Rentner als Geschäftsführer einer GmbH mit 60 % Geschäftsanteil
Ich werde als Gesellschafter einer GmbH mit 60 % Geschäftsanteil zum Geschäftsführer bestellt und bin seit August 2013 Rentner. Kann mir jemand weiterhelfen, welche Sozialabgaben ich leisten muss.
1 Antwort
Hallo, mit 60% Anteilen ist man (wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag steht) beherrschend, d.h. selbstständig, mit der Folge: es tritt keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ein. Eine offizielle Statusfeststellung wäre kein Fehler.
In der GKV + PV sind neben den Beiträgen aus der Rente noch 15,5% Beitrag auf diese Einkünfte zu zahlen.
Beiträge zur Rentenversicherung sind schon dehalb nicht zu zahlen, weil schon Rente bezogen wird.
Viel Glück
Barmer