die Rechnung als PDF bekommt.
Gibt es hierzu einen Mustertext, welchen ich dem Kunden als Vereinbarung schicken kann?
Soll ich diese Vereinbarung dann auch in der PDF-Rechnung vermerken?
z.B. "Gem. Vereinbarung vom... haben Sie auf eine Rechnung mittels strukturierten Rechnungsdaten verzichtet."
Oder wie soll man das umsetzen?
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Nimm es doch in die AGB auf.
Außerdem kannst Du die Zustimmung unterstellen, wenn Du bisher schon die rechnungen als pdf versendest.
Siehe hier den Text von Haufe:
Der Empfänger muss zustimmen, dass die Rechnung auf elektronischem Weg an ihn übermittelt wird. Wie diese Zustimmung des Empfängers konkret aussehen soll, ist nicht geregelt. Es reicht also aus, wenn zwischen dem Rechnungsaussteller und dem Rechnungsempfänger Einvernehmen besteht, dass die Rechnung elektronisch übermittelt wird.
Die Zustimmung kann unterstellt werden, wenn ein Unternehmer im Geschäftsverkehr neben seiner Postadresse auch seine E-Mail-Adresse verwendet. Es genügt auch, dass die Beteiligten diese Verfahrensweise tatsächlich ohne Widerspruch anwenden und damit stillschweigend praktizieren. Die Zustimmung kann auch eingeholt werden, indem der Unternehmer mit seinen Kunden entsprechende Rahmenvereinbarungen trifft, z. B. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Unterstellung gilt auch für die Pflicht ab 2025 zwecks strukturierten Rechnungsdaten? Oder muss er explizit zustimmen dass er PDF haben will und auf diese strukturierten Daten verzichtet?