Firmenwagen, zweiter Wohnsitz (Eigentum), mehrere Heimfahrten?

Hallo zusammen,

ich trete im nächsten Jahr eine neue Arbeitsstelle an; diese ist ca. 80km von meinem Erstwohnsitz entfernt. Ich bekomme einen Firmenwagen zur Privatnutzung gestellt. Durch die weite Entfernung entsteht natürlich ein nennenswerter zu versteuernder geldwerter Vorteil.

Ich überlege daher, mir einen Zweitwohnsitz in Arbeitsplatznähe zuzulegen. Ich möchte aber nicht die ganze Woche von meiner Familie getrennt sein, daher würde ich vermutlich nur 2x die Woche dort übernachten (hätte also 3x die Woche eine Heimfahrt zum Erstwohnsitz).

Nun ist mir noch nicht klar, wie ich das in der Steuererklärung angeben muss...- der geldwerte Vorteil wird doch direkt vom Arbeitgeber ermittelt und abgeführt... mit welchen Entfernungsangaben? Für den kürzeren Weg, nehme ich an, und die Heimfahrten gebe ich dann nachträglich bei der doppelten Haushaltsführung an, und sie werden dann mit je 0,002% x km je Heimfahrt "nachversteuert" (und gilt dann die Strecke zwischen Arbeitsort und Hauptwohnsitz, oder nur die Differenz zwischen den beiden Wohnsitzentfernungen, weil die eine Entfernung ja schon vorher versteuert wurde? - Oder muss ich die Heimfahrten je Monat dem AG melden, damit er die schon in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen kann (mit dem Aufwand würde ich mich sicher gleich unbeliebt machen ;-))- wenn ja, wie gebe ich die Fahrtkosten als Werbungskosten an? Ich kann in dem Teil ja nur eine Wohnung haben, und nicht 2x die Woche von mir aus 10km und 3x 80km...?- ist dabei die Pauschalversteuerung mit 15% durch den AG möglich? Wenn ja, dann darf ich keine Fahrtkosten mehr als Werbungskosten ansetzen, oder?

Weiterhin spiele ich mit dem Gedanken, mittelfristig an den Arbeitsort umzuziehen und mir dort ein Häuschen zu kaufen. Kann ich ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, dies als Zweitwohnsitz nutzen (in der genannten Konstellation, Familie bleibt bis zum gemeinsamen Umzug am Erstwohnsitz, der ist weiterhin Lebensmittelpunkt) und somit über den Zweitwohnsitz praktisch in der Zwischenzeit einen Teil der Kaufkosten "subventionieren" und gleichzeitig teilweise von dem niedrigeren zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen profitieren (ob sich das wirklich lohnt, müsste man natürlich immer noch rechnen, das Haus so oft leerstehen zu lassen)? Oder wo liegen da die Grenzen, dass das anerkannt wird? Das neue Haus wäre schließlich etwa so groß wie das bestehende, und ich würde es nur an 2 Tagen in der Woche bewohnen...

Vielen Dank vorab für die Hilfe, ich hoffe, die Fragen sind nicht zu dämlich...

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Keine Ahnung, wie man hier jetzt auf einen Kommentar antwortet. Wills auch gar nicht wissen, man kann ja alles künstlich verkomplizieren.

Ja, eigentlich müsste die Lohnbuchhaltung ab jeder 2. Familienheimfahrt eine Versteuerung durchführen. Eigentlich.

Nein, Du kannst keine Afa etc. absetzen. Das, was Du  vermutlich gelesen hast, betraf ein home office ohne einen eigeberunen Schreibtisch in der Firma zu haben. Für beruflich bedingte Zweitwohnsitze gilt: es darf auch ein Palast sein. Absetzbar sind Kosten vergleichbar einer 60 qm Wohnung im betroffenen Ort, aber max. 1.000 bei Nachweis.

"beruflich bedingter Zweitwohnsitz" wäre Dein Zauberwort in welcher Suchmaschine auch immer.

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Firmenwagen, zweiter Wohnsitz (Eigentum), mehrere Heimfahrten?

Hallo zusammen,

ich trete im nächsten Jahr eine neue Arbeitsstelle an; diese ist ca. 80km von meinem Erstwohnsitz entfernt. Ich bekomme einen Firmenwagen zur Privatnutzung gestellt. Durch die weite Entfernung entsteht natürlich ein nennenswerter zu versteuernder geldwerter Vorteil.

