Ist eine Geschäftsführer ohne Gehalt Sozialversicherungspflichtig?
Ist der Geschäftsführer einer GmbH Sozialversicherungspflichtig, wenn er kein Gehalt bezieht? In ein Nebenjob werde ich Gründer einer GmbH und werde dort (zumindest zu Beginn) als Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Gehalt tätig sein. Mein Anteil an der Firma wird ungefähr 35% betragen.
Ich habe einen Vollzeitjob, bei dem ich meine Sozialversicherung bezahle. Muss ich eine zusätzliche Sozialversicherung bezahlen?
1 Antwort
Da Du weniger als 50% der Anteil hältst, bist Du grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Aber ohne Gehalt gibt es auch keine Bemessungsgrundlage. Aber: Da Du eben nicht selbständig bist, da Dir die Mehrheit fehlt, zumindest kannst Du Beschlüsse der Gesellschafter nicht verhindern, gilt auch hier natürlich der Mindestlohn. Selbst wenn Du rechtswidrig den Mindestlohn unterschreitest ist mindestens dieser für die Berechnung der Sozialabgaben zu Grunde zu legen.