Das kommt sehr auf deinen konkreten Einzelfall an, dazu solltest du dich einfach fachlich beraten lassen.

Unsere erste PV-Anlage in der Firma (Volleinspeisung) hat uns damals (vor über 10 Jahren?) komplett der Steuerzahler geschenkt. Die Vergütung war dermaßen überfördert, dass wir ab der ersten Stunde Gewinn erwirtschaftet haben - also defakto keinerlei Kosten hatten. Wir haben im Verkauf für den Strom mehr bekommen als wir selbst im Einkauf gezahlt haben.

Inzwischen hat sich da aber viel geändert: Die Vergütung für eine Einspeisung ist deutlich niedriger, dafür wird sehr viel mehr bei der Anschaffung subventioniert.

Generell lässt sich sagen: Große PV-Anlagen auf Gewerbeobjekten lohnen sich in der Regel (allerdings ist die Bürokratie hier inzwischen so unerträglich hoch und gleichzeitig so disfunktional, dass eine Umsetzung teilweise schlicht nicht möglich ist). Bei Wohnhäusern kann sich eine PV-Anlage lohnen, wenn du den größten Teil selbst verbrauchst, vor allem bei modernen EFH. Bei MFH mit Mietern solltest du bedenken, dass du deine Mieter nicht verpflichten kannst, den von dir erzeugten Strom auch abzunehmen. Als sicheren Direktverbrauch kannst du hier nur den tatsächlichen Eigenverbrauch rechnen, die Mieter muss du raus rechnen. Kleinstkraftwerke (Balkonkraftwerke u. ä.) sind nach meiner Erfahrung überwiegend Spielerei und in der Regel nicht rentabel.

Und mit Photovoltaik macht man sich ein gute Stückchen von den Stromanbietern unabhängig

Jain. Bedenke, dass der Strom nicht unbedingt dann erzeugt wird, wenn du ihn brauchst. Abends bist du nach wie vor voll auf externen Strom angewiesen und im Winter ist der Output aus den PV-Anlagen teilweise auch ausgesprochen gering.

Offenlegung:

Wir haben derzeit drei PV-Anlagen mit insgesamt ca. 500 kWp in Betrieb; die bereits montierten, aber aufgrund der absurden bürokratischen Hürden noch nicht in Betrieb genommenen Anlagen kämen dann nochmal auf ca. 400 kWp.

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Die Bestellung als GF kann durchaus durch die Gesellschafter erfolgt sein. Aber ich gebe dir Recht, das sollte im Regelfall nicht ohne Mitwirkung und Unterschrift des zu bestellenden GF möglich sein. Insbesondere ist fraglich, wer hier die Versicherung nach § 39 Abs. 3 GmbHG unterschrieben hat.

Die entsprechenden Dokumente sind aber inzwischen alle frei einsehbar. Dein Bekannter sollte daher mal auf handelsregister.de einen Blick in die hochgeladenen Dokumente werfen, da muss auch seine Bestellung als GF zu finden sein.

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Die Frage ist: Wann wurde das Konto aufgelöst? Abbuchungen per ELV dauern immer eine ziemliche Zeit, das ist ein Faktor, den DU bei der Auflösung des Kontos berücksichtigen musst.

Man hat mir dort erklärt, warum eine nachträgliche Barzahlung hier nicht möglich sei

Ja, das ist bei Tankstellen relativ gängig, die haben oft -jenseits der Barkasse- gar keine eigene Debitorenbuchhaltung. Entsprechend werden nicht eingelöste Forderungen oft sofort an ein Inkassobüro abgegeben.

Zu prüfen wären hier m. E. noch zwei Dinge:

  1. Hat die Bank sich bei der Auflösung des Kontos an deine Weisungen gehalten? Wenn das Konto früher aufgelöst wurde als von dir angewiesen, kann sich hier ggf. ein Schadensersatzanspruch ergeben.
  2. Sind die Inkassogebühren der Höhe nach korrekt? Dazu müsstest du uns mal die Forderungsaufstellung vorlegen. Da die Inkassogebühren inzwischen aber relativ genau geregelt sind, sind diese mittlerweile in der Regel korrekt berechnet.
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Kurz und knapp: Wer genug Geld hat, muss sich davon überwiegend selbst unterhalten, bevor er finanzielle Hilfen vom Staat bekommt. Viele Andere haben mit 16 Jahren keine 25.000 €...

Der Vormund hat mir jetzt geschildert, dass er für den Jungen lediglich Kindergeld und Waisenrente erhält.

Was ja schon weit entfernt ist von "gar nichts". Was ist mit Pflegegeld?