Ich überlege daher, mir einen Zweitwohnsitz in Arbeitsplatznähe zuzulegen. Ich möchte aber nicht die ganze Woche von meiner Familie getrennt sein, daher würde ich vermutlich nur 2x die Woche dort übernachten (hätte also 3x die Woche eine Heimfahrt zum Erstwohnsitz).

Nun ist mir noch nicht klar, wie ich das in der Steuererklärung angeben muss...- der geldwerte Vorteil wird doch direkt vom Arbeitgeber ermittelt und abgeführt... mit welchen Entfernungsangaben? Für den kürzeren Weg, nehme ich an, und die Heimfahrten gebe ich dann nachträglich bei der doppelten Haushaltsführung an, und sie werden dann mit je 0,002% x km je Heimfahrt "nachversteuert" (und gilt dann die Strecke zwischen Arbeitsort und Hauptwohnsitz, oder nur die Differenz zwischen den beiden Wohnsitzentfernungen, weil die eine Entfernung ja schon vorher versteuert wurde? - Oder muss ich die Heimfahrten je Monat dem AG melden, damit er die schon in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen kann (mit dem Aufwand würde ich mich sicher gleich unbeliebt machen ;-))- wenn ja, wie gebe ich die Fahrtkosten als Werbungskosten an? Ich kann in dem Teil ja nur eine Wohnung haben, und nicht 2x die Woche von mir aus 10km und 3x 80km...?- ist dabei die Pauschalversteuerung mit 15% durch den AG möglich? Wenn ja, dann darf ich keine Fahrtkosten mehr als Werbungskosten ansetzen, oder?

Weiterhin spiele ich mit dem Gedanken, mittelfristig an den Arbeitsort umzuziehen und mir dort ein Häuschen zu kaufen. Kann ich ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, dies als Zweitwohnsitz nutzen (in der genannten Konstellation, Familie bleibt bis zum gemeinsamen Umzug am Erstwohnsitz, der ist weiterhin Lebensmittelpunkt) und somit über den Zweitwohnsitz praktisch in der Zwischenzeit einen Teil der Kaufkosten "subventionieren" und gleichzeitig teilweise von dem niedrigeren zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen profitieren (ob sich das wirklich lohnt, müsste man natürlich immer noch rechnen, das Haus so oft leerstehen zu lassen)? Oder wo liegen da die Grenzen, dass das anerkannt wird? Das neue Haus wäre schließlich etwa so groß wie das bestehende, und ich würde es nur an 2 Tagen in der Woche bewohnen...

Vielen Dank vorab für die Hilfe, ich hoffe, die Fragen sind nicht zu dämlich...

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Monatliche Versteuerung:

1 % vom Bruttolistenpreis (Blp) + 0,03 % vom Blp x einf. Entfernung Wohnsitz - Arbeitsplatz (bzw. Zweitwohnung - Arbeitsplatz, wenn vorhanden). Davon ist der Abzug von einf. Km x 0,30 x 15 AT möglich, wenn der Arbeitgeber das pauschal versteuern mag. Die letztere der Summen kann dann nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bei Vorhandensein eines berufl. bedingten Zweitwohnsitzes kommen nach vorliegenden Angaben noch 0,002 %  für eine 2. und/oder 3. Familienheimfahrt pro Woche zur Versteuerung über die Gehaltsabrechnung dazu. Eine Heimfahrt pro Arbeitswoche ist steuerfrei.

Der Gedankengang, inwiefern die Kaufkosten von Eigentum subventioniert werden sollen, ist mir nicht klar. Die Kriterien der Anerkennung des Aufwands für eine berufl. veranlasste Zweitwohnung sind doch unmissverständlich. Weder die Kosten für ganze Häuser, noch für deren Erwerb sind absetzbar.

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Entweder hats Du Dienstgänge(-reisen) oder FWA.

Fährst Du von Deiner Whg direkt beruflich irgendwohin und anschliessend in die Firma oder nach Hause sind die km hin und zurück a`0,30 beruflich veranlasst.

Anl. der Fahrt von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte kann immer nur die Entfernungspauschale angesetzt werden und die zählt einfach. Gleiches gilt, wenn Du nach der Dienstreise im Büro warst und von dort nach Hause fährst.

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Muss man die Freundin mit Namen angeben ?

Nochmal kommentieren ging nicht, deshalb als Antwort.

Nein, musst Du nicht. Soweit sind wir in unserem fortschreitendem Überwachungsstaat nun doch noch nicht. Die Begründung, Dein Lebensmittelpunkt liegt am Heimatort + die regelmässigen Heimfahrten muss ausreichen. Tanke am besten für zukünftige Nachfragen immer auch am Heimatort und sammle die Belege.

