Hallo zusammen,
ich trete im nächsten Jahr eine neue Arbeitsstelle an; diese ist ca. 80km von meinem Erstwohnsitz entfernt. Ich bekomme einen Firmenwagen zur Privatnutzung gestellt. Durch die weite Entfernung entsteht natürlich ein nennenswerter zu versteuernder geldwerter Vorteil.
Ich überlege daher, mir einen Zweitwohnsitz in Arbeitsplatznähe zuzulegen. Ich möchte aber nicht die ganze Woche von meiner Familie getrennt sein, daher würde ich vermutlich nur 2x die Woche dort übernachten (hätte also 3x die Woche eine Heimfahrt zum Erstwohnsitz).
Nun ist mir noch nicht klar, wie ich das in der Steuererklärung angeben muss...- der geldwerte Vorteil wird doch direkt vom Arbeitgeber ermittelt und abgeführt... mit welchen Entfernungsangaben? Für den kürzeren Weg, nehme ich an, und die Heimfahrten gebe ich dann nachträglich bei der doppelten Haushaltsführung an, und sie werden dann mit je 0,002% x km je Heimfahrt "nachversteuert" (und gilt dann die Strecke zwischen Arbeitsort und Hauptwohnsitz, oder nur die Differenz zwischen den beiden Wohnsitzentfernungen, weil die eine Entfernung ja schon vorher versteuert wurde? - Oder muss ich die Heimfahrten je Monat dem AG melden, damit er die schon in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen kann (mit dem Aufwand würde ich mich sicher gleich unbeliebt machen ;-))- wenn ja, wie gebe ich die Fahrtkosten als Werbungskosten an? Ich kann in dem Teil ja nur eine Wohnung haben, und nicht 2x die Woche von mir aus 10km und 3x 80km...?- ist dabei die Pauschalversteuerung mit 15% durch den AG möglich? Wenn ja, dann darf ich keine Fahrtkosten mehr als Werbungskosten ansetzen, oder?
Weiterhin spiele ich mit dem Gedanken, mittelfristig an den Arbeitsort umzuziehen und mir dort ein Häuschen zu kaufen. Kann ich ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, dies als Zweitwohnsitz nutzen (in der genannten Konstellation, Familie bleibt bis zum gemeinsamen Umzug am Erstwohnsitz, der ist weiterhin Lebensmittelpunkt) und somit über den Zweitwohnsitz praktisch in der Zwischenzeit einen Teil der Kaufkosten "subventionieren" und gleichzeitig teilweise von dem niedrigeren zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen profitieren (ob sich das wirklich lohnt, müsste man natürlich immer noch rechnen, das Haus so oft leerstehen zu lassen)? Oder wo liegen da die Grenzen, dass das anerkannt wird? Das neue Haus wäre schließlich etwa so groß wie das bestehende, und ich würde es nur an 2 Tagen in der Woche bewohnen...
Vielen Dank vorab für die Hilfe, ich hoffe, die Fragen sind nicht zu dämlich...