Versicherungsvertreter hat offenbar Unterschriften gefälscht! Was nun?

5 Antworten

Angesichts der fantalen Folgen der Behauptungen rate ich zur Sachlichkeit und Besonnenheit. Reichen deine graphologischen Kenntnisse aus, um eine Fälschung beurteilen zu können? Bekanntlich können sich Unterschriften mit der Zeit erheblich verändern. Kannst du Erinnerungslücken der Versicherungsnehmer gänzlich ausschließen?

Was stützt deine Vermutung, dass ein Vertreter, der deine Schwiegereltern lange Jahre betreut und ihre Unterschriften kennt, zu einer derart plumpen Fälschung greift?

Entscheide: Vorab mit dem Vertreter sprechen? Einen Anwalt einschalten? Oder gleich mit dem stärksten Geschütz auffahren, den Arbeitgeber mit oder ohne Anwalt informieren.

So ganz wasserdicht scheint mir die Begründung Deiner Vermutung nicht zu sein: Was soll denn das mit der Abbuchung heißen. Entweder es wird abgebucht oder nicht. Das muß man doch merken schon an der Höhe des eingezogenen Beitrags. Ich kann Dir nur dringend raten die Sache nochmals sorgfältig zu überprüfen und überdenken. Nicht das Du es bist der nachher das Nachsehen hat und zwar,weil er sich bis auf die Knochen blamiert.


besorgteVNin 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 21:09

Ich kann deine Bedenken verstehen, aber ich versuchs nochmal zu erklären;

Es sind mehrere Verträge bei der Versicherung abgeschlossen worden (natürlich auch gewollt). Dazu hat der Versicherungsvertreter dann nach und nach immer mal wieder einen Vertrag ausgestellt mit kleinen monatlichen Beträgen, die nicht so sehr auffallen. - Und zwar ohne Wissen und einverständnis der Schwiegereltern. die Beiträge wurden dann in der Gesamtheit monatlich in einem Betrag abgebucht. Die Einzelnen Beträge wurden dummerweise nie mit den Policen verglichen und so kam das Ganze jetzt erst auf, als wir alles mal durchgesehen haben. Ich weiss, das ist ziemlich blauäugig, aber jetzt ist es zu spät. Einen der neueren Verträge haben wir uns in Kopie angefordert und festgestellt, dass die Unterschrift nicht original ist - sie hat noch nicht mal Ähnlichkeit mit dem Namen der Schwiegereltern. Ich bin mir sicher, dass das nicht ordnungsgemäß gelaufen ist! Wollte nur Hilfe, wie es jetzt am Besten weiter geht!

Privatier59  07.12.2012, 03:26
@besorgteVNin

Wenn das wirklich so abgelaufen ist, würde ich mich zunächst unmittelbar an die Versicherung wenden. Betrüger in den eigenen Reihen mögen die nämlich auch nicht und es wird mit großer Wahrscheinlichkeit umfassend recherchiert und gehandelt.

Niklaus  07.12.2012, 08:15
@besorgteVNin

Irgendwie glaube ich das nicht. Denn selbst wenn bei einer Versicherung mehrer Versicherungen bestehen, gibt es immer extra eine Rechnung / Versicherung und es kommt auch immer nur zu einer Abrechnung pro Versicherung. Das die Beträge aller Versicherungen zusammen gezählt werden glaube ich nicht.

ellaluise  07.12.2012, 09:13
@Niklaus

Aber die Abbuchung ist zusammen gefasst. Ich kenne das auch und ärgere mich jedes Mal wieder. 5-6 wiederkehrende monatlichen Beträge, sind dann auch einzeln aufgeführt aber wenn es dann zu den halbjährlichen Abbuchungen kommt, steht dort zusätzlich noch ein/zwei weiterere Beträge u. Versicherungen und dann "und weitere". Wenn man dann in den Versicherungen etwas verändert hat, Erstattung und neue Berechnung hat, versucht man auf die Beträge zu kommen. Betrifft alles natürlich nur die gleiche Gesellschaft. Da kann es leicht passieren das etwas "durch rutscht".

Da Du fragst, ob so etwas ohne Anwalt geht, nehme ich mal an, das keine Rechtschutzversicherung besteht.

Ich würde Euch raten, mit den Unterlagen zu einer Verbraucherzentrale in Eurer Nähe zu gehen.

Dort bekommt Ihr auf jeden Fall für etwa 10 € einen Rat, wie Ihr weiter vorgehen könnt


besorgteVNin 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 21:18

Rechtschutz ist schon vorhanden, wollte nur wissen, ob es auch ohne Anwalt lösbar ist, bzw. was als erstes zu tun ist. Gleich zum Anwalt, oder zur Polizei, oder die Versicherung informieren?!