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Der korrekte Weg ist: Primär Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer geltend machen, hilfsweise vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Für die Einhaltung des Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Widerrufserklärung. Erst danach läuft eine neue Frist von nochmal 14 Tagen für die Rücksendung der Ware.

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Bei so viel Gegenwind muss ich den Kollegen hier ganz klar widersprechen und wfwbinder beispringen: Die Baukonjunktur ist derzeit im freien Fall, jedenfalls was Neubauaufträge angeht. Als Entsorger mit Schwerpunkt im B2B-Geschäft hängen wir ganz unmittelbar an der Baubranche und haben entsprechend auch sehr viel Kontakt mit Architekten, Dachdeckern, Fensterbauern, Handwerkern und Baufirmen - bundesweit. Während der Renovierungsbereich (der uns primär betrifft) noch halbwegs stabil ist (aber trotzdem merklich nach unten geht, das merken selbst wir - und wir bekommen das naturgemäß erst mit deutlicher Verzögerung zu spüren), geht es im Bereich Neubau massiv nach unten.

Wieso das von außen (derzeit noch) anders aussieht, lässt sich relativ einfach erklären: Die großen Baufirmen und Handwerker haben teilweise sehr lange "Wartelisten" aufgebaut, die bislang noch nicht vollständig abgearbeitet sind. Dazu kommt das Personalproblem, welches sich in den letzten fünf Jahren nochmal deutlich verschärft hat - du kannst nicht bauen, wenn du keine qualifizierten Leute bekommst. Hilfsarbeiter aus Rumänien, Bulgarien und Co. gibt es genug - aber qualifizierte Facharbeiter: Fehlanzeige. Die Listen leeren sich aber zunehmend - und danach kommt... gähnende Leere. Die Insolvenzverzeichnisse füllen sich dafür zunehmend, die Zahlungen kommen schleppender... Auch das ist eine ganz konkrete Wahrnehmung, die wir machen.

Und aus eigener Erfahrung (wir bauen aktuell selbst, und auch in der Firma haben wir diverse Bauprojekte laufen) muss ich auch die Aussage, es wären keine Handwerker zu bekommen, relativieren: Das hat sich in den letzten Monaten ein ganzes Stück gelegt, inzwischen suchen Handwerker und Baufirmen wieder aktiv nach Aufträgen. (NRW)

Zur Frage an sich: Die gestiegenen Zinsen machen Bauen nicht gerade attraktiver, zumal auch die Baukosten an sich relativ stark gestiegen sind. Aber ganz wesentlich steht nach meiner Wahrnehmung die überbordende Bürokratie dem Bauen im Weg. Wenn ich mehr Leute mit Papierkram beschäftige, als ich draußen auf der Baustelle habe - wie soll da ein Projekt in halbwegs angemessener Zeit fertig werden? Zumal sich die Vorschriften teilweise auch einfach widersprechen...

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Die Befristung des Mietvertrages kann entsprechend verlängert werden (§ 575 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die Verlängerung sollte unbedingt schriftlich vereinbart werden. Der Grund für die Befristung und für die Verlängerung sollte m. E. erwähnt werden (§ 575 Abs. 1 Satz 1 BGB).

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Wehrpflicht?

Dafür müsste man bei der BW erst mal die Betreuungs- und Ausbildungskapazitäten aufbauen - die gibt es derzeit schlicht nicht. Mal abgesehen davon, dass wir nicht einmal genug Handfeuerwaffen und Munition für einen Haufen Wehrpflichtige hätten.

Einen modernen Krieg gewinnt man im Übrigen nicht mit einem Haufen schlecht ausgebildeter und unmotivierter Schaufelträger. Was der BW fehlt sind gut ausgebildete Spezialisten - so wie vielen anderen Branchen auch. Die bekommt man aber nicht aus Wehrpflichtigen, die muss man schon anderweitig anlocken.

Über eine allgemeine Dienstpflicht kann man diskutieren, wenn sie einen konkreten Sinn und Zweck hat und für alle gleichermaßen gilt.

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Würde ich dann in eine auffangklasse kommen oder bin ich verpflichtet das Bfd bis zum Schluss zu machen

Ersteres. Die zuständige Schulbehörde weist dich dann einer Schule mit einer entsprechenden Auffangklasse für "Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis" zu.

Mein Rat: Versuch, das BFD-Jahr noch fertig zu machen. Diese Auffangklassen sind keine erstrebenswerte Alternativen - das ist das Abstellgleis.

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Im Einzelfall kann das gerechtfertigt sein. Im Regelfall wird er sich allerdings darauf beschränken, dich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten - das ist nämlich (soweit der Tatvorwurf selbst nicht strittig ist) eindeutig zulässig (sowohl nach § 127 StPO, als auch nach § 229 BGB).