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Kein Geschäftsessen und Arbeitsessen gibt es nicht - auch dann nicht, wenn während des Essens betriebliche Angelegenheiten besprochen werden. Entweder man arbeitet, oder man isst.

Der Gesetzgeber hat sich zu solchen Veranstaltungen reichlich eindeutig geäussert. Zwar "nur" im Bezug auf die lohnsteuerliche Behandlung, die analoge Anwendung wird jedoch  durchgeführt. Nachzulesen in R 19.5 Abs. 2 Satz 6 LStR.

Was die zwei da machen ist privat und der nächste Betriebsprüfer wird sich freuen.

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Die Versteuerung von 1% des Bruttolistenpreises ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Firmenautos.

Was Du meinst, sind Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte. Der Gesetzgeber meint mit Arbeitsstätte die Firma . Solche Fahrten hast Du offenbar nicht, ansonsten müsstest Du dafür zusätzlich zu den 1% noch 0,03% versteuern. Du hast nur Dienstreisen, die werden nicht versteuert.

Ist das rechtens, also die 1% Regelung?

Vermutlich. Das deckt Deine Urlaubsfahrten, die Wege zum Einkaufen, zur Freundin, in die Kneipe etc.

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Seit wann hat ein Selbstständiger eine regelmässige Arbeitsstätte? Hat er nicht, braucht er nicht, genausowenig wie erste oder fünfundzwanzigste Arbeitsstätten.

Ich sorge mich um Dein Auskommen als selbstständiger Handeltreibender, wenn Du noch nichtmal solche Grundlagen kennst.

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Selbstverständlich geht das und es wird noch ziemlich lange auch so bleiben. So lange Du Papier nutzt, bekommst Du Formulare zugesandt. Die Elsterer bekommen das nicht.Ich mach mein Steuerzeugs selber immer noch auf Papier - geht schneller.

Wer mich hier kennt, weiss was das bedeutet. ;-))

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Sind dann die km = 0?

Sind sie nicht. Es wird kaum der Fall sein, dass Du gar nie nicht ins Büro/zur Firma fährst. Dein AG könnte bei einem Telearbeitsvertrag 0,002% vom Bruttolistenpreis mit tatsächlichem Anfall versteuern lassen. Wenn er will. Will er nicht, bleibts bei 0,03% und Du kannst bei Deiner Einkommensteuererklärung die wirklichen Tage angeben.

Gib mal "0,002% vom Bruttolistenpreis" in die Suchmaschine, dann weisst Du mehr.

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Was hast Du gegen Hamburg? Das Steuerrecht ist dort genauso wie in Bremen. Wenn Du den 19 AO gelesen hast, dann steht da, dass bei mehrfachem Wohnsitz der Wohnsitz maßgeblich ist, an dem Du Dich vorwiegend aufhältst = HH.

So what.

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Schau mal hier

http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/cinecitta-lenkt-ein-mindestlohn-ganz-ohne-tricksereien-1.4118564

Der wollte das auch so machen, hielt aber dem öffentlichen Druck nicht stand.

Grundsätzlich ist es so, dass Du Mahlzeiten, die vom Arbeitgeber gestellt werden, versteuern musst. Dazu gibt es die Sachbezugswerte. Vom Anrechnen auf Stundenlöhne hat der Gesetzgeber nichts gesagt.

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da ich sonst Mietwagen für den gesamten Monat UND den neuen eigenen Wagen hätte versteuern müsse, also diesen Monat doppelt.

Schon mal falsch, doppelt ist gar nichts. Versteuert wird das Auto, welches im betreffenden Monat überwiegend genutzt wurde.

Muss ich der Firma das sagen

Solltest Du besser tun. Dein AG haftet erstmal für nicht oder falsch einbehaltene und abgeführte Lohnsteuern.

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Der DAX gewinnt mehr als 20 %

Dax über 10.000. Meine Antwort ist bekanntermassen von keinerlei Wissen gestützt - eigentlich ist es mir auch wurscht. Genau wie die 15 Jahre zuvor auch. Sollte das jedoch eintreffen, verklopfe ich meine Fondsanteile am Investa und mache die Reise meines Lebens.

Falls nicht, fange ich einfach mal die 2. Million an.

In diesem Sinne: ein schönes Fest und ein frohes Neues!