Primus  06.12.2012, 21:31
@besorgteVNin

dann würde ich gleich einen Anwalt aufsuchen, der sich in Versicherungsangelegenheiten auskennt. Dort erfahrt Ihr direkt, welche Möglichkeiten für Euch in Frage kommen.

Viel Glück!

Eines sollte man bei den Rücklastschriften aber auch nicht vergessen. Vor ein paar Wochen/Monaten (ich weiß nicht mehr genau, wann der Stichtag war) hat es eine grundlegende Änderung der AGB der Banken gegeben.

Vorher war es so, dass Banken auf Anfrage mitteilten, dass man Lastschriften innerhalb von 6 Wochen wegen Widerspruch zurückgeben konnte. Es gab allerdings keine Rechtsgrundlage für diese Frist. Das heißt, wenn ein Kunde darauf bestand, eine unrechtmäßig erfolgte Abbuchung zurückgehen zu lassen, dann mussten die Banken das auch nach 6 Wochen zeitlich unbefristet tun. Somit bräuchten deine Schwiegerelten also nur zur Bank zu gehen und diese beauftragen, alle Lastschriften dieser Versicherung zurückzugeben. Dazu wäre die Bank verpflichtet gewesen, auch bei Lastschriften die sehr lange zurücklagen.

Vor Kurzem hat es da aber eine Änderung gegeben. Die Banken haben in ihre AGB aufgenommen, dass der Kunde alle Lastschriften genau zu prüfen hat und unrechtmäßige Lastschriften innerhalb von 6 Wochen zurückzugeben hätte. Nach 6 Wochen gilt die Lastschrift automatisch als genehmigt.

Somit haben deine Schwiegereltern jetzt wohl keine Möglichkeit mehr, ältere Lastschriften über die Bank einfach zurückzugeben.

Also bleibt wohl nur der Weg, die Beträge von der Versicherung zurückzufordern oder eine Klage.

Vertraue niemals dem Vertreter einer Bank oder Versicherungsgesellschaft. Diese Leute werden dafür bezahlt, das sie die Interessen der Gesellschaft vertreten und nicht die des Kunden. Das ist zunächst einmal Urkundenfälschung und kann zur Anzeige gebracht werden. Wie weit da zivielrechtlich noch Schadensersatz zu holen ist, muss geprüft werden. Das wird auf jeden Fall schwierig, es ist selten das die damit nicht durchkommen. Als Lehrgeld abschreiben und die Sache in Zukunft selbst in die Hand nehmen.


volksbanker  06.12.2012, 22:56

Was bist du denn für ein Clown? Welcher Arbeitnehmer vertritt den bitte nicht die Interessen seines Arbeitgebers? Das ist der Sinn eines Angestelltenverhältnisses. Wach mal auf aus deiner Traumwelt oder lass die Medikamente weg.

gammoncrack  07.12.2012, 01:06
@volksbanker

Na, ganz so habe ich den Kommentar von valuetrader und auch Dir nicht verstanden.

Tatsache ist, dass doch der Vertreter (Vermittler), wenn es so agiert, weder das Kundeninteresse, noch das Arbeitgeberinteresse wahrnimmt. Er nimmt ausschließlich sein eigenes Interesse wahr, und letztlich schadet er Beiden.

Allerdings, das stimme ich Dir zu, ist das schon ein Clown, wenn er behauptet, dass man nie einem Vertreter vertrauen darf. Das ist natürlich Unsinn. Dieser lebt schließlich von den Kunden, nicht von seinem Interesse für den "Arbeitgeber". Schließlich gilt er als selbständiger Kaufmann, der somit für sich arbeitet, nicht für den Arbeitgeber. Der profitiert natürlich davon , aber eben nur als Folgeerscheinung aus dem Gewinnstreben des Vermittlers. Deswegen widerspreche ich Dir in diesem Punkt, und lasse das Thema "Scheinselbständigkeit" einmal außer Acht.

valuetrader  07.12.2012, 12:14
@volksbanker

Es ist jedem selbst überlassen wem er sein Risikomanagment überlässt. Wer dem Vertreter EINER Gesellschaft vertraut, der wird immer mit diesem Interessenskonflikt leben müssen. Anders bei Freiberuflichen Mehrfachvermittlern mit Anbindungen an viele Gesellschaften. Allein das persönliche Interesse des Vermittlers steht dann noch im Raum. In diesem Fall hat man als Kunde ein Risiko weniger und kann bei entsprechend sorgfältiger Auswahl des Vermittlers mit einer produktneutralen Beratung rechnen.

