Günstigerprüfung - wie rechnet das Finanzamt?

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natürlich gilt der Grenzsteuersatz, weil die Kapitaleinkünfte ja dazu kommen.

Also 30.000,- zvE vorher.

Kap-Einkünfte Brutto 2.602,- - Freibeträge 1.602,- = 1.000,-

z. v.E 31.000,-. Dann wird die Differenz zw. der Steuer auf 30.000,-, mit der auf 31.000,- verglichen. wenn über 25 % bleibt es bei Abgeltungssteuer, wenn weniger wird einbezogen.

wenn als wie von Dir beschrieben 246,- Euro herauskäme, würde so veranlagt und die 250,- Euro Abgeltungssteuer würden als ESt-Vorauszahlung abgezogen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

einPaar 
Beitragsersteller
 28.03.2014, 17:18

ok, verstanden.

Damit erhöhen die Kapitalerträge das zvE. bzw. den Steuersatz bei der Betrachtung durch die Günstigerprüfung.

Damit wäre folgender Fall möglich:

  • Einkommen aus nicht-/ selbständiger Tätigkeit 5.000 Euro, damit Steuersatz 0%
  • Kapitalerträge iHv. 50.000 Euro

Dieser jemand zahlt die 25% der sog. Abgeltungssteuer, nicht 0%.

wfwbinder  28.03.2014, 17:29
@einPaar

genau

Man könnte sogar sagen, die Regelung bringt seinen Gesamtsteuersatz auf unter 25 %.

Denn bei 55.000,- sind ja die 12.500,- Abgeltungssteuer die gesamte Steuer auf sein Einkommen, aber weniger als 25 % von allem.

LittleArrow  30.03.2014, 00:27
@wfwbinder

Vorsicht, nun werden plötzlich die Voraussetzungen geändert. Aus zvE wird plötzlich Einkommen aus xx-Tätigkeit. Da gibt es z. B. noch die Sonderausgaben etc.

Und bei den Kapitalerträgen von € 50.000 gilt auch der Sparerpauschbetrag von € 1.602 für zusammenveranlagte Verheiratete.

Aber wenn es wirklich € 55.000 zvE wäre, dann wäre die E-Steuerbelastung mit € 9.568 bei der Günstigerprüfung erheblich niedriger als die Abgeltungsteuer von € 12.099 (= 0,25 * (50.000 - 1.602)).

Ich möchte auch gerne solche Gestaltungsspielräume bei der Festlegung meines zvE haben, mal mehr mal weniger;-))