Das ist wirklich eine interessante Frage.
Das vermutlich einzig Positive für Dich ist, dass eine Schadenmeldung nicht verspätet wäre. Man kann ja erst melden, wenn festgestellt. Allerdings könnte Dir Dein Hausratversicherer vorwerfen, dass Du nicht sofort die Ankunft des gesamten Hausrates, insbesondere der wertvollen Sachen überprüft hast.
Aber unabhängig davon, wirst Du hier wohl sehr schlechte, oder gar keine Karten haben.
Der Diebstahlschutz gilt für einen Zeitraum von 2 Monaten (meistens) für bei Wohnungen, sofern der Umzug dem Versicherer angezeigt wurde. Das heißt also: Nur in den Wohnungen. Alles was außerhalb der Wohnung passiert, geht risikomäßig auf den Frachtführer über. Also hättest Du die Prüfung "alles da?" bei Ankunft Deines Hausrates in der neuen Wohnung vornehmen müssen. Da Du das versäumt hast, ist der Diebstahl durch die Umzugshelfer (oder jemand anders) ja eine reine Vermutung. Aber auf Vermutungen wird nun einmal nichts gezahlt.
Deswegen im Endergebnis: Null Chance!