Und ich bin der Clown der Risikoklasse 5 im Rohstoffsektor handelt... :-P

valuetrader  07.12.2012, 12:18
@gammoncrack

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Der Clown hat seine zweistellige Rendit weil er NICHT auf Berater von Gesellschaften hört.

Und nun lass mich wissen. Wie weit bist Du dieses Jahr am Markt gekommen?

gammoncrack  07.12.2012, 13:03
@valuetrader

Was hat mein Kommentar denn damit zu tun, ob, wie, über wen und mit welchem Ergebnis ich mich an Finanzmärkten bewegt habe oder eben auch nicht?

Die ganz weit oben gestellte (vielleicht ist deswegen schon der Zusammenhang verloren gegangen) Frage hat doch ablsolut nichts mir Finanzgeschäften zu tun.

Und wenn ich jetzt schreiben würde, dass ich ein 4-stelliges Ergebnis erzielt habe, interessiert das in diesem Zusammenhang vermutlich niemanden. Denn, ob es oder ob es nicht stimmt, kann niemand beurteilen und deswegen lasse ich hier gurndsätzlich jegliche Selbstbeweihräucherung sein.

valuetrader  07.12.2012, 14:18
@gammoncrack

Jemanden als Clown zu bezeichnen ist indirekt auch Selbstbeweihräucherung. Mir egal. Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

gammoncrack  07.12.2012, 14:36
@valuetrader

Natürlich, ist auch egal, nur - da ich mich bemühe jeden Tag etwas dazu zu lernen - erkläre doch mal bitte, warum die, die einen anderen als Clown bezeichnen, sich indirekt auch selbst beweihräuchern. Da fehlt mir jeglicher Bezug, den lasse ich aber gerne mit Deiner Hilfe herstellen.

FREDL2  07.12.2012, 20:07
@valuetrader

Erstaunlich. Der volksbanker wirft den Clown in den Ring und zwei völlig Andere geraten sich in die Haare. Muss man das verstehen?

valuetrader  07.12.2012, 23:33
@gammoncrack

Ich habe in den ersten beiden Sätz provoziert. Hätte nicht gedacht das sich da jemand dermaßen auf den Schlips getreten fühlt. Aber es heisst ja nicht umsonst, getroffene Hunde bellen... Ist vielleicht doch was dran an meiner Äusserung. :-D

Jemanden in einer solchen Situation pauschal als Clown zu bezeichnen impliziert, das man seine eigene Sichtweise als die "richtigere" erachtet. In diesem Zusammenhang zeugt es auch von einer gewisse Überheblichkeit. Und wer sich aus dem Fenster lehnt, sollte damit rechnen das man ihm an der Krawatte zieht.

Das bemerkenswerte ist, das das was inhaltlich wirklich wichtig ist, an dieser Stelle komplett übergangen wurde. Nämlich das der beschriebene Sachverhalt den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, in Anbetracht der Kosten und geringen Aussichten auf Erfolg eine Zivilklage jedoch gut überlegt sein will. Denn die Erfahrung hat gezeigt, das die Gesellschaft, welche in diesem Fall hinter ihrem Mitarbeiter steht, den längeren Atem hat.

Darum, auch wenn ich mich wiederhole. Einen Mehrfachvermittler mit guten Referenzen wählen und das ganze unter Lehrgeld verbuchen. Denn wenn ein Mehrfachvermittler Mist macht, dann riskiert er seine Anbindung an den Maklerpool und seine Lizenz. Er ist in sofern stärker motiviert sauber zu arbeiten, als der Angestellte in einer Filiale. Das ersetzt natürlich nicht das eigene Urteilsvermögen.

gammoncrack  08.12.2012, 00:58
@valuetrader

Was hat der CLOWN mit einer Betrachtung der eigenen Sichtweise zu tun. Du bastelst Dir das etwas zu Recht, versucht es passend zu machen und beweist immer wieder, dass Du keine Ahnung hast.

Wikipedia:

"Ein Clown ist ein Artist, dessen Kunst es ist, Menschen zum Erstaunen, Nachdenken und auch zum Lachen zu bringen."

Und Du hast eben den Volksbanker und mich mit Deinen Äußerungen erstaunt und zum Lachen gebracht.

Warum unser Erstaunen und das Lachen Selbstbeweihräucherung sein sollen, entzieht sich weiterhin und dauerhaft zumindest meiner Kenntnis.

Du befindest Dich doch erkennbar bei allen Deinen Kommentaren zu diesem Thema in akuter Notwehr.