Betrugsfall - wie vorgehen (Anwalt o. Polizei)?

2 Antworten

Sollte es zu einem Verfahren kommen, wird so ein Kleinkram eh in einem Schlichtungsverfahren abgefrühstückt. In der Regel sind das Laienrichter, zB Beamte, die hauptberuflich bei der Telekom arbeiten. Mit dem ganzen WhatsApp-Gedöns habt Ihr die Sache nur verschlimmbessert. Warum habt Ihr dem Typen nicht einfach mal einen Brief (Einschreiben) mit Fristsetzung geschrieben? Soll das jetzt etwa der Anwalt für 120,- € pro Stunde für Euch übernehmen? Gut möglich, dass sich nur ganz wenige Anwälte (Hungerleider) gnädig genug zeigen werden, für die paar Hunderter Streitwert überhaupt den Finger krumm zu machen. Der finanz. Aufwand steht einfach nicht im Verhältnis zur "Tat".


Xerhe 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 20:49

Hallo, die Whatsapp-Gespräche waren Anfangs einfach unser Kommunikationsweg mit dem Handwerker. Nun hätten wir gleich eine Mahnung versenden können. Aber wir hatten halt immer gehofft, dass er überweist, weil er, wie schon gesagt, es immer versprochen hatte. Nunja, denn werden wir nun eine Mahnung schreiben und parallel Strafanzeige stellen.

Hallo,

versuch's doch zuvor ohne Anwalt, sondern mit einem weniger kostenintensiven Mahnbescheid:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

... ein Schuldner mit Gewissen, wird dann auch zahlen, denn ein Mahnbescheid verfehlt seine Wirkung meist nicht ‼️


Xerhe 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 20:40

Ich weiß nicht, ob das Mahnverfahren auch in diesem Fall greift. Es handelt sich hierbei um einen mündlichen Vertrag. Eine Quittung ist vorhanden. Und die Whatsapp-Chats sind recht eindeutig. Er bestreitet auch nicht, das Geld erhalten zu haben bzw. es zurückzahlen zu wollen.

Gaenseliesel  20.04.2020, 20:49
@Xerhe

Na dann.... was hast du zu verlieren, außer paar Euro für den Mahnbescheid, 20, - oder 30 € 🤷‍♀️

Einen Mahnbescheid kann jeder Privatmann auf den Weg bringen um an sein Geld zu kommen ‼️

Answer123  20.04.2020, 22:50
@Xerhe

Wieso sollte das gerichtliche Mahnverfahren hier nicht greifen? Ohne die Whatsapp-Protokolle zu kennen, kann man schlecht einschätzen, ob die als Beweis ausreichen. Aber wenn daraus hervorgeht, dass der Handwerker von euch Geld erhalten hat für eine Leistung, die nicht erbracht wurde, und euer Rückzahlungsanspruch nie bestritten wurde (bzw. sondern sogar explizit bestätigt wurde), sollte das vollkommen ausreichen.

Habt ihr denn den vollständigen Namen und die Adresse des Handwerkers? Dann schickt ihm nochmal eine letzte Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 7 Tagen per Einschreiben Einwurf (weißt bitte in dem Schreiben darauf hin, dass er sich bereits spätestens seit der ersten Rückzahlungsaufforderung per WhatsApp in Verzug befindet, nicht erst nach Ablauf der 7 Tage). Vergesst bitte nicht, die Online-Sendungsverfolgung mit der Unterschrift des Briefträgers zu speichern und auszudrucken.

Nach Ablauf der 7 Tage beantragt ihr einen Mahnbescheid. Wenn es so weit ist, kannst du dich nochmal hier melden, dann helfen wir euch ggf. dabei.

Xerhe 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 23:51
@Answer123

Ok danke, werden wir so handhaben. Die Whatsapp-Diskussion ist relativ eindeutig. Er hatte nie irgendetwas bestritten, uns aber dann immer mit Lügenmärchen vertröstet und die Rückzahlung hinausgezögert.

Wir waren sogar schon quasi bei ihm zu Hause verabredet. Wir klingelten mehrmals, aber keiner machte auf (Licht war an). Wir hatten dann die Polizei angerufen, einfach um zu wissen, ob sie da helfen könnten. Sie wären sogar vorbeigekommen. Dam kam jedoch seine Frau (nach ca. 20 Minuten) zu Tür und gab an, sie würden in Trennung leben. Zudem würde er sich gerade aus Berufsgründen im Ausland befinden... Dass mit der Polizei hatten wir aber dann sein gelassen, da die Frau mit 2-3 Kindern zu Hause war.

Answer123  21.04.2020, 00:02
@Xerhe

Die Polizei ist da eher der falsche Ansprechpartner. Die können vor Ort auch erst mal nichts machen.

Nach deiner Schilderung ist aber nicht klar, ob der Handwerker an dieser Adresse überhaupt noch lebt. Vor dem Mahnbescheid solltet ihr daher nochmal eine Melderegisterauskunft beantragen. Kostet auch noch mal ein paar Euro, aber wäre doof, wenn der Mahnbescheid ins Leere läuft.

Die Kosten für Einschreiben, Melderegisterauskunft und Mahnbescheid könnte ihr euch auch alle von dem Typen wiederholen. (Vorausgesetzt, dass der greifbar ist und dort etwas zu holen ist.)

Xerhe 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 13:08
@Answer123

Dass die Polizei erstmal nichts machen kann, dachte ich mir schon. Aber sie hätten ja evtl. ein bisschen Druck machen können.

An der Adresse ist seine Firma registriert, laut Visitenkarte und Firmenwissen.de. Die Sache ist auch, dass er auch noch den Zweitschlüssel für das Sanierungsobjekt (eine Garage) besitzt und diesen nicht zurückgibt.

Naja, ein paar Mal im Leben muss man sich wohl mit solchen Ärgernissen herumschlagen :(

Xerhe 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 13:18
@Answer123

Noch eine Frage: da es sich hier offensichtlich um Betrug handelt, frage ich mich, ob man nicht trotzdem Anzeige erstatten sollte?

Wenn man ihn mit seiner Firma soviel Spielraum gewährt, ist die Gefahr groß, dass noch weitere Personen geschädigt werden...

Answer123  22.04.2020, 22:34
@Xerhe

Versuchen kannst du es. Aber meistens wird so etwas mangels konkreten Tatverdacht wieder eingestellt.