Grundsätzlich müsstest Du hier Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher stellen können. Das Problem - in erster Linie - scheint jedoch zu sein, dass Du dessen Personalien nicht hast, da er verschwunden ist, korrekt? Deshalb sollte es fast unmöglich sein, gegen diesen Ansprüche stellen zu können.

Auch von mir die Gegenfrage: welche Versicherung sollte da einspringen?

...zur Antwort

Ich kann hier nur logische Annahmen treffen:

Grundsätzlich entstehen Reisekosten nur, wenn diese auch tatsächlich entstanden sind. Die Anfahrt von der eigenen Betriebsstätte bis zum Kunden sind klar als Reisekosten zu werten und sollten von der Fußpflegerin berücksichtigt werden. Da von dem Kunden A bis zum Kunden B jedoch keine weitere Anfahrt mehr notwendig ist, können hier auch keine weiteren Reisekosten entstanden sein.

Ob die Anfahrtskosten nun zwei Mal fällig sind, steht evtl. auf einem anderen Papier. Grundsätzlich würde ich mich hier darauf berufen, was vorher besprochen worden ist. Falls dies nicht der Fall gewesen ist, würde ich herausfinden wollen, ob die Anfahrtskosten pauschal oder genau abgerechnet werden von der Fußpflegerin. Falls Ihr die Rechnungen getrennt bezahlt, vermute ich, dass die Anfahrtskosten pauschal berechnet werden können.

Ansonsten sind dies zwei unterschiedliche Themen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.