Nein. Es gibt mit Schweden ein Doppelbesteuerungsabkommen. Du brauchst die Rente hier also nicht zu versteuern, wenn sie in Schweden bereits versteuert wurde. Wenn du eine Steuererklärung in Deutschland abgibst, dann musst du diese Einkünfte aber trotzdem dort angeben, da sie unter den Progressionsvorbehalt fallen, also für übrige in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte möglicherweise den Steuersatz erhöhen könnten.

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Wenn der Umstand, der dazu führt, die Eidesstattliche Versicherung zurücknehmen zu wollen, zum Zeitpunkt der Abgabe der EV schon bekannt gewesen sein müsste, dann hast du Probleme. In diesem Fall hättest du ja einen Meineid abgegeben. Eine Begründung à la: "Ich habe doch noch etwas Erspartes, das ich zum Zeitpunkt der Abgabe der EV aber vergessen hatte" wird da kaum zählen.

Wenn sich die finanzielle Situation erst nachträglich gebessert hat (z.B. Unterstützung vom Freund, Eltern, Erbschaft, Lottogewinn, o.a.) und du die Schuld dann voll bezahlen kannst, kannst du die EV auch zurücknehmen.

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"maximal" 0,42 € ist gut... So steht es zwar im Gesetz, aber ich bin noch nie auf einen Anbieter gestoßen, der weniger nimmt. Also sind es immer genau 0,42 €.

Das mit der 0180er Nummer im Display machen die, damit man bei einem Rückruf diese Nummer nimmt. Denn bei 0180er Nummern bekommt der Angerufene auch Geld!

Noch ein Tipp: Manchmal gibt es Ersatznummern für 0180er-Nummern. Auf www.0180.info kann man die 0180er-Nummer eingeben und erhält dann eine alternative Festnetznummer, sofern verfügbatr.

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Prepaid-Kreditkarten sieht man aber sofort an, dass das keine "echten" sind. Dort sind nämlich Kartennummer und Name nicht im Hochprägeverfahren angebracht, sondern nur aufgedruckt. Ich weiß nicht, ob das im konkreten Fall zu Problem führen kann. Das Problem bei Prepaid-Kreditkarten ist auch, dass reservierte Beträge recht lange den Verfügungsrahmen reduzieren können. Eine Autovermietung kommt bei einem 17-Jährigen wohl nicht in Betracht, aber beim Hotel oder einer Jugendherberge könnte zur Sicherheit erst ein höherer Betrag reserviert werden, der dann doch nicht zur Zahlung kommt, aber denn Verfügungsrahmen dennoch entsprechend reduziert, und zwar bis zu vier Wochen!

Tut es nicht auch eine EC-Maestro-Karte? Auch außerhalb Europas kann man diese an vielen Bezahlterminals in Geschäften einsetzen.

Anonyme, nicht persönliche Kreditkarten sind in Deutschland verboten. In anderen Ländern gibt es sie aber. In den USA kann man z.B. anonyme Kreditkarten in Supermärkten kaufen und diese dann direkt ab der Kasse aufladen. Das System ist aber sehr unsicher. Bei unrechtmäßigen Belastungen ist es dann sehr schwierig, diese zu stornieren.

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Es gibt zwei unterschiedliche Arten von MasterCards und PINs.

Bei der einen Art dient die PIN ausschließlich der Bargeldbeschaffung am Geldautomaten. Wenn du mit der MasterCard etwas einkaufst, brauchst du die PIN nie, sondern unterschreibst einen Beleg. In diesem Fall kann die PIN im allgemeinen nicht rekonstruiert werden. Dann muss eine neue Karte mit neuer PIN her.

Bei der anderen Art dient die PIN auch bei Einkäufen. Die PIN wird also nicht nur benötigt, wenn du Bargeld am Geldautomaten abheben willst, sondern auch bei Einkäufen im Geschäft unterschreibst du keinen Beleg mehr, sondern gibst statt dessen die PIN ein (wenn der Händler über ein entsprechendes "Kreditkarten mit PIN"-Terminal verfügt; hat der Händler noch ein älteres Terminal ohne diese Funktion, dann würdest du auch bei diesem Händler unterschreiben). Bei dieser Form der MasterCard wäre die PIN rekonstruierbar.

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Eines sollte man bei den Rücklastschriften aber auch nicht vergessen. Vor ein paar Wochen/Monaten (ich weiß nicht mehr genau, wann der Stichtag war) hat es eine grundlegende Änderung der AGB der Banken gegeben.

Vorher war es so, dass Banken auf Anfrage mitteilten, dass man Lastschriften innerhalb von 6 Wochen wegen Widerspruch zurückgeben konnte. Es gab allerdings keine Rechtsgrundlage für diese Frist. Das heißt, wenn ein Kunde darauf bestand, eine unrechtmäßig erfolgte Abbuchung zurückgehen zu lassen, dann mussten die Banken das auch nach 6 Wochen zeitlich unbefristet tun. Somit bräuchten deine Schwiegerelten also nur zur Bank zu gehen und diese beauftragen, alle Lastschriften dieser Versicherung zurückzugeben. Dazu wäre die Bank verpflichtet gewesen, auch bei Lastschriften die sehr lange zurücklagen.

Vor Kurzem hat es da aber eine Änderung gegeben. Die Banken haben in ihre AGB aufgenommen, dass der Kunde alle Lastschriften genau zu prüfen hat und unrechtmäßige Lastschriften innerhalb von 6 Wochen zurückzugeben hätte. Nach 6 Wochen gilt die Lastschrift automatisch als genehmigt.

Somit haben deine Schwiegereltern jetzt wohl keine Möglichkeit mehr, ältere Lastschriften über die Bank einfach zurückzugeben.

Also bleibt wohl nur der Weg, die Beträge von der Versicherung zurückzufordern oder eine Klage.

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