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Das Busdepot ist ohne arbeitsrechtliche Zuordnung keine erste Tätigkeitsstätte. Wenn der Busfahrer das Busdepot ausschließlich zum Abholen des Fahrzeugs aufsucht, wird auch nach der zeitlichen Grenze dort keine erste Tätigkeitsstätte begründet.

Die täglichen Fahrten zum Busdepot, die als Fahrten zwischen Wohnung und arbeitsrechtlicher Abholstätte fallen unter die Entfernungspauschale. Die berufliche Abwesenheitszeit für die Verpflegungspauschalen zählt ab dem Verlassen der Wohnung und endet auch wieder dort.

Wenn an Stelle des Depots für die Busübernahme eine Bushaltestelle festgelegt ist, gilt dasselbe. Haltestellen können keine erste Tätigkeitsstätte sein, gleichwohl sind die arbeitstäglichen Fahrten nach Maßgabe der Entfernungspauschale nur beschränkt abzugsfähig.

„arbeitstäglich“ ist doch selbsterklärend. An Deinen freien Tagen fährst Du doch nicht zum Busdepot.

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Deine Frage ist so nicht zu beantworten.

Hast Du an Deinem Wohnort einen eigenen Hausstand = eigene Wohnung mit allem Drum und Dran? Wo wohnst Du an Deinem Arbeitsort?

Die Arbeit wäre dabei zu 80% in einem Umkreis von 80km von diesem Standort

Das ist eine ganz andere Hausnummer. Die Fahrten von der Firma zum Kunden, bzw. Einsatz sind Dienstreisen und zwar hin und zurück a` 0,30. Solche Fahrten werden in der Regel vom Arbeitgeber erstattet. Werden sie das?

Bekomm ich dann tatsächlich die 7.524 € vom Finanzamt wieder oder was kommt tatsächlich dabei raus

Die Kosten bekommst Du nicht wieder, die Summe an Werbungskosten, die sich ergibt, mindert Deine Lohnsteuern. Wieviel das dann ist, kann Dir irgendein Berechnungsprogramm im Netz sagen. Vorher jedoch musst Du aber unterscheiden können, was was ist.

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Meine Freunde sagten auch, dass dies nur in NRW gilt.

Das kann schonmal gar nicht sein. Die Steuergesetzgebung ist keine Ländersache. Du hastim Netz deswegen nichts darüber gefunden, weil das so nicht stimmt. Es gibt einige seltene Fälle, die können beweisen, dass sie mit ihrem Firmenwagen nur zum nächsten Bahnhof fahren und ab dort mit Bahn usw. zum Arbeitsplatz.

Bedenke jedoch, dass gerade bei weiten Strecken zur Firma mittels Kilometerstand des Autos das Ganze ziemlich schnell kippt, wenn es nicht stimmt. Dein Arbeitgeber ist Haftungsschuldner und wäre nicht gut beraten, liesse er sich dann darauf ein.

Du selber kannst natürlich in Deiner Steuererklärung den Sachverhalt so angeben und Dein Jobticket als Werbungskosten ansetzen. Rückfragen wird es gewiss geben, da die Frage, ob ein Firmenwagen genutzt wird, m. W. in der ESt-Erklärung anzukreuzen ist.

Kann der enftfallene Betrag (für nicht genutztes Firmenfahrzeug) nicht gleich vom Arbeitgeber abgezogen werden?

Nein. Die Firmenwagenbesteuerung ist kein Wunschkonzert. Du hast die Wahl: 1 % plus 0,03%, Fahrtenbuch oder einen Privatwagen nutzen.

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Mein Arbeitgeber ist eine große bundesweite Behörde.

Tja. Auch da gilt: wer zahlt, schafft an. Mich erstaunt nur das Wort neuerdings. Ich kenne procedere nicht anders und zwar schon immer. Auch wenn Du die Frage nochmal einstellst wird sich da nichts ändern.

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Was und ab wann kann ich was absetzen?

Anteilige Miete, Strom, Heizung etc. für diese 15 qm. Die Anschaffungen natürlich auch und alles immer in dem Jahr, in dem die Kosten entstanden - ausgenommen Objekte, für welche AfA vorgenommen wird.

Was ist noch möglich?

Alles das, was mit dem häuslichen Arbeitszimmer in Zusammenhang steht.

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Finanzieller Ausgleich durch die Hausratsversicherung ?

Kaum. Mit einer Anfrage an Deine Hausratversicherung könntest Du aber Freude ins Versicherungskontor bringen.

Was hast Du gemacht? Mit eingbuddelt? Dann warte mal das Frühjahr ab, vielleicht wachsen ein paar neue Brillchen.

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