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Solange Klarna dir nichts anderes mitteilt, musst du die offene Forderung dort ausgleichen. Tust du das nicht, wird Klarna sehr, sehr unfreundlich. Also bitte auf keinen Fall selbst Geld zurückbuchen oder offene Forderungen ignorieren. Wenn du schon Geschäfte mit dem Laden machst, halte dich auch genau anderen Regeln.

Die Erstattung bekommst du dann in der Regel ein paar Wochen später, entweder von Klarna oder vom Verkäufer.

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Ich stellte fest, dass der Regalboden nicht gerade sondern recht schräg war und mein Handy so da rausgerutscht ist.

Dann sehe ich die Verantwortung -juristisch- ganz überwiegend bei dir, jedenfalls wenn das Regel nicht explizit für das Abgelegen von Wertgegenständen "beworben" wird. Dass der Regelboden schräg ist, hättest du -bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt- erkennen können. Klar übersieht man so etwas mal, aber das ist dann leider dein eigenes Risiko.

Ich sehe hier keine realistischen Chancen, eine Haftung des Fitnessstudios durchzusetzen. Hier kannst du maximal auf Kulanz des Fitnessstudios und dessen Versicherung hoffen - würde ich aber nicht als sehr wahrscheinlich einschätzen.

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Gibt es denn eine Vereinbarung über die Kosten? Wenn nein, würde ich den Posten erst mal nicht bezahlen. Ein solcher Posten ist nicht üblich i.S.d. § 632 Abs. 2 BGB. Eine bloße Ausweisung dieses Postens in den AGB dürfte m. E. auch nicht genügen (überraschende Klausel).

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Hinsichtlich der Außenansicht hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einem einheitlichen, ordentlichen Erscheinungsbild. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Mieters an der Anbringung politischer Aufkleber besteht hingegen nicht.

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  1. Deine Raten in Blick zu behalten ist deine eigene Aufgabe. Wenn die Bank dich erinnern muss, hast du schon etwas falsch gemacht.
  2. Es ist deine Aufgabe, die Bank über Adressänderungen zu informieren. Du bist vermutlich sogar nach den AGB explizit verpflichtet dazu. Es gibt Banken, die drohen dir bei zurückkommenden Briefen sofort die Kündigung an.
  3. Wenn deine Eltern keinen expliziten Auftrag von dir hatten, deine Post zu bearbeiten, war das Öffnen der Briefe nach § 202 StGB strafbar.
  4. Ob sich aus dem Öffnen und Vorenthalten der Briefe Schadensersatzansprüche abzuleiten sind, müsste im Einzelfall ein Rechtsanwalt prüfen.
Besteht die Möglichkeit, zumindest den Schufa Eintrag löschen zu lassen ?

Da sehe ich wenig Chancen. Der Zahlungsverzug war objektiv gegeben und zumindest teilweise auch von dir verschuldet.

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Ja, das passiert bei Zalando wohl durchaus häufiger.

Wenn du als Verbraucher einen Vertrag mit einem Unternehmer widerrufst, trägt der Unternehmer das Versandrisiko für die Rücksendung.

Du bist aber hinsichtlich der Übergabe an die Post und die Vollständigkeit der Rücksendung zum Zeitpunkt der Übergabe an die Post in der Beweispflicht. Hast du beim Einpacken Fotos gemacht? Wenn nein, wieso nicht?

Hast die Post das Paket gewogen? Ist auf den Einlieferungsbeleg ein Gewicht vermerkt? Das könnte immerhin helfen zu beweisen, dass etwas im Paket war.

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Bis zur Verjährung kann der Handwerker grundsätzlich noch die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

Die regelmäßige Verjährung des Anspruchs beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, hier also mit Abschluss der Arbeiten.

Und wann der Handwerker seine Steuern anmeldet, ist für den Auftragnehmer ziemlich unerheblich.

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Dann such dir eine Bank, wo du noch keine Schulden hast, und beantrage dort ein Basiskonto. Auf ein Basiskonto hast du einen rechtlichen Anspruch.

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Amazon hat kein Problem damit, die Forderung auch in Rumänien einzutreiben. Zumal Amazon ja mit der Lieferanschrift sehr genau weiß, wo sie suchen müssen. Mal abgesehen davon, dass du dir eine lebenslange Sperre bei Amazon einhandelst - weltweit.

Und da deine Aktion nach Vorsatz klingt ("Eingehungsbetrug"), werden hier auch die Strafverfolgungsbehörden aktiv.

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Ich bin mir sicher, dass unsere Einrichtungsgegenstände einen Neuwert von max. 20000€ haben.

Wo liegt denn die Deckungssumme?

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