Eines sollte man bei den Rücklastschriften aber auch nicht vergessen. Vor ein paar Wochen/Monaten (ich weiß nicht mehr genau, wann der Stichtag war) hat es eine grundlegende Änderung der AGB der Banken gegeben.
Vorher war es so, dass Banken auf Anfrage mitteilten, dass man Lastschriften innerhalb von 6 Wochen wegen Widerspruch zurückgeben konnte. Es gab allerdings keine Rechtsgrundlage für diese Frist. Das heißt, wenn ein Kunde darauf bestand, eine unrechtmäßig erfolgte Abbuchung zurückgehen zu lassen, dann mussten die Banken das auch nach 6 Wochen zeitlich unbefristet tun. Somit bräuchten deine Schwiegerelten also nur zur Bank zu gehen und diese beauftragen, alle Lastschriften dieser Versicherung zurückzugeben. Dazu wäre die Bank verpflichtet gewesen, auch bei Lastschriften die sehr lange zurücklagen.
Vor Kurzem hat es da aber eine Änderung gegeben. Die Banken haben in ihre AGB aufgenommen, dass der Kunde alle Lastschriften genau zu prüfen hat und unrechtmäßige Lastschriften innerhalb von 6 Wochen zurückzugeben hätte. Nach 6 Wochen gilt die Lastschrift automatisch als genehmigt.
Somit haben deine Schwiegereltern jetzt wohl keine Möglichkeit mehr, ältere Lastschriften über die Bank einfach zurückzugeben.
Also bleibt wohl nur der Weg, die Beträge von der Versicherung zurückzufordern oder eine Klage.