Autohändler will Auto zurück vom Käufer, weil die Anzahlung noch fehlt! Geht das einfach so???

3 Antworten

1. Eindeutig hat der Verkäufer einen Fehler gemacht, denn das Du die Anzahlung an den Händler zu leisten hattest war eigentlich klar. Ersatzweise bei Gewerbeleasing die Leasingsonderzahlung an die VW/Audi Leasing.

2. Aber auch Du hast einen Fehler gemacht. Wenn Du wusstest, dass Du für den Wagen 10.000,,- euro schuldest, warum hast Du das Geld fremd verwendet? Dem Finanzamt hättest Du sagen können, ich kann die Steuernachzahlung nur in zwei Raten zahlen. Bitte stundet mir die Hälfte auf 1 Monat (respektive drei Raten im abstand von je einem Monat).

3. Natürlich können die das Auto wegholen, denn erstens hat die VW Bank den Brief und zweitens steht im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung dem Eigentumsvorbehalt unterliegt.

4. Wichtig dabei der Unterschied zwischen Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung. 

5. Um eine Sicherungsübereignung (z. B. an die Bank) geltend zu machen, braucht man einen Gerichtsvollzieher. Die Forderung muss fällig gestellt werden. ist nicht gezahlt, läßt man das Fahrzeug pfänden und der Gerichtsvollzieher verwertet/läßt verwerten.

6. Nach Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts kann man aber nicht jederzeit die Herausgabe des Eigentums verlangen. Dieser dient ja nur zur Sicherung Ihrer Kaufpreisforderung. Das Autohaus muss also gem. § 449 Abs. 2 BGB erst wirksam von dem Vertrag zurückgetreten sein.


MaikP24 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 09:34

Ich habe heute nochmal  mit dem Verkaufsleiter gesprochen, ich werde wöchentlich einen Betrag überweisen und ihm nach Überweisung immer den Zahlungsbeleg zumailen, so das ich es schaffen kann innerhalb eines oder zwei Monaten die 10000,00 Euro zu zahlen. 

wfwbinder  06.03.2015, 09:48
@MaikP24

Gute Lösung. Erhält denen das Geschäft und spart allen Seiten einen Haufen Kosten.

Seltsam ist das nicht.

Es ist doch völlig unerheblich, an wen die Anzahlung zu leisten ist und ob nun sofort oder in ein paar Wochen: es war Dir doch bereits vor Vertragsabschluß klar, daß zeitnah eine "Anzahlung" (= definitiv Zahlung vor laufenden Ratenzahlungen) in der genannten Höhe zu leisten war. Du hättest ohnehin diesen Betrag, dessen Höhe und Fälligkeit Dir bekannt war, zurücklegen müssen.

Das hast Du nicht getan und Du hast in den letzten drei Monaten auch nicht dafür gesorgt, diesen Betrag in irgendeiner Form vorzuhalten. Die Nachzahlung ans Finanzamt ist leider dazwischen gekommen, aber auch das wäre in grober Höhe mit etwas Planung oder vielleicht einem Steuerberater abzusehen gewesen. Spätestens dann hätte Dir klar sein müssen, daß nun 10.000 EUR fehlen und Du für diesen Betrag sorgen musst. Zwei weitere Monate sind verstrichen.

Die aktuelle Lage ist eindeutig Dein Verschulden und daher kann das Audi-Zentrum logischerweise das Fahrzeug zurückfordern, einschließlich Restwertminderung gegenüber dem Neufahrzeug, da Du Deinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen bist. Die Einräumung weiterer zwei Wochen ist ja sogar noch eine zusätzliche Kulanz des Audi-Zentrums Dir gegenüber.

Daher: wundere Dich nun nicht über irgendwelche Dinge und sitze nicht weiter untätig in einer Ecke, sondern besorge den Anzahlungsbetrag und kläre die Sache. Beginne JETZT SOFORT damit. Rücklagen, Familie, Banken... viele Optionen.

PS: abgesehen davon scheint mir die Höhe des Anzahlungsbetrags recht deutlich zu hoch. Wenn Du das Fahrzeug primär beruflich nutzt, wäre  angesichts historisch niedriger Zinsen ein Modell mit einer geringeren Anzahlung und dafür höheren monatlichen Raten sehr wahrscheinlich vorteilhafter gewesen.

Na ja du hattest doch dadurch einen Zinsvorteil für 3 Monate und jetzt jammern das du die Anzahlung nicht mehr hast...... es gab doch einen Vertrag und da ist das ganz klar geregelt - oder gibst keinen Vertrag? Den Brief dürfte die Bank haben und normalerweise kommt niemand und holt so einfach ein Auto. Was sein wird man setzt dir eine Frist und wenn du da nicht bezahlts wird sich ein Anwalt bei dir melden und alles Kosten die kommen die sind von dir zu zahlen.

Du solltest dich dringend um das Geld bemühen und es nicht dazu kommen lassen das du einen Mahnbescheid etc. geschickt bekommst den das steht dann in deiner Schufa Auskunft.