Unwissentlich als Geschäftsführer eingetragen?

5 Antworten

Hallo Andri,

Die Info in "North Data" kann verkehrt sein.

Die Frage ist folgende: Gibt es einen schriftlichen Gesellschaftsbeschluss, das er als Geschäftsführer bestellt wurde ?

Wenn ja - dann ist er es wirklich - und er kann darum bitten dass er wieder abbestellt wird.

Falls nein - war er es nie - und die Gesellschafter sollen zusehen, dass es im Handelsregister und bei North Data korrigiert wird. 😊


Andri123 
Beitragsersteller
 07.05.2024, 16:04

Er sagt ja selbst, dass er Geschäftsführer sei und dies erst vor kurzem erfahren habe. Er hat auch Zugang zu Unterlagen (letzter Jahresabschluss, stille Beteiligungen etc.).

Ich habe dann nach dem Gespräch etwas zur Firma gegoogelt und ihn bei North Data auch gefunden.

Es ging mir wirklich nur um die Frage, ob ich ihm diese Info glauben kann, dass er nichts davon gewusst habe. Tue ich eigentlich nicht.

Es geht um eine Erbausschlagung. Der einzige Gesellschafter der GmbH ist verstorben und wird wohl keine Erben haben.

Die Bestellung als GF kann durchaus durch die Gesellschafter erfolgt sein. Aber ich gebe dir Recht, das sollte im Regelfall nicht ohne Mitwirkung und Unterschrift des zu bestellenden GF möglich sein. Insbesondere ist fraglich, wer hier die Versicherung nach § 39 Abs. 3 GmbHG unterschrieben hat.

Die entsprechenden Dokumente sind aber inzwischen alle frei einsehbar. Dein Bekannter sollte daher mal auf handelsregister.de einen Blick in die hochgeladenen Dokumente werfen, da muss auch seine Bestellung als GF zu finden sein.

Er soll nicht bei North Data (einem privaten Infomationsdienst, ich war mal Kunde dort und bin es aus gutem Grunde nicht mehr), sonmdern im Registerportal nachsehen:

https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml

Nur wenn er dort eingetragen ist, ist er Geschäftsführer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Andri123 
Beitragsersteller
 07.05.2024, 20:34

Er sagt selbst, dass er nun GF ist. Er wusste das aber bis vor kurzem nicht, sagt er. Kann das sein, ohne dass er selbst eben damals mit beim Notar war?

wfwbinder  07.05.2024, 20:46
@Andri123

Kaum möglich, ich kenne nur wenige Notare die dabei mitgemacht hätten.

Andri123 
Beitragsersteller
 07.05.2024, 21:32
@wfwbinder

Vielen Dank.

Eben, ohne Notar geht das nicht und das müsste er dann schon "vergessen" haben... Aber der Rest, den er mir erzählt hat, wird ja bestimmt stimmen?

Immerhin hat er mir Einsicht in die Unterlagen angeboten. Leider ist es so, wenn ich mir zur Übung die letzte veröffentlichte Bilanz dieser Firma ansehe, was soll ich als Laie da sehen? Nichts.

Stille Beteiligungen wären vermutlich im Anhang der veröffentlichten Bilanz als "Forderungen gegen den Gesellschafter" zu finden?

wfwbinder  07.05.2024, 22:09
@Andri123

Stille Beteiligungen wären vermutlich im Anhang der veröffentlichten Bilanz als "Forderungen gegen den Gesellschafter" zu finden?

Kaum. eine Forderung gegen den Gesellschafter wäre ja auf der Aktivseite zu finden.

Eine stille Beteiligung wäre ja Eigenkapital der Gesellschaft und somit auf der Passivseite. Ich würde es als stille Einlage ausweisen, bzw. mache es immer, bei den Mandanten, wo es zutrifft.

.....


Eifelia  07.05.2024, 14:39

Du hast übersehen, dass es hier nicht um Gesellschafter, sondern um den Geschäftsführer geht.

tellerchen  07.05.2024, 18:15
@Eifelia

danke für den hinweis.. war keine absicht..war bei der frage in gedanken an meine Gesellschafterübernahme gewesen...muß ich wohl irrtümlich verinnerlicht haben...

Answer123  07.05.2024, 13:22

Es geht um die Eintragung als Geschäftsführer, nicht als Gesellschafter...

Ich lache mich gerade sowas von weg 🤣😅😂😅😂🤣


Andri123 
Beitragsersteller
 07.05.2024, 21:35

Über mich?

Vielen Dank übrigens für die Rechtsquelle. Par. 39 kannte ich schon.