GmbH zahlt nicht, was tun?

3 Antworten

  1. Mahnung, 2. Mahnung, Anwalt oder Inkasso

Westgate 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 14:57

Ich habe jetzt die Mahnung via Post gesendet, als Einschreiben, die GmbH hat aber scheinbar irgendwas an der Adresse geändert..

Meldung von der Post:

Die Sendung wurde am 07.08.2020 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt beziehungsweise an eine abweichende Anschrift weitergeleitet.

Muss ich weiteres unternehmen? Reicht dem Anwalt das im Zweifel als Nachweis?

NMAFFM  16.07.2020, 11:40

Bei einer RE von 700,- steht der Anwalt in keinem Verhältnis. Versuche es doch erstmal mit Manhnungen

Westgate 
Beitragsersteller
 16.07.2020, 11:38

Welche kosten entstehen denn dabei für mich? Die Summe der Rechnung sind knapp 700€

Magnus1981  16.07.2020, 11:42
@Westgate

Da es eine GmbH bzw. Unternehmer ist, musst du dich nicht mit bis zu 5 Euro Mahngebühren abfinden, hier kannst du schonmal wesentlich höhere Summen ansetzen. Und ein Mahnbescheid bis zu 1000 Euro kostet um die 30 Euro, die du aber auf den Schuldner wieder umlegen kannst.

Westgate 
Beitragsersteller
 16.07.2020, 18:57
@Magnus1981

Okay das klang jetzt deutlich teurer!
Also erstmal ohne Anwalt versuchen und per E-Mail mahnen? Wenn das nichts bringt nach 2x Mahnung, mit Anwalt versuchen?

Magnus1981  16.07.2020, 20:16
@Westgate

Man sollte den Zugang der Mahnung schon beweisen können. Mindestens Einwurfeinschreiben, bombensicher ist jedoch die Zustellung der Mahnung durch den Gerichtsvollzieher. Kostenpunkt etwa 12 Euro. Mahngebühren von Unternehmer zu Unternehmer können durchaus 40 Euro oder mehr sein. Eine Mahnung reicht. Nach Ablauf der Frist Mahnbescheid online beantragen. Dazu brauchst du keinen Anwalt. Den brauchst du nur, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, was bei einer berechtigten Forderung hirnrissig wäre, da er dann am Ende noch die Verfahrenskosten tragen müsste.

Westgate 
Beitragsersteller
 16.07.2020, 21:37
@Magnus1981

Danke dir! Das kann ich dann online alles beantragen? Ich warte jetzt mal noch 1-2 Wochen ab, wenn dann keine Reaktion kommt, muss ich den Mahnbescheid beantragen. Kann ja sein, er behauptet dann, die E-Mails nie empfangen zu haben...

Magnus1981  16.07.2020, 21:39
@Westgate

Vor dem Mahnbescheid erst eine klassische Mahnung per Post. Mahnbescheid kann man online beantragen. Den Gerichtsvollzieher, falls du diesen nutzen willst wegen der Mahnung, nicht. Google nach Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

Grundsätzlich hat Magnus1981 schon den richtigen Weg geschildert (ich bin ein großer Fan vom Mahnbescheid).

Wenn du aber noch weitere Aufträge von diesem oder verbundenen Unternehmen bekommen willst, solltest du es erst mal mit postalischen Mahnungen versuchen, bevor zu gleich zur Mahnbescheid-Keule greifst. So etwas kommt in der Regel nicht sehr gut an.

Und ich weiß ja nicht, wie sehr du das Geld brauchst. Wenn die GmbH es darauf ankommen lässt, kannst du sehr lange auf dein Geld warten. Ein befreundeter Geschäftsführer hat im Moment einen Rechtsstreit mit einer ähnlichen Thematik, allerdings aus der Perspektive der GmbH. Die Sache ist mittlerweile mehr als zwei Jahre alt und ein Ende noch lange nicht in Sicht. Und damit auch kein Geld für das andere Unternehmen.


Westgate 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 09:28

heißt, es ist so gut wie hoffnungslos da überhaupt noch Geld zu bekommen? Evtl. geht die GmbH auch Insolvenz, ich weiß es nicht..

Wir wissen nicht, um welches Unternehmen es sich gehandelt hat; aber Dir sollte schon klar sein, dass beim Bezahlen Großunternehmen oft ihre eigenen Spielregeln aufstellen und sich auch an diese halten. Zahlungsziele von 45 Tagen oder länger sind da keine Ausnahme.


Westgate 
Beitragsersteller
 16.07.2020, 11:38

Ist ein recht kleines Unternehmen.