Hallo,
Vielleicht weiß jemand von euch Rat.
2012 sind mein jetziger Exmann und ich in das Einfamilienhaus zur Miete, von dem Chef meines Exmannes gezogen, ich durfte den Mietvertrag nicht mit Unterschreiben.
Für den Fall einer Trennung wollte er nur den Arbeitenden als Mieter.
Nun aber zu meiner Frage.
Unsere Vermieterin hat eine EBK in dem Haus gelassen, sie hat gesagt sie überlässt uns die Küche.
Sie gab uns die Papiere und den damaligen Kaufvertrag von der Küche.
Nun ziehe ich aus dem Haus aus, könnte die Küche gut in der neuen Wohnung brauchen, da es da keine gibt.
Der Vermieter, von dem Haus, der auch der Chef meines Exmannes ist, hat in dem mit meinem Exmann gemachten Mietvertrag festgehalten das es seine zum Haus gehörende EBK wäre, was ja nicht stimmt. Da wir einige Sachen, so auch die EBK von der Vormieterin übernommen haben.
Darf der Vermieter, die Küche einfach so als sein Eigentum ausgeben?
Ich habe die gesamten Papiere der Küche, von der Vormieterin in meinem Besitz.
Darf der Vermieter, das, so nach seinem ihn in den Kram passenden Bequemlichkeiten tn?
Selbst der 2012 Geschlosse Mietvertrag besteht aus, zusammen gestellten Seiten,
zu seinen Gunsten.
Kann ich die Küche nun mitnehmen?
Hat der Vermieter das Recht von mir zuverlangen die Küche in dem Haus zu lassen?
Der Mieter hat die Schäden verursacht, aber er möchte diese nicht mehr in Ordnung bringen, da er keine Zeit/Lust hat. Wir sollen das selbst machen. Es handelt sich um mehrere Holzpanelen, die durch eine Lampe verschmort sind und nun abblättern. Außerdem verschiedene tiefe Kratzer am Handlauf der Treppe und Tür
Mein Mann ist Schreiner und könnte diese Arbeiten natürlich selbst machen