Günstigerprüfung - wie rechnet das Finanzamt?
wie läuft das mit der Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen ab?
Angenommen, ein Paar hat ein zu versteuerndes Einkommen iHv. 30 tEuro. Dann meint der ESt-Rechner vom BMF:
- Durchschnittsbelastung: 8,95% ESt + 0,49% Soli = 9,44%
- Grenzbelastung: 24,67%
Bei der sog. Abgeltungssteuer fallen 25% + x an. Nehmen wir Kapitalerträge iHv. 4.000 Euro an (vor Steuern).
Welcher Steuersatz wird dann angewendet in dem Falle bei KAP? 8,95% +x oder 24,67% oder????
1 Antwort
natürlich gilt der Grenzsteuersatz, weil die Kapitaleinkünfte ja dazu kommen.
Also 30.000,- zvE vorher.
Kap-Einkünfte Brutto 2.602,- - Freibeträge 1.602,- = 1.000,-
z. v.E 31.000,-. Dann wird die Differenz zw. der Steuer auf 30.000,-, mit der auf 31.000,- verglichen. wenn über 25 % bleibt es bei Abgeltungssteuer, wenn weniger wird einbezogen.
wenn als wie von Dir beschrieben 246,- Euro herauskäme, würde so veranlagt und die 250,- Euro Abgeltungssteuer würden als ESt-Vorauszahlung abgezogen.
Vorsicht, nun werden plötzlich die Voraussetzungen geändert. Aus zvE wird plötzlich Einkommen aus xx-Tätigkeit. Da gibt es z. B. noch die Sonderausgaben etc.
Und bei den Kapitalerträgen von € 50.000 gilt auch der Sparerpauschbetrag von € 1.602 für zusammenveranlagte Verheiratete.
Aber wenn es wirklich € 55.000 zvE wäre, dann wäre die E-Steuerbelastung mit € 9.568 bei der Günstigerprüfung erheblich niedriger als die Abgeltungsteuer von € 12.099 (= 0,25 * (50.000 - 1.602)).
Ich möchte auch gerne solche Gestaltungsspielräume bei der Festlegung meines zvE haben, mal mehr mal weniger;-))
ok, verstanden.
Damit erhöhen die Kapitalerträge das zvE. bzw. den Steuersatz bei der Betrachtung durch die Günstigerprüfung.
Damit wäre folgender Fall möglich:
Dieser jemand zahlt die 25% der sog. Abgeltungssteuer, nicht 